…12): "Ich verzichte auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr 2008. Ich werde meine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 versteuern. 10.1.10 (Unterschrift: Familien- und Vorname der Bw.) Erläuterungen: ... Die Erklärung bindet den Unternehmer…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der ab dem Kalenderjahr 1994 abgegebene Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994, rechtswirksam für die Streitjahre 2000 bis 2002 von der Berufungswerberin…
…und waren somit der Umsatzsteuer zu unterziehen". LM erhob gegen die besagten Bescheide am 29. Dezember 2003 das Rechtsmittel der Berufung, wobei bestätigt wurde, dass mit Erklärung vom 21. November 1996 mit Wirkung ab 1994 auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet worden sei. Am 11…
…25), dass eine nach § 6a UStG 1972 (in der Fassung Steuerreformgesetz 1993, BGBl 818) abgegebene Erklärung, auf die Steuerbefreiung nach § 6 Z 18 leg. cit. zu verzichten, auch für den Geltungszeitraum des UStG 1994 Bindungswirkung entfalte: "Nach Verwaltungspraxis und hL (vgl Ruppe, UStG 1994, § 28…
…auf die Besteuerung gemäß § 22 Abs 6 UStG zu verzichten, wurde von ihnen vorerst nicht abgegeben. Es wurde jedoch, auch im Finanzamtsakt aufliegend, mit Eingangsstempel 29. Oktober 2003 am zuständigen Finanzamt eine Erklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) abgegeben…
…bis zur Rechtskraft des Bescheides gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass er auf die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 27 leg. cit. verzichtet. Die Erklärung bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden…
…der ihm vorgeschriebenen Abgabennachforderung bezahlen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung bezüglich Umsatzsteuerbescheid 2007 wurde begründet wie folgt: Mit Antrag vom 2.11.2006 habe der Bw. auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Jahr 2005 verzichtet und diesen Antrag persönlich unterfertigt…
…unverändert. Entscheidungsgründe Dem Berufungswerber (Bw.) wurde per 1. März 2001 die Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" erteilt. Mit Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) verzichtete er ab dem Kalenderjahr 2001 auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…Erklärung auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Ein solcher Verzicht bindet den Unternehmer für mindestens 5 Jahre. Erst nach Ablauf des fünfjährigen Bindungszeitraumes kann gemäß § 6 Abs. 3 dritter und vierter Satz UStG die Verzichtserklärung bis zum Ablauf des ersten Monats eines Kalenderjahres widerrufen und die…
…mit der auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr 2003 verzichtet wurde. Das Finanzamt hat im Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 7. Dezember 2004 neben den Umsätzen aus dem Betrieb des Cafes auch die Entgelte aus der Tätigkeit der Bw…
…Aktenvermerkes festgehalten wurde, hat die bereits mehrfach zitierte Aussage des Bw - er übe seine neue Tätigkeit als Kleinunternehmer aus - keinerlei Aussagekraft. Daraus kann nicht entnommen werden, dass der Bw den erklärten Verzicht auf die Steuerbefreiung widerrufen möchte und auch nicht eindeutig der Zeitpunkt, zu dem…
…die das Gebäude (vorsteuerwirksam) errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Steuerbefreiung an das Kreditinstitut vermietet, den Vorsteuerabzug unter Hinweis auf Rechtsmissbrauch versagt. Missbrauch stellt keine Sondermaßnahme dar, sondern normiere vielmehr einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der nach der Rechtsprechung des EuGH ("Firma Ing. Auer - Die Bausoftware…
…das 3. Kalendervierteljahr 2010 erklärte die Bw. einen Überschuss von € 3.946,00. Unter Lieferungen und Leistungen führte sie den Nettopreis der Photovoltaikanlage an. Eine Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) wurde von ihr am 19. August…
…Durch den Verzicht auf die Erbschaft zu Gunsten eines Dritten wird daher vom Erbrecht Gebrauch gemacht und dieses übertragen. Das Erbrecht der Berufungswerberin beträgt laut Testament 1/4 Dieses Erbrecht ist der Testamentserbin angefallen und durch ihren Verzicht zu Gunsten eines Dritten im Schenkungswege übertragen…
…Hinweis auf diese Rechtsmeinung stellt sich desweiteren die Frage, ob dem Grunde nach gegenständlicher Verzicht auf Zinsen durch 12 Jahre hindurch überhaupt vom Begriff eines "Gelegenheitsgeschenkes" mitumfasst ist. War aber im Streitfall das " Gelegenheitsgeschenk" jedenfalls unangemessen hoch, dann unterliegt es voll der Steuer. Die Steuerbefreiung…
…Die Bw. teilten daraufhin dem Finanzamt mit, dass sie Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt hätten. Überdies übermittelten sie dem Finanzamt mit Formular U12 eine Erklärung gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994, wonach sie auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichten würden. Für die Jahre 1994 bis 2000…
…einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von Dritter Seite gewährt wird. Der Bw hat den Pflichtteil aber nicht ausgeschlagen sondern im Gegenteil dezidiert angenommen. Zivilrechtlich hat der Pflichtteilsberechtigte nur einen obligatorischen Anspruch gegen den Erben auf…
…Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) abgegeben habe und somit der Versteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG 1994 unterliege. Laut dem zugegangenen Schriftstück vom 10. Februar 2000 habe man um Ergänzung betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1998 ersucht. Unter Ergänzungspunkt 2 habe man angeführt, die…
… eine Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 leg. cit. (Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung) wurde nicht abgegeben. Mit gleichfalls am 5. Juni 2007 beim Finanzamt eingelangtem Schreiben vom 31. Mai 2007 wurde durch den rechtsfreundlichen Vertreter der Bw. darauf hingewiesen, dass diese als Kleinunternehmerin i.S.d…
…MwSt-RL sieht eine Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken vor. Davon ausgenommen ist die Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe entsprechend den gesetzlichen Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung, einschließlich der Vermietung in Ferienlagern oder auf als Campingplätze erschlossenen Grundstücken…