RIS AI
62 Treffer1665 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0340-I/10Säumniszuschlag wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…Februar 2010 fälligen Vierteljahresbetrages in Höhe von € 17.582,96 (= € 18.189,00 vermindert um das zu diesem Zeitpunkt auf dem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthaben von € 606,04) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 351,66 festgesetzt. Mit Vorauszahlungsbescheid vom 12…

UFSL RV/0927-L/10Widerrechtliche Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013Teil 2/2

…Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Kfz-Steuerpflicht nur in…

UFSL RV/0455-L/12Zusammengefasste Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für 23 Monate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2012

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSS RV/0176-S/081) Besteuerungszeitraum für Kfz-Steuer ist das Quartal 2) Festsetzung der Kfz-Steuer vor Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die mögliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht-…

UFSS RV/0644-S/09Festsetzung der Kfz-Steuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSS RV/0661-S/08Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung…

UFSS RV/0601-S/10Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…cit hat er für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 kennt dabei keine Regelung…

UFSW RV/2561-W/101. Zahlungserleichterung bei Änderung der Verhältnisse 2. keine Aussetzung der Einhebung für Differenzratenbeträge mangels Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…erwartenden Umsatzes mit erheblichen Härten verbunden wäre) insoweit bewilligt, als für einen Betrag von € 51.546,01 (Rückstand von € 33.546,01 und Vierteljahresbetrag an Einkommensteuer von € 18.000,00) ab 17. Mai 2010 monatliche Raten von einmal € 2.500,00…

UFSI RV/0281-I/081) Berufung gegen die Benachrichtigung über die anstehende Vierteljahreszahlung der Einkommensteuervorauszahlung 2) Abweisung der Berufung gegen eine Zurückweisung nach § 273 Abs. 1 BAO wegen Verspätung anstatt Unzulässigkeit mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2010

…zahlenden Vierteljahresbetrages an Einkommensteuervorauszahlung. Derartige Benachrichtigungen ergehen um den 15. des dem Fälligkeitstag vorangehenden Monats und enthalten die Art der Vorschreibung, die zum Erstellungszeitpunkt aktuelle Höhe des maßgeblichen Vierteljahresbetrages, dessen Fälligkeit, die Darstellung der Berechnung der Teilbeträge für das Kalenderjahr und - soweit der Vierteljahresbetrag nicht…

UFSS RV/0755-S/09Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSI RV/0121-I/07Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…Februar 2006 fällig. Die Entrichtung hat dabei unabhängig von der Buchung der Vorschreibung zu erfolgen. Im gegenständlichen Fall deckte das Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2005 einen Teilbetrag in Höhe von € Betrag2 des fälligen Vierteljahresbetrages ab. Der Säumniszuschlag war daher von ursprünglich € Betrag6…

UFSW RV/0684-W/10Keine Bewilligung einer Zahlungserleichterung, wenn Abgabenrückstand durch die Ratenzahlung nicht in angemessener Zeit getilgt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2010

…als nunmehr hinsichtlich des Rückstandes in Höhe von € 19.356,70 zuzüglich der bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung fällig werdenden Vierteljahresbeträge an Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von € 11.009,47 die Entrichtung in elf Raten in Höhe von € 2.500,00 beginnend ab…

UFSI RV/0061-I/09Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis iZm der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und Wechsel des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009

…Zustellung des Vorauszahlungsbescheides vom 16. 10. 2008 bekannt gewesen seien. Der Berufungswerber hätte die Fälligkeit der Vierteljahresbeträge beachten und für eine zeitgerechte Abgabenentrichtung sorgen müssen, woran die ins Treffen geführten Umstellungsarbeiten nichts änderten. Vielmehr hätte es einer sorgfältigen Büroorganisation bedurft, zu welcher die genaue Vormerkung…

UFSL RV/1331-L/07grobes Verschulden, wenn Abgabenpflichtiger nicht für rechtzeitige Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung sorgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2008

…sowie die Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlung und die damit bevorstehenden Zahlungen, die sich aus dem Vorauszahlungsbescheid ergeben hätten, den der Berufungswerber erhalten habe, jedenfalls von vornherein bekannt sein müssen bzw. hätte auch aufgrund der jahrelangen Entrichtungen der Einkommensteuer in Vierteljahresbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15…

UFSL RV/0345-L/06Säumniszuschlag, grobes Verschulden bei Rückzahlungsantrag kurz vor Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…wie der momentane, damalige Kontostand ausgesehen habe und weiters wie hoch die Jahresschuld der Körperschaftsteuer 2006, wie hoch die einzelnen Vierteljahresbeträge seien und wann sie jeweils zur Zahlung fällig seien. Genauere Informationen seien kaum mehr möglich. Das in der Berufung angeführte Guthaben von 37.120…

UFSW RV/2863-W/07Ermessensübung bei Zahlungserleichterungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2007

…täglichen Bedarf und Unvorhergesehenes ein Betrag von € 558,00 verbleibe. Die Raten zu € 500,00 seien der Bw. bei einem Rückstand inklusive zu belastender Vierteljahresbeträge von € 18.502,99 mit Bescheid vom 25. Juli 2007 und eben anlässlich ihrer Vorladung vom 11…

UFSK RV/0193-K/04Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2004

…der Abgabenschuldigkeiten in 12 Raten in Höhe von je € 730,--. Die zu belastenden Vierteljahresbeträge an Einkommensteuer bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung wurden in Höhe von € 2.781,11 angegeben. Die letzte Rate in Höhe von € 11.594,68 wäre demnach am 28…

UFSS RV/0087-S/09Inlandslieferung oder widerrechtliche Verwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSL RV/0968-L/091. Ausländischer Geschäftsführer einer inländischen GesmbH als Verwender 2. Gesamtbetrachtung der Standortkriterien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten hat. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSL RV/0456-L/12Aufhebung von NoVA- und KFZ-Steuerbescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.01.2013

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…