…1988 erfasst ua. auch Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Markenrechten, die in einer inländischen Betriebstätte verwertet werden. Im vorliegenden Fall findet eine solche Verwertung in der inländischen Betriebstätte des deutschen Nutzungsberechtigten statt. Die beschränkte Steuerpflicht der niederländischen Gesellschaft ist vom deutschen Lizenznehmer gemäß § 99 Abs…
…Als Beispiele für abnutzbare Rechte seien ausdrücklich Patentrechte, Markenrechte und das entgeltlich erworbene Recht auf Verwertung von Rezepturen genannt. Es würden keine Gründe bestehen, die Abnutzbarkeit der erworbenen Markenrechte zu versagen. Es werde daher beantragt, den IFB und die Absetzung für Abnutzung anzuerkennen. Mit Schreiben…
…Verkauf von Weinflaschen an den Lebensmittelhandel) ist der Wert des übertragenden Wirtschaftsgutes ("Markenrecht") aber eben nicht durch den Schutzcharakter bedingt. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die vorhandenen Leistungen im Lebensmittelhandel wesentlich bedeutender (wertvoller) als der Markenschutz. Nach Meinung der steuerlichen Vertretung wäre der Schutzcharakter eines Markenrechtes…
…werden. 2. Sämtliche betreffend den Betrieb bestehenden Urheberrechte, Rechte aus eingeräumter Werknutzung und Verwertung, sämtliche bestehende Vertragsverhältnisse betreffend den Betrieb werden auf die übernehmende Gesellschaft übertragen und von dieser fortgeführt. […] III. Gegenleistung Die Einbringung neuer Anteile an der übernehmenden Gesellschaft unterbleibt gemäß § 19 Abs…
…ist zivilrechtliche Eigentümerin von mehreren Markenrechten und lizenziert die Marken über mehrere Jahre hinweg an verbundene und an unabhängige Unternehmen. S trägt jedoch nur sehr eingeschränkt zu Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung, Schutz und Verwertung der Marken bei, und zwar indem die drei Mitarbeiter von S die…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga 5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag 5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)" 5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich 6. Der Vertrag ist gültig zustande gekommen 7. Unterschriften durch die damals vertretungsbefugten Organe 8. Befreiung von der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Tonträger-Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten von einem Fußballverein an die Bw. zur…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…rechtswirksam zustande gekommen, da die Verwertung der genannten Rechte wegen § 4 Abs. 12 der zum Zeitpunkt der Berufung geltenden Fassung der Durchführungsbestimmungen für die Bewerbe der Österreichischen Bundesliga gar nicht möglich gewesen wäre und ein Recht auf Durchführung von Sportwetten nicht bestünde. Tatsächlich nahm die…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…Aufnahmen, Rechte zur Verwertung über Internet Online-Dienste und über sonstige Medien, sowie das Recht zum Merchandising, und das uneingeschränkte Nutzungsrecht an sämtlichen Markenrechten, am Namensrecht und an sonstigen Persönlichkeitsrechten konnten jede Littera für sich als Nutzung von Rechten gegen Entgelt auf gewisse Zeit, denen…
…2013 und das Ende der Verwendung der bis heute unverändert zur PAÖ-Nummer 123456 aufrecht geschützten Marke durch die XY GmbH schließen. Der Bf erfasste die laufenden Nutzungsentgelte aus der Überlassung des Markenrechts in den Abgabenerklärungen 2013 - 2016 ohne Ansatz von Werbungkosten als Sonstige Einkünfte…
…Führung von Nebenbetrieben ..., h) die Erwerbung, Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Musterrechte und Gewerbeberechte, i) die Pachtung oder sonstige Verwertung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen beziehungsweise Gesellschaften (Anteile), j) der Erwerb, die Pachtung, die Veräußerung und die Verpachtung von…
…werden. Daneben ist das Sicherheitsrisiko zu beachten. Für Beides sei die A AG in der Schweiz zuständig gewesen. Die Markenrechte wurden 2008 auf die A AG, Schweiz übertragen. Unerklärlich sei auch die Methode des Aufschlages von 1/3 des „Gewinnes“ der A AG, Schweiz. Dies…