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RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…In diesem Fall ist der neue Vorauszahlungsbetrag der Stundungszinsenberechnung zugrunde zu legen. Beispiele: Beispiel 1: ESt-Vorauszahlung zunächst 100.000 Euro, nach Fälligkeit des zweiten Viertels Herabsetzung auf 80.000 Euro. | | Vierteljahrsbeträge zur Stundungszinsenberechnung | 1. Viertel | 20.000 Euro | 2…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorauszahlungsteilbeträgen stattgegeben, so führt dies dazu, dass Vierteljahresbeträge jeweils nur in einem dem Beschwerdebegehren entsprechenden Ausmaß zu entrichten sind, sodass auch bei stattgebender Beschwerdeerledigung eine zumindest teilweise Nachentrichtung ausgesetzt gewesener Abgabenbeträge zu erfolgen hat. Rz 495: Soweit der Beschwerde gegen einen Vorauszahlungsbescheid stattgegeben wurde, sind…

UFSI RV/0340-I/10Säumniszuschlag wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…Februar 2010 fälligen Vierteljahresbetrages in Höhe von € 17.582,96 (= € 18.189,00 vermindert um das zu diesem Zeitpunkt auf dem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthaben von € 606,04) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 351,66 festgesetzt. Mit Vorauszahlungsbescheid vom 12…

BFG RV/5101261/2012Säumniszuschlag wegen Terminverlustes bei einer Ratenzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019

…wurde der Beschwerdeführerin (Bf), ausgehend von einem zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Abgabenkonto fälligen Rückstand von 24.351,69 € und unter Einbeziehung der bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung zu belastenden Vierteljahresbeträge an Einkommensteuer in Höhe von 20.570,00 €, eine Ratenzahlung bewilligt. Die…

BFG RV/5100019/2017Einmalige Versäumung einer Frist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2018

…Bei Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen, bei denen der nächste Vierteljahresbetrag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides fällig wird, erfolgt der Ausgleich bei der zweitfolgenden Vierteljahresfälligkeit. Erfolgt die Bekanntgabe von Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung der…

BFG RV/3101188/2016Antrag auf Herabsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2017

…der bestrebt sei, alle Finanz­amts­zahlungen pünktlich zu leisten. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 23. Juni 2016 ab. Der Vierteljahresbetrag 04-06/2016 sei seit dem Ergehen des Jahres­vor­aus­zah­lungs­be­schei­des vom 26. November 2016 bekannt gewesen. Die Fälligkeit sei vom Ab­gabe­pflichtigen selbst wahrzunehmen bzw…

UFSL RV/0927-L/10Widerrechtliche Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013Teil 2/2

…Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Kfz-Steuerpflicht nur in…

UFSL RV/0455-L/12Zusammengefasste Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für 23 Monate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2012

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSS RV/0176-S/081) Besteuerungszeitraum für Kfz-Steuer ist das Quartal 2) Festsetzung der Kfz-Steuer vor Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die mögliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht-…

UFSS RV/0644-S/09Festsetzung der Kfz-Steuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSS RV/0661-S/08Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung…

UFSS RV/0601-S/10Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für Teile eines Kalendervierteljahres unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…cit hat er für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist also das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 kennt dabei keine Regelung…

UFSW RV/2561-W/101. Zahlungserleichterung bei Änderung der Verhältnisse 2. keine Aussetzung der Einhebung für Differenzratenbeträge mangels Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…erwartenden Umsatzes mit erheblichen Härten verbunden wäre) insoweit bewilligt, als für einen Betrag von € 51.546,01 (Rückstand von € 33.546,01 und Vierteljahresbetrag an Einkommensteuer von € 18.000,00) ab 17. Mai 2010 monatliche Raten von einmal € 2.500,00…

UFSI RV/0281-I/081) Berufung gegen die Benachrichtigung über die anstehende Vierteljahreszahlung der Einkommensteuervorauszahlung 2) Abweisung der Berufung gegen eine Zurückweisung nach § 273 Abs. 1 BAO wegen Verspätung anstatt Unzulässigkeit mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2010

…zahlenden Vierteljahresbetrages an Einkommensteuervorauszahlung. Derartige Benachrichtigungen ergehen um den 15. des dem Fälligkeitstag vorangehenden Monats und enthalten die Art der Vorschreibung, die zum Erstellungszeitpunkt aktuelle Höhe des maßgeblichen Vierteljahresbetrages, dessen Fälligkeit, die Darstellung der Berechnung der Teilbeträge für das Kalenderjahr und - soweit der Vierteljahresbetrag nicht…

UFSS RV/0755-S/09Kfz-Steuer ist eine Vierteljahresabgabe und darf nicht monatlich festgesetzt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010

…folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt…

UFSI RV/0121-I/07Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…Februar 2006 fällig. Die Entrichtung hat dabei unabhängig von der Buchung der Vorschreibung zu erfolgen. Im gegenständlichen Fall deckte das Guthaben aus der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2005 einen Teilbetrag in Höhe von € Betrag2 des fälligen Vierteljahresbetrages ab. Der Säumniszuschlag war daher von ursprünglich € Betrag6…

BFG RV/5100491/2026Fehlende Darstellung der Vermögenslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2026

… Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 30.04.2026. Ausgeführt wurde, die Berechnung der zu entrichtenden Vierteljahresbeträge sei nicht mehr nachvollziehbar, so viel verdiene die beschwerdeführende Partei gar nicht. Eine Ratenzahlung in Höhe von 634,00 € aller zwei Monate sei wirtschaftlich nicht mehr tragbar…

BFG RV/5100153/2025Grad des Verschuldens bei verspätet eingebrachtem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026

…bewilligte das Finanzamt mit Bescheid vom 4.12.2024 die Entrichtung des Abgabenrückstandes von 17.398,39 € zuzüglich der Vierteljahresbeträge an Einkommensteuervorauszahlungen in insgesamt elf Raten. Mit Bescheid vom 9.12.2024 wurde von der Nachforderung an Einkommensteuer 2022 in Höhe von 14.329…

BFG RV/7105273/2015Säumniszuschlag, da hinsichtlich Ratenbewilligung Terminverlust eingetreten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2019

…als beendet gilt. Mit Bescheid vom 30.7.2015 bewilligte das Finanzamt folgende Zahlungserleichterung: | | Betrag | Rückstand | 36.442,57 | bis zum Ablauf der ZE zu belastende Vierteljahresbeträge an K | +593,00 | Summe | 37.035,57 | 1…

UFSW RV/0684-W/10Keine Bewilligung einer Zahlungserleichterung, wenn Abgabenrückstand durch die Ratenzahlung nicht in angemessener Zeit getilgt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2010

…als nunmehr hinsichtlich des Rückstandes in Höhe von € 19.356,70 zuzüglich der bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung fällig werdenden Vierteljahresbeträge an Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von € 11.009,47 die Entrichtung in elf Raten in Höhe von € 2.500,00 beginnend ab…