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UFSZ3K ZRV/0018-Z3K/04Zurückweisung eines nach Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens gestellten Antrages auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.02.2004

…ein Rechtsbehelf eingelegt werden auf einer ersten Stufe bei der von den Mitgliedstaaten dafür bestimmten Zollbehörde (Buchstabe a) und auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz (Buchstabe b erster Halbsatz). Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt (Art…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wie folgt: "Weiters beantrage ich, in Anbetracht des Gegensatzes zwischen dem mir in diesem Bescheid vorgehaltenen Sachverhalt zu dem im Rahmen des Strafverfahrens gegen mich ermittelten, die Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Bescheides bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das von…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.07.2005

…des Gemeinschaftsrechts zugrunde. Vom Unabhängigen Finanzsenat zu untersuchen war allerdings weiters, ob gegenständlichenfalls der Bf. durch die Vollziehung der angefochtenen (erstinstanzlichen) Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Mangels einer Definition des Zollkodex knüpft der EuGH in seinem Urteil vom 17.7.1997, C-130/95…

UFSZ3K ZRV/0210-Z3K/04Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.02.2005

…dass hinsichtlich der Abgabenvorschreibung zwar eine Berufungsvorentscheidung vorliege, diese aber nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz…

UFSZ3K ZRV/0066-Z3K/04Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.10.2004

…2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden im Sinne von Art. 7 ZK sofort vollziehbar. Im Sinne von Art. 244 ZK setzen die Zollbehörden die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie - begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder - wenn dem…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…

UFSZ2L ZRV/0261-Z2L/02Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…

UFSZ4I ZRV/0015-Z4I/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…als der angegebene Transaktionswert als richtig angesehen werde. Das Verfahren sei daher mit schwerwiegenden Verfahrensfehlern behaftet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Artikel 244 ZK wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung durch die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt, die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung…

UFSZ2L ZRV/0047-Z2L/11Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides gem. Art. 244 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2013

…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…

UFSZ2L ZRV/0020-Z2L/13Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 Zollkodex iVm § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2013

…deren Vollziehung ganz oder teilweise von den Zollbehörden auszusetzen. Bewirke die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben, so sei die Vollziehungsaussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wobei diese allerdings dann nicht gefordert zu werden brauche, wenn dies auf Grund der Lage des Abgabenschuldners zu…

UFSZ2L ZRV/0033-Z2L/11Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.03.2011

…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…

UFSZ2L ZRV/0124-Z2L/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.06.2006

…über Vorhalt - keine wie immer gearteten Umstände dargelegt, wonach durch die sofortige Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn tatsächlich ein unersetzbarer Schaden iSd Art. 244 ZK entstehen könnte. Da weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung erkennbar sind, noch Umstände substantiiert dargetan wurden…

UFSZ1W ZRV/0134-Z1W/03Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.02.2005

…Vertreter den in der Beschwerde eingebrachten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…

UFSZ2L ZRV/0348-Z2L/03Anwendungbereiche von Art. 244 Abs. 2 ZK und § 212a BAO bei der Beurteilung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…

UFSZ2L ZRV/0295-Z2L/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.09.2004

…Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die nationalen Bestimmungen über Zahlungserleichterungen und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben nach …

UFSZ2L ZRV/0035-Z2L/06Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.12.2009

…Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Das Vorbringen des Bf. war nicht geeignet, das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Art. 244 ZK glaubhaft zu machen. Dies deshalb, weil die Höhe der Abgabenforderung allein keine entscheidende Aussagekraft hat…

UFSZ2L ZRV/0392-Z2L/03Im Rahmen des behördlichen Ermessens wird von der Forderung einer Sicherheitsleistung, in der vollen Höhe der, mit der angefochtenen Sachentscheidung festgesetzten, Zollschuld, Abstand genommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…der Höhe des Abgabenbetrages jedenfalls zur Existenzgefährdung führen, vermag das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Artikels 144 Abs.2 ZK nicht hinreichend zu begründen, da damit nicht ohne Ausschluss jeden Zweifels die Kausalität zwischen einem unersetzbaren Schaden und der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…

UFSZ2L ZRV/0126-Z2L/02Zulässigkeit der Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung bei bereits erledigter Berufung gegen den Abgabenbescheid? Waren im Zeitpunkt der Erledigung des Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz die in Art. 244 Abs. 2 ZK normierten Voraussetzungen gegeben ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004

UFSZ2L ZRV/0253-Z2L/02Zulässigkeit der Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung bei bereits erledigter Berufung gegen den Abgabenbescheid? Waren im Zeitpunkt der Erledigung des Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz die in Art.244 Abs.2 ZK normierten Voraussetzungen gegeben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004

UFSZ1W ZRV/0059-Z1W/05Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.06.2007

…Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…