…Erstattung der in Höhe von € 85,03 vorgeschriebenen und entrichteten Verwaltungsabgabe. Sie sei zur Abgeltung des infolge der Verletzung der Gestellungspflicht entstandenen Verwaltungsaufwandes zu Recht erhoben worden. In der gegen die Berufungsvorentscheidung in der Eingabe vom 24. August 2005 erhobenen Beschwerde begehrt die Bf…
…der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der anhängigen Verfahren verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Zu bemerken ist noch, dass das Institut des § 206 BAO…
…in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt, zumal für diese Auffassung die Überlegung spricht, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht der mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³ …
…den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Nach Ansicht des VfGH der Verspätungszuschlag auch die Funktion der Abgeltung von Verzugszinsen und der Abgeltung von erhöhtem, durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursachten Verwaltungsaufwand (vgl. Ritz, BAO4…
…Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird…
…was jedoch durch das öffentliche Interesse - also das der Gesamtheit der Bürger - an der materiell rechtsrichtigen Besteuerung jedes einzelnen relativiert wird. Gegen die Bescheidaufhebung spräche vordergründig die Verwaltungsökonomie, also die Vermeidung des mit der Bescheidaufhebung und in ihrer Folge eintretenden Verwaltungsaufwandes. Allein das Berufungsverfahren zeigt…
…Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht die Überlegung, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (Ritz, BAO-Kommentar, 3. überarbeitete…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, Adresse, vertreten durch steuerl. Vertreter, gegen die Bescheide des Finanzamtes A betreffend Einkommensteuer 2011, betreffend Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2012 sowie betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2013 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden…
…Dies würde eine nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Risikoverteilung bewirken. Darüber hinaus wären Register und Auskünfte auch sinnlos und würden ausschließlich zusätzlich Verwaltungsaufwand verursachen, wenn der Unternehmer den öffentlichen Registern wie dem Firmenbuch und der durch die Abfrage von UID Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung…
…ZollR-DG in Höhe von 93,60 € vor. Begründet wurde dies damit, dass im Versandverfahren T1 Nr. die Gestellungspflicht verletzt und wegen nachträglicher Erfassung der Abgaben ein Verwaltungsaufwand verursacht worden war, der sich gemäß § 105 iVm § 101 Abs.2 ZollR-DG in der angeführten…
…Jänner 2002, Zl. 435/00089/1/2002 zur Abgeltung der durch die Nachforschung verursachten Verwaltungsaufwandes Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 100.- zur Vorschreibung. Gegen die Erhebung der Verwaltungsabgabe zu obigem Bescheid brachte die Bf. mit Schreiben vom 22. Jänner 2002 beim Hauptzollamt Klagenfurt form…
…der Vorhaltsbeantwortung vom 19. März 2012 aus, dass seine Fremdenzimmervermietung derzeit in sechs Online-Buchungsportalen vertreten sei, was erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Dabei ist die Aussage des Bw., dass die Fremdenzimmervermietung für seine Familie leicht zu bewältigen sei und keinen Mehraufwand darstelle, für die Beurteilung unerheblich…
…€ übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38…
…€ übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38…
…€ übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38…
…Alter noch möglich sei. In den letzten Jahren habe die Bw. jedoch festgestellt, dass die Vermietung zu einem immer höheren Verwaltungsaufwand führe. Häufiger Mieterwechsel erfordere die Suche von Nachmietern und allenfalls das Durchführen und Organisieren von Instandhaltungsarbeiten. Die daraus entstehende nervliche Belastung habe die Bw…
…Kreditarten ergibt. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38…
…der einzelnen Tochtergesellschaften sowie Schulungen der Franchise-Partner erforderlich. Nachdem die Organisation von Schulungen eigener Mitarbeiter sowie der Vertriebspartner in den letzten Jahren, abgesehen vom erheblichen Verwaltungsaufwand, erhebliche Kosten für Unterkunft und Schulungsräumlichkeiten und Verpflegung verursacht habe, wurde eine Liegenschaft in Tauplitz zu einem Kaufpreis…
…Reinigung). Zudem würden nach Rz 226 der Energieabgaben-Richtlinien 2011 grundsätzlich alle körperlichen Sachen unabhängig vom Aggregatzustand in die Definition der "körperlichen Wirtschaftsgüter" fallen. Des Weiteren werde die Auffassung vertreten, dass die Gesetzesbestimmung verfassungswidrig sei. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werde ersucht, iSd § 281 Abs…
…€ übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler Zinssatz den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38…