…Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung - abgesehen von bestimmten Ausnahmen -grundsätzlich formlos. Gemäß Artikel. 719 Abs. 3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch…
…natürliche Person außerhalb einer gewerblichen Verwendung auf ein Anstellungsverhältnis eingeschränkt. Demnach ist in diesem Zusammenhang auch auf die zur Vorgängerreglung bereits ergangene Rechtsprechung des VwGH zu verweisen. Aus dieser ergibt sich, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch das kumulative Vorliegen aller in…
…ansässige natürliche Person außerhalb einer gewerblichen Verwendung auf ein Anstellungsverhältnis eingeschränkt. Demnach ist in diesem Zusammenhang auch auf die zur Vorgängerreglung ergangene Rechtsprechung des VwGH zu verweisen. Aus dieser ergibt sich, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch das kumulative Vorliegen aller in…
…ausgeführt, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraussetzt und demnach eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges ist, dass die private Verwendung im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist…
…die Verwendung zum eigenen Gebrauch ausdrücklich vorgesehen sein konnte. In der Judikatur werden ähnlich gelagerte Fälle unter den Zollschuldtatbestand des Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a) ZK subsumiert. Der VwGH hat dazu mehrfach und näher ausgeführt, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch…
…Eine anderweitige Ermächtigung zum eigenen Gebrauch nach dieser Vorschrift vermag das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung im Anstellungsvertrag nicht zu ersetzen. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch auf Angestellte war auch schon vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung…
…vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch nach den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO setzt das kumulative Vorliegen aller in diesen Bestimmungen angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach wäre eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges, dass die private Verwendung…
…ausgeführt, dass die vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraussetzt und demnach eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges ist, dass die private Verwendung im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist…
…Zudem muss die Verwendung zum eigenen Gebrauch in einem Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Jahr 2001 (mit Verordnung (EG…
…Verwendung für den Arbeitsweg) sowie die mit 4. Januar 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung („Vertrag Firmenfahrzeug“) zwischen dem Beschäftiger und dem Bf. können das Erfordernis einer ausdrücklichen Verwendungsberechtigung im Anstellungsvertrag nicht ersetzen. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…Das Ermittlungsverfahren hat dazu schlüssig ergeben, dass F.H. diese Warentransporte mit dem im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch befindlichen Kleinlastwagen durchgeführt hat. Der Warentransport als solcher am 21. März 2001 zwischen den vorgenannten Filialen ist auf Grund der Zeugenaussage von I.L…
…erstmals am 19. April 2000 über ein nicht mehr näher bestimmbares Zollamt gegenüber Tschechien im Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch in das Zollgebiet verbracht und sich dabei der Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung nach Artikel 232 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…eingesetzten Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch nach Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO setzt das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges, dass die private Verwendung im Anstellungsvertrag…
…11, ZRV/0069-Z2L/11). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Jahr 2001 (mit Verordnung (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 4. Mai…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…weil solche nachträglich oder mündlich erteilten Verwendungsberechtigungen zum eigenen Gebrauch anlässlich von zollbehördlichen Kontrollen nicht überprüfbar wären. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung 2001 in…
…vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch nach den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO setzt das kumulative Vorliegen aller in diesen Bestimmungen angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach wäre eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges, dass die private Verwendung…
…nicht berechtigt war, den verfahrensgegenständlichen PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch nach den näheren Bestimmungen des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex-Durchführungsverordnung) im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verwenden. Auf die…