…Erstattung der in Höhe von € 85,03 vorgeschriebenen und entrichteten Verwaltungsabgabe. Sie sei zur Abgeltung des infolge der Verletzung der Gestellungspflicht entstandenen Verwaltungsaufwandes zu Recht erhoben worden. In der gegen die Berufungsvorentscheidung in der Eingabe vom 24. August 2005 erhobenen Beschwerde begehrt die Bf…
…der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der anhängigen Verfahren verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Zu bemerken ist noch, dass das Institut des § 206 BAO…
…zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Eine Aussetzung der Einbringung kommt auch dann in Betracht, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zu dem einzubringenden Betrag stehen würde. Das Wesen einer Aussetzung der Einbringung besteht darin, dass die Abgabenbehörde ihrer Verpflichtung…
…zur Rechtfertigung dieser Vorgangsweise. Die Verhängung der Mutwillensstrafe liegt (dem Grunde und der Höhe nach) im Ermessen (§ 20 BAO). Dabei ist die Neigung der Antragstellerin zur Geltendmachung aussichtsloser Erledigungsansprüche oder der verursachte Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen (BFG 27.4.2016, RV/5100601/2016; 6.9.2024…
…Bescheid erweist sich daher als rechtmäßig. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die belangte Behörde durch eine mangelhafte Verfahrensführung einen im Verhältnis zum Streitwert nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und Aufwand im gerichtlichen Verfahren verursacht hat. Das aus Art 126b B-VG und Art 51 Abs 8 B…
…vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) antragsgemäß berichtigt worden. Aufgrund der unrichtigen Angaben und der damit verbundenen nachträglichen Änderung der Zollanmeldung hat das Zollamt gegenüber der Bf zur Abgeltung des dadurch entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwandes mit Bescheid vom 7. Februar 2017…
…die Neigung des Antragstellers zur Geltendmachung von aussichtslosen Erledigungsansprüchen erwähnt. Demnach ist die Festsetzung der Mutwillensstrafe dem Grunde nach geboten. Der durch das Vorgehen des Antragsstellers verursachte Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich, zudem handelt er bewusst rechtsmissbräuchlich, sodass das Ausmaß der Mutwillensstrafe mit 500 Euro als…
…in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt, zumal für diese Auffassung die Überlegung spricht, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht der mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³ …
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrätin Elfriede Fischer als fachkundige Laienrichterin und Regionaldirektor Johann Gamper als fachkundigen Laienrichter, in nichtöffentlicher Sitzung am 11. 3. 2015 über die…
…den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Nach Ansicht des VfGH der Verspätungszuschlag auch die Funktion der Abgeltung von Verzugszinsen und der Abgeltung von erhöhtem, durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursachten Verwaltungsaufwand (vgl. Ritz, BAO4…
…Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Berufungsverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird…
…was jedoch durch das öffentliche Interesse - also das der Gesamtheit der Bürger - an der materiell rechtsrichtigen Besteuerung jedes einzelnen relativiert wird. Gegen die Bescheidaufhebung spräche vordergründig die Verwaltungsökonomie, also die Vermeidung des mit der Bescheidaufhebung und in ihrer Folge eintretenden Verwaltungsaufwandes. Allein das Berufungsverfahren zeigt…
…Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht die Überlegung, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (Ritz, BAO-Kommentar, 3. überarbeitete…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Arthur S*****, *****Adresse_Wien_14*****, vertreten durch den Sachwalter Mag. Wolfgang Ruckenbauer, Rechtsanwalt, 1010 Wien, An der Hülben 1/15, vom 28. 4. 2017 gegen den Bescheid des…
Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…
Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Bedeutung der verlangten Leistung zur Vermeidung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes und damit zur Beschleunigung des Verfahrens war es sachlich gerechtfertigt, wenn das Finanzamt dem Aspekt der Zweckmäßigkeit gegenüber dem Aspekt der Billigkeit den Vorrang einräumte und in seiner Ermessensentscheidung eine Zwangsstrafe…
2.3.5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben…
Artikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des CCI bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU kann die entscheidungsbefugte Zollbehörde Anträge auf zentrale Zollabwicklung ablehnen, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
…nach Artikel 73 des Zollkodex kann erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 166 des Zollkodex würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. b)Der festgelegte Zollwert würde sich nicht erheblich vom Zollwert unterscheiden, der festzulegen wäre…