…mit Vereinbarung vom 18.2.2005 dem Landwirt R das Recht eingeräumt, sämtliche Wiesenflächen der EZ 000 dreimal jährlich zu mähen und das Grünfutter für seinen landwirtschaftlichen Bedarf zu verwenden ohne Verrechnung eines Entgeltes. Dieser Vereinbarung bedurfte es einerseits zur Erlangung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des…
…Bauherrenmodells ist, den grunderwerbsteuerlichen Zwischenerwerb eines Grundstückes durch den Bauträger zu vermeiden, um so dem Käufer den Erwerb eines unbebauten oder auch noch nicht entsprechend bebauten Grundstückes zur niedrigeren Bemessungsgrundlage zu ermöglichen. Bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles ist an Sachverhalt unbedenklich davon auszugehen, dass…
…bis 2009 erwirtschafteten Einkünften übereinstimmen, sowie der Aussage von Hrn. JB, dass die Arbeiten durch ihn und mit seinen Geräten gegen Überlassung eines Grundstückes zur Bewirtschaftung erfolgten, gelangte der Senat zu der Überzeugung, dass keine Liebhaberei vorliegt, da sich bereits im 4 Jahr der Bewirtschaftung…
…der Bauherr gewesen. Außerdem sei nirgendwo eine Zweckbestimmung des Grundes ersichtlich. Der Bw. hätte den Grund gleichwohl jederzeit unbebaut wieder verkaufen oder sonstwie weitergeben oder verwenden können. Der Bw. (und kein anderer) sei also in jeder Hinsicht über das Grundstück verwertungsbefugt gewesen. Aus diesen Gründen…
…2. festgehalten, dass bei Erwerb eines Abbruchobjektes auf den Grund und Boden nur der Wert aktiviert werden könne, der dem unbebauten Grund und Boden entspreche. Die Grundstücke GB.H. seien im gebrauchsfähigen Zustand erworben worden und auch im gebrauchsfähigen Zustand der Vermietung zugeführt worden. Der…
…der Bauherr gewesen. Außerdem sei nirgendwo eine Zweckbestimmung des Grundes ersichtlich. Der Bw. hätte den Grund gleichwohl jederzeit unbebaut wieder verkaufen oder sonstwie weitergeben oder verwenden können. Der Bw. (und kein anderer) sei also in jeder Hinsicht über das Grundstück verwertungsbefugt gewesen. Aus diesen Gründen…
…bezeichnen, ob sie die Begriffe "Vermietung" oder "Verpachtung" verwenden und wie es zustande gekommen ist. Maßgeblich ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt des von den Beteiligten abgeschlossenen Vertrages. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes gegen Entgelt führt zu einer mit der Vermietung vergleichbaren Nutzungsüberlassung. Dem Vorbringen des Bw.…
…Das von der Finanzbehörde angestellte Bewertungsverfahren sei eines von vielen und insbesondere dort anzuwenden, wo es am Vertragswillen und anderen Anhaltspunkten mangle. In diesem Fall sei es sicher kein geeignetes Verfahren, nur um vereinbarte und tatsächlich gehandelte Grundstückspreise für Bauland aus fiskalischen Gründen zu unterlaufen…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…verwendete Sonderausgaben nach versteuert: 1995: 18.362,00 ATS (Höchstbetrag minus Sonderausgabenpauschale) 1996: 7.811,75 ATS. Zur Nachzahlung wurde ein Betrag von 7.852,00 ATS vorgeschrieben (30%). Begründend wurde angeführt, dass im Kalenderjahr 1995 und 1996 Aufschließungskosten, Notarkosten im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf…
…einen anderen übergeht (VwGH 03.06.2005, 2004/16/0250). Selbst bei dem Erwerbsvorgang nach § 1 (2) GrEStG ist entscheidend, dass - mit Ausnahme des Eigentumsrechts - die Übertragung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht mit einher gehen muss (ebda) und dem Übertragenden eingeräumt wird, das gegenständliche Grundstück…
…und der damit im Fall der Bebauung gegebenen Anschlussmöglichkeit an einen öffentlichen Kanal) verbundenen Wertsteigerung des Grundstücks profitiert. Darüber hinaus ist die Maßnahme aber auch unter dem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt, finanzielle Anreize zur Unterlassung der Bebauung zu vermeiden und solche zur Nutzbarmachung des Baulandes ("Baulandmobilisierung…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…befindlich ua. eine Halle mit Krananlage - "samt dem gesamten rechtlichen und natürlichen Zubehör sowie allen selbständigen und unselbständigen Bestandteilen" gekauft. Ebenfalls am 23. April 1993 hätte die M-GmbH vom Bw. und L die auf diesem Grundstück befindliche "Krananlage" um 600.000 S gekauft. Laut…
…1174/69, von einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auszugehen ist und nicht Liegenschaftsteile abgetrennt werden können, für welche ein landwirtschaftlichen Hauptzweck anzunehmen ist. Bodenwert Nach § 53 Abs. 2 BewG ist als Bodenwert der Wert maßgebend, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück gemäß §…
…auf Übereignung begründet, soweit es sich auf inländische Grundstücke bezieht. Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern schon das Verpflichtungsgeschäft. Rechtsgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie einen Anspruch auf Übereignung begründen (vgl. Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes…
…sie nicht gemäß Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zu Gunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 239 Abs…
…1 GebG, die ebenfalls den Begriff "Waren" verwendet. Würden Grundstücke keine Waren iSd lit. a des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG sein, wäre nach dem Syllogismus der Rechtsfolgenbestimmung zwar der Tatbestand verwirklicht, aber eine Rechtsfolge, nämlich die konkrete Besteuerung der Hausverlosung über…
…Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: 1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. 2. der Erwerb des Ei9gentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden (Fellner…
…1 GebG, die ebenfalls den Begriff "Waren" verwendet. Würden Grundstücke keine Waren iSd lit. a des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG sein, wäre nach dem Syllogismus der Rechtsfolgenbestimmung zwar der Tatbestand verwirklicht, aber eine Rechtsfolge, nämlich die konkrete Besteuerung der Hausverlosung über…