…Nachforschungen in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung zeigten, dass für den Sohn des Bw seit Oktober 2003 keine Familienbeihilfe mehr ausbezahlt wurde. Das Finanzamt entschied mit abweisender Berufungsvorentscheidung. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder als außergewöhnliche Belastung noch im…
…Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte im Zuge der Einreichung seiner Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2005 bis 2007 für seinen volljährigen nicht haushaltszugehörigen Sohn die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages…
…bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Der BW ist Vater der im März 1980 geborenen, bereits volljährigen Tochter CH. In den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2000 und 2001 beantragte der BW die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages ua…
…8/5 FLAG 67 nur dann gewährt werden, wenn ein Kind erheblich behindert ist und ein Anspruch auf den im § 8/1 FLAG 67 genannten Grundbetrag der Familienbeihilfe besteht. Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich nicht in Berufsausbildung befinden, besteht nur dann…
…in welchen ihm mitgeteilt wird, dass er - da er in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt habe und auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei - in Deutschland keinen Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für seine volljährige Tochter habe. Weiters legte er eine Bestätigung seines inländischen Dienstgebers betreffend…
…06.05 der Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 betreffend die hier anzuwendende Gesetzesbestimmung des § 6 Abs 1 bis 5 FLAG 1967 sei für den Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe (hier volljährige Vollwaise) maßgeblich, ob Eltern bzw der frühere Ehegatte den Unterhalt für das Kind noch überwiegend…
…unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat. § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 bestimmt, dass volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn auf sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 lit. a bis c FLAG 1967 zutreffen und wenn sie wegen einer vor…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist unterhaltspflichtiger Vater von zwei nicht in seinem Haushalt lebenden, volljährigen Söhnen, die beide im Berufungsjahr 2001 noch in Ausbildung standen. Der ältere…
…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder-oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen…
…des UFS für das Jahr 2004, zutage kam, dass auch für die beiden strittigen Jahre die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages nur zum Teil erfüllt wurden. Da beide Kinder volljährig waren, wurde nur für Monate, in denen Familienbeihilfe gewährt wurde, ein Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt. In…
…40 v.H. ergibt sich aus dem Zusammenwirken beider Leiden. Entsprechend der eingetretenen Volljährigkeit können die Einschätzungskriterien für Kinder und Jugendliche nicht mehr herangezogen werden. Das Gutachten wurde am 30. Juli 2012 erstellt und die leitende Ärztin erteilte diesem Gutachten am 31. Juli 2012 ihre…
…AMS sei für Zwecke der Erlangung eines Ausbildungsplatzes ebenfalls nicht notwendig, da ein Ausbildungsplatz ja schon zugesagt ist. Über die Berufung wurde erwogen: In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen, dass für volljährige Kinder gemäß § 2 Abs. 1 lit b des FLAG 1967 ein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…und ein Unterhaltsabsetzbetrag im Gesamtausmaß von € 744,60 berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder für welche keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Kinder- noch eines Unterhaltsabsetzbetrages zu berücksichtigen seien. Da für Kind1 nur bis September 2012 Familienbeihilfe ausbezahlt worden…
…ihr weiterhin die Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für ihre volljährige Tochter zu gewähren und legte ua das letzte Jahreszeugnis (Schuljahr 2009/2010) der von der Tochter besuchten Schule bei. Aufgrund ihres amtsbekannten medizinischen Zustandes habe die Tochter die Schule abbrechen müssen und sei…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten..... ..... für f) volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…2 Abs. 1 und 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige und unter gewissen Voraussetzungen für volljährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 3 FLAG sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b…
…nicht seinem Haushalt angehört und für das weder ihm noch seinem (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird (zB an die Kinder selbst oder an den geschiedenen Ehegatten), steht generell kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (…
…xx.xx.xxxx. Das Finanzamt versagte die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages mit Bescheid vom 11. März 2009 und führte begründend aus, Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, seien weder im Wege eines Kinder- noch eines Unterhaltsabsetzbetrages noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…7 Z. 5 EStG hingewiesen, wonach Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, grundsätzlich weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen seien. Hinsichtlich der als Werbungskosten beantragten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einbruchsdiebstahl in den Pkw…