…ein Rechtsbehelf eingelegt werden auf einer ersten Stufe bei der von den Mitgliedstaaten dafür bestimmten Zollbehörde (Buchstabe a) und auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz (Buchstabe b erster Halbsatz). Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt (Art…
…Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wie folgt: "Weiters beantrage ich, in Anbetracht des Gegensatzes zwischen dem mir in diesem Bescheid vorgehaltenen Sachverhalt zu dem im Rahmen des Strafverfahrens gegen mich ermittelten, die Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Bescheides bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das von…
…des Gemeinschaftsrechts zugrunde. Vom Unabhängigen Finanzsenat zu untersuchen war allerdings weiters, ob gegenständlichenfalls der Bf. durch die Vollziehung der angefochtenen (erstinstanzlichen) Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Mangels einer Definition des Zollkodex knüpft der EuGH in seinem Urteil vom 17.7.1997, C-130/95…
…dass hinsichtlich der Abgabenvorschreibung zwar eine Berufungsvorentscheidung vorliege, diese aber nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz…
…2 ZK sind Entscheidungen der Zollbehörden im Sinne von Art. 7 ZK sofort vollziehbar. Im Sinne von Art. 244 ZK setzen die Zollbehörden die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie - begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder - wenn dem…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…als der angegebene Transaktionswert als richtig angesehen werde. Das Verfahren sei daher mit schwerwiegenden Verfahrensfehlern behaftet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Artikel 244 ZK wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung durch die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt, die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…deren Vollziehung ganz oder teilweise von den Zollbehörden auszusetzen. Bewirke die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben, so sei die Vollziehungsaussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wobei diese allerdings dann nicht gefordert zu werden brauche, wenn dies auf Grund der Lage des Abgabenschuldners zu…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…über Vorhalt - keine wie immer gearteten Umstände dargelegt, wonach durch die sofortige Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn tatsächlich ein unersetzbarer Schaden iSd Art. 244 ZK entstehen könnte. Da weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung erkennbar sind, noch Umstände substantiiert dargetan wurden…
…Vertreter den in der Beschwerde eingebrachten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…
…Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher…
…Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die nationalen Bestimmungen über Zahlungserleichterungen und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben nach …
…Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Das Vorbringen des Bf. war nicht geeignet, das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Art. 244 ZK glaubhaft zu machen. Dies deshalb, weil die Höhe der Abgabenforderung allein keine entscheidende Aussagekraft hat…
…der Höhe des Abgabenbetrages jedenfalls zur Existenzgefährdung führen, vermag das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Artikels 144 Abs.2 ZK nicht hinreichend zu begründen, da damit nicht ohne Ausschluss jeden Zweifels die Kausalität zwischen einem unersetzbaren Schaden und der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004
…in seiner Vermögenssituation bedrohlich wäre, ohne, auf seine eigene spezielle Situation abgestellt, durch Vorlage entsprechender Beweismittel, die Ursächlichkeit des drohenden unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung überzeugend darzulegen. Der Beschwerde war der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 4. Mai 2004
…Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…