…Bw im Inland sei, seien die Voraussetzungen der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 gegeben. Die Bw wurde eingeladen, aufgezählte Unterlagen zum Beweis des Gegenteiles (insbesondere der dauernden Verwendung der Fahrzeuge in Deutschland) mitzubringen. Da gegenüber dem deutschen Finanzamt die spiegelbildliche innergemeinschaftliche Lieferung des…
…GP 79, weil nach der Rechtsprechung des VwGH bereits zuvor auf den Verwender zu greifen war) durch die am 18.6.2009 in Kraft getretene Ergänzung des § 4 NoVAG. Dessen nunmehr angefügte Z 3 bestimmt im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es…
…und Weise der Verwendung des Fahrzeuges im Dunkeln zu lassen, kann es insgesamt nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die Behörde aus den zu Tage getretenen Indizien auf eine länger dauernde Verwendung des Fahrzeuges im Inland schließt. Nachzuweisen wäre somit seitens des Abgabepflichtigen zweifelsfrei der…
…Zulassung gilt auch .... die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht." Schuldner der NoVA ist gemäß § 4 Abs. 2 NoVAG in den Fällen des § 1 Z.3 NoVAG der…
…zur Zulassung in Österreich, weil dadurch kein dauernder Standort des Fahrzeuges gegeben sei. Eine Verwendung im Inland sei nach § 82 Abs. 8 KFG durchaus während eines Monates (bzw. auch zweier Monate) zulässig. Bei der Frage des Hauptwohnsitzes gehe es wesentlich um die Absicht, sich niederzulassen…
…die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland bzw. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Gemäß § 40 Abs 1 KFG 1967 gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort…
…über eine überwiegende Verwendung im Inland oder in Tschechien noch über den tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw getroffen werden. Das Finanzamt ging davon aus, dass feststehe, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw in Österreich sei und somit der Standort des Fahrzeuges auch in…
…der das Fahrzeug im Inland "auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt". Nach den EB zum KfzStG 1992 sei inhaltlich keine Änderung zur Vorläuferbestimmung erfolgt, weshalb auf die tatsächliche Benützung des Fahrzeugs auf der Straße abzustellen und daher die Verwendung durch die Bw als einer GmbH…
…Diesfalls sei vom dauernden Standort des Fahrzeuges im Inland auszugehen; durch die Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland ohne die hiefür kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung über einen Monat hinaus werde der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt. 3) In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung…
…Hälfte des Jahres in Österreich und Deutschland zu sein. Dies decke sich auch mit den vorgefundenen Aufzeichnungen. In München bestehe ein Büro für Finanzdienstleistungen, in Österreich sei ein weiterer PKW auf den Bw. angemeldet. c. In der mehr als fünzigprozentigen Verwendung des Fahrzeuges im Inland…
…aber die Standortvermutung nicht widerlegen. Spricht aber die gesetzliche Standortvermutung für den Standort des Fahrzeuges im Inland, muss die Behörde die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Inland nicht nachweisen. Dem vom Bw in der Berufung angesprochenen Argument der Doppelbesteuerung ist entgegenzuhalten, dass der EuGH bereits…
…berufungsgegenständliche Fahrzeug auf den Berufungswerber erstzugelassen und vom Berufungswerber vor dem 31.12.2003 angemietet wurde. Nach den Angaben der Halterauskunft war der Berufungswerber jedenfalls zum 28.10.2005 als Halter des Fahrzeuges amtlich erfasst, eine inländische Verwendung des Fahrzeuges wurde im Zuge der im…
…widerrechtliche Verwendung des Fahrzeuges im Inland, wird nicht bestritten. Eingewendet wird lediglich, dass durch die Einhebung von Kraftfahrzeugsteuer sowohl in Deutschland als auch im Österreich es zu einer Doppelbesteuerung komme, die wegen Verstoßes gegen EU-Grundfreiheiten dem Gemeinschaftsrecht widerspreche. Nach der gefestigten Judikatur des Unabhängigen…
…Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (§ 1 Z 3) neben dem Zulassungsbesitzer auch denjenigen, der das Fahrzeug verwendet, als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 BAO). Das NoVAG 1991 enthalte - so der VwGH weiter - aber auch keine Regelung darüber, wem die Verwendung des…
…mit dem Tag der Zulassung, dh bei einer widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges im Inland, wenn dieses nach dem KFG zuzulassen wäre, mit der "fiktiven Zulassung", di bei Einbringung des Fahrzeuges ins Inland oder der inländischen Verwendung - wie gegenständlich - vor dem 16. Juni 2010 nach Ablauf…
…folgenden Gründen ab: Die Vorschreibung sei aufgrund der dauernden Verwendung des Fahrzeuges im Inland erfolgt. Der PKW sei von 8. Oktober 2002 bis 17. Juli 2007 in Österreich zugelassen gewesen, sei jedoch laut den Berufungsausführungen bis zum 29. April 2011 im Eigentum von AB gestanden…
…Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennnzeichen - auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr (im Inland) zugelassen sind (§§ 37 bis 39). Gemäß § 82 Abs. 8 KFG - idF vor BGBl. I Nr. 123/2002 - sind Fahrzeuge mit…
…in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der drei Tage fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung im Sinne des § 37 KFG 1967." Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes im Sinne des KFG 1967 ist dem § 5 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985…
…und zur Hintanhaltung inländischer Abgabenpflichten erfolgte. Letztlich ist in dem hier zu entscheidenden Fall aber nur auf die Verwendung des Fahrzeuges abzustellen. Wer für die Tankaufwendungen aufgekommen ist, ließ sich weder im erstinstanzlichen Verfahren noch vor dem UFS mit Sicherheit klären. Seitens des Bw wurde…
…sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. § 40 Abs 1 KFG bestimmt als dauernden Standort eines Fahrzeuges den Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen…