…anfertigen lassen. Aufgrund des Sachverhaltes sei es als erwiesen anzusehen, dass das vorgelegte Verzollungsdokument gefälscht worden sei. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten habe für die aus der Gemeinschaft ausgeführten Erzeugnisse nicht erbracht werden können. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung sei daher rückzufordern gewesen. Der…
…ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, dass das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument gefälscht worden ist. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand in das Drittland eingeführt werden…
…die sich als Fälschung erwiesen hätten, ist aktenwidrig. Laut Verwaltungsakt zum Geschäftsfall 610/00000/2000 wurde innerhalb der Zwölfmonatsfrist weder ein drittländisches Verzollungsdokument noch die erforderliche Kopie des Beförderungspapiers vorgelegt (auch nicht innerhalb der sechsmonatigen Anschlussfrist). Rund vier Jahre nach Ausfuhr der Erstattungsware gewährte die…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…eine Beschwerde ein. Inhaltlich wird im Wesentlichen nur mehr vorgebracht, der Bf. stehe im Falle von Zweifeln an der Echtheit des vorgelegten Verzollungsdokumentes gemäß Artikel 18 Abs. 2 VO 3665/87 (die Bf. meint offensichtlich die im vorliegenden Fall anzuwendende Bestimmung der Nachfolgeverordnung, den Artikel…
…Inhaltlich wird im Wesentlichen vorgebracht, der Bf. stehe im Falle von Zweifeln an der Echtheit des vorgelegten Verzollungsdokuments gemäß Artikel 18 Absatz 2 VO 3665/87 die Möglichkeit offen, die Verzollung im Bestimmungsland durch Vorlage so genannter Sekundärnachweise nachzuweisen. Die Beschwerdeführerin bemühe sich seit geraumer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. August 2007, Zl. 100000/47354/2007-1, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20. Juni 2007 fertigte das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. August 2007, Zl. 100000/47354/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20. Juni 2007 fertigte das Zollamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Fa.X, Adr.X, vertreten durch Rechtsanwälte Waldbauer Paumgartner Naschberger und Partner, 6332 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3, vom 26. September 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch RR ADir. Wilhelm Steinleitner, BA…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 13. September 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 22. August 2011, GZ. 100000/49348/2011, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird dahingehend abgeändert, dass die Bemessungsgrundlage…
Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder an ein Gericht gekommen sein muss. Finanzvergehen sind die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen oder Verbände. Nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des WG, XY, vom 13. Dezember 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2005, GZ 100/09186/2005, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. August 2005…
Da die von der Bf. aufgeworfene Frage bereits Gegenstand einer Vorabentscheidung war und auf Grund des genannten Urteils des EuGH diesbezüglich keine Zweifel bestanden, war dem Begehren der Bf. nicht näher zu treten. Darüber hinaus liegt die Entscheidung über die Befassung des Gerichtshofs ausschließlich beim…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 25. Februar 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 12. Jänner 2005, Zl. 100/38752/2004-5, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. April 2004, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. W., vom 16. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 14. Dezember 2005, Zl. 100/09406/2005, betreffend Eingangsabgaben, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am…
…dd vom 17. Februar 2006 ausgeführt worden. Eine zollamtlich beglaubigte Austrittsbestätigung oder ein Alternativnachweis in Form eines Verzollungsdokumentes seien trotz Urgenz nicht vorgelegt worden. Dies stelle ein Indiz dafür dar, dass die Ware den Wirtschaftsraum der Europäischen Union nicht verlassen habe und "somit ein Entzug…
…Bf. legte innerhalb der in Art. 47 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Frist ein russisches Verzollungsdokument (Registriernummer ff, TD1 Nr. gg) und eine Kopie eines Frachtbriefes im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl…