…Als Beispiele für abnutzbare Rechte seien ausdrücklich Patentrechte, Markenrechte und das entgeltlich erworbene Recht auf Verwertung von Rezepturen genannt. Es würden keine Gründe bestehen, die Abnutzbarkeit der erworbenen Markenrechte zu versagen. Es werde daher beantragt, den IFB und die Absetzung für Abnutzung anzuerkennen. Mit Schreiben…
…Verkauf von Weinflaschen an den Lebensmittelhandel) ist der Wert des übertragenden Wirtschaftsgutes ("Markenrecht") aber eben nicht durch den Schutzcharakter bedingt. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die vorhandenen Leistungen im Lebensmittelhandel wesentlich bedeutender (wertvoller) als der Markenschutz. Nach Meinung der steuerlichen Vertretung wäre der Schutzcharakter eines Markenrechtes…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag ist gültig zustande gekommen 7. Unterschriften durch die damals vertretungsbefugten Organe 8. Befreiung von der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…rechtswirksam zustande gekommen, da die Verwertung der genannten Rechte wegen § 4 Abs. 12 der zum Zeitpunkt der Berufung geltenden Fassung der Durchführungsbestimmungen für die Bewerbe der Österreichischen Bundesliga gar nicht möglich gewesen wäre und ein Recht auf Durchführung von Sportwetten nicht bestünde. Tatsächlich nahm die…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Führung von Nebenbetrieben ..., h) die Erwerbung, Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Musterrechte und Gewerbeberechte, i) die Pachtung oder sonstige Verwertung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen beziehungsweise Gesellschaften (Anteile), j) der Erwerb, die Pachtung, die Veräußerung und die Verpachtung von…
…wurde im Jahr 1999 eine außerordentliche Abschreibung von 600.000 S mit der Begründung vorgenommen, dass sich die ursprünglichen Geschäftserwartungen nicht erfüllt haben. Gleichzeitig wurde in dem Lizenzvertrag der S das Nutzungsrecht eingeräumt, nach den Bestimmungen des Vertrages die Produkte unter Verwendung des Markenrechts herzustellen…
…00 und S, mit einer übernommenen Stammeinlage von € 26.250,00. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien, der Erwerb, die Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Musterrechte und…
…Übertragung des Markenrechtes an und für sich stellt keinen Missbrauch dar, es ist jedoch zu prüfen, ob in Betrachtung der Gesamtverhältnisse eine fremdübliche Gestaltung vorliegt. Die Bw. hat lediglich ein Produkt erworben, von dem sie nicht wusste, ob sie es jemals wird verwerten können und…
…07 | 0,00 | 0,00 | 449.329,65 Aus den Bilanzkennzahlen ist weiters ersichtlich, dass in den Jahren 2003 und 2004 eher geringe Umsätze (vermutlich aus dem Halten und Verwerten von Lizenzen) erzielt wurden, während ab dem Jahr 2005 eine aktive Tätigkeit…
…war und die von der steuerlichen Vertretung in der mündlichen Verhandlung geschilderten Umstände nicht stimmen können. f. Der steuerlichen Vertretung stand auch ausreichend Zeit zur Verfügung, die strittigen Fragen aufzuklären. Es kann darauf verwiesen werden, dass bereits im Rahmen der Nachschau von der BP festgehalten…