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UFSL RV/1335-L/02Lohnsteuerpflicht betreffend nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte an Fachhochschulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2003

…zu Blockveranstaltungen zusammengefasst würden, als Bezüge aus einem Dienstverhältnis und somit als nichtselbständige Einkünfte anzusehen. Von dieser Dienstverhältnisfiktion seien wiederum Vortragende, Lehrende und Unterrichtende an Erwachsenenbildungseinrichtungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, ausgenommen…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 2/2

…betreibt, kann keineswegs einer schulähnlichen Einrichtung im Sinne der oben referierten Gesetzesbestimmung erblickt werden, weil diese Verordnung ausschließlich beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen betrifft. Gegenstand der Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973) sind Einrichtungen und Tätigkeiten, die…

UFSW RV/1377-W/05Die Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. Die Fahrtkosten sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2005

…Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1 lit…

UFSG RV/0228-G/04Lohnsteuerpflicht für nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte an Fachhochschulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…nötig. Der Status einer Erwachsenenbildungseinrichtung könne nicht erkannt werden. Die Berufungswerberin vertritt den Standpunkt, dass sie als Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen eine Erwachsenenbildungseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973…

UFSG RV/0621-G/05Umsätze von Privatlehrern - Leistungsempfänger ist keine Schule bzw. Bildungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…betreibt, kann keineswegs einer schulähnlichen Einrichtung im Sinne der oben referierten Gesetzesbestimmung erblickt werden, weil diese Verordnung ausschließlich beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen betrifft. Gegenstand der Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln (BGBl. Nr. 171/1973) sind Einrichtungen und Tätigkeiten, die…

UFSL RV/0435-L/08Umsatzsteuerpflicht bei Vortragstätigkeit im Rahmen eines freien Dienstvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…

UFSL RV/0704-L/08Vergütung der Konzernmutter an den Geschäftsführer der Konzerntochter als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2010

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…

UFSW RV/2868-W/07Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig, da der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen erfolgt. Fahrtaufwendungen in Höhe des Pendlerpauschales können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Fahrten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum angefallen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…fallen Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 172/1973, betreiben, ausgenommen Abs…

UFSW RV/0940-W/07Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig, da der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen erfolgt. Fahrtaufwendungen in Höhe des Pendlerpauschales können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Fahrten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum angefallen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…fallen Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 172/1973, betreiben, ausgenommen Abs…

UFSW RV/2720-W/07Einkünfte, bezogen vom Berufsförderungsinstitut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1 Z 1 lit…

UFSI RV/0096-I/05Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…

UFSW RV/3892-W/02Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, zusätzliche Vortragstätigkeit an der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2006

…Ruhe- (versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1 Z 1 lit…

UFSW RV/0839-W/031) Die Einkünfte aus einem Lehrauftrag stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar. 2) Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind nicht abzugsfähig, da der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an dem die Vermittlung von Wissen erfolgt. 3) Fahrtaufwendungen in Höhe des Pendlerpauschales sind nur zu berücksichtigen, wenn die Fahrten überwiegend im Lohnzahlungszeitraum angefallen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.09.2005

…Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - ) Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBL. Nr. 171/1973, betreiben, ausgenommen Abs. 1…