…Vermögensverwaltung 3. Insolvenz- und Schuldnerberatung, Sanierungsprüfung 4. Buchhaltung. Im Firmenbuch scheinen folgende Gewerbeberechtigungen der Bw. laut zentralem Gewerberegister auf: 1. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensreorganisatoren 2. Buchhalter 3. Verwaltung von beweglichem Vermögen. Zur Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater: Die Gewerbeberechtigung von Unternehmensberatern umfasst nicht die uneingeschränkte Befugnis zur…
…Unternehmensverwaltung 2. Vermögensverwaltung 3. Insolvenz- und Schuldnerberatung, Sanierungsprüfung 4. Buchhaltung Im Firmenbuch scheinen folgende Gewerbeberechtigungen der Bw. laut zentralem Gewerberegister auf: 1. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensreorganisatoren 2. Buchhalter 3. Verwaltung von beweglichem Vermögen. Zur Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater: Unternehmensberater (einschließlich der Unternehmensorganisatoren) im Sinne des § 136…
…Unternehmensverwaltung 2. Vermögensverwaltung 3. Insolvenz- und Schuldnerberatung, Sanierungsprüfung 4. Buchhaltung Im Firmenbuch scheinen folgende Gewerbeberechtigungen der Bw. laut zentralem Gewerberegister auf: 1. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensreorganisatoren 2. Buchhalter 3. Verwaltung von beweglichem Vermögen. Zur Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater: Unternehmensberater (einschließlich der Unternehmensorganisatoren) im Sinne des § 136…
…die Nutzung sowie die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen; (3.2) die Beteiligung an anderen Unternehmen verwandter und gleicher Art und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmungen; (3.3) die Anbahnung von Bauprojekten für die Gesellschaft oder für Dritte und die Erstellung von Wohnbaukonzepten. …
…die Nutzung sowie die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen; (3.2) die Beteiligung an anderen Unternehmen verwandter und gleicher Art und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmungen; (3.3) die Anbahnung von Bauprojekten für die Gesellschaft oder für Dritte und die Erstellung von Wohnbaukonzepten. …
…die Nutzung sowie die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen; (3.2) die Beteiligung an anderen Unternehmen verwandter und gleicher Art und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmungen; (3.3) die Anbahnung von Bauprojekten für die Gesellschaft oder für Dritte und die Erstellung von Wohnbaukonzepten. …
…die Nutzung sowie die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen; (3.2) die Beteiligung an anderen Unternehmen verwandter und gleicher Art und die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmungen; (3.3) die Anbahnung von Bauprojekten für die Gesellschaft oder für Dritte und die Erstellung von Wohnbaukonzepten. …
…wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Jänner 1999 gegründet, wobei als Betriebsgegenstand die Vermögensverwaltung, ausgenommen Bankgeschäfte, der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung und die Verwertung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen festgelegt wurde. Alleingesellschafterin ist die A Holding AG, als Geschäftsführer fungiert Herr A. Die…
…Wien gegründet. Alleingesellschafterin dieser A GmbH ist die Bw. Als Geschäftsführer fungiert Herr A. Der Betriebsgegenstand besteht in der Vermögensverwaltung, ausgenommen Bankgeschäfte, sowie im Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Verwertung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen. Der Bilanzstichtag besteht ebenfalls im 31. März. Am 2. März…
…dem festgestellten Sachverhalt als vermögensverwaltende Tätigkeit, nämlich Vermietung eines beweglichen Wirtschaftsgutes, anzusehen ist, kam schon deshalb die begehrte Einkünftefeststellung nicht in Betracht, weil kein Anwendungsfall des § 188 BAO vorlag. Gemäß § 108e EStG 1988 kann für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie von 10% geltend…
…und Verkauf, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Miete und Pacht von beweglichem Vermögen." Im Punkt 11 Abs. 3 der Errichtungserklärung wurde Folgendes festgehalten: "Die Gesellschaft nimmt die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten Rechts, da sie…
…Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von…
…Abs. 1 Z 2) Bedacht zu nehmen. | (2) | Die Rücklage ist als gebundenes Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten und gesondert zu verwahren; sie ist fruchtbringend anzulegen und für die Deckung von Aufwendungen (§ 19) zu verwenden. | (3) | Wird eine Verwaltung beendet, so…
…Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von…
…Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit wurde von der Bw. nicht behauptet. Die Bw. wendet jedoch eine sachliche Unbilligkeit ein und begründet diese damit, dass die Problematik der Behandlung der Erlöse und Aufteilung der Umsätze entsprechend der beweglichen Betriebsvorrichtung und dem unbeweglichen Vermögen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter…
…in ihrer Verwaltung verschiedenen Teilbereichen des Gesamtunternehmens unterstellt gewesen. Seitens des Veräußerers bzw. Verpächters könne daher nicht von einem Betrieb und auch nicht von einem Teilbetrieb gesprochen werden. Der Kauf- und Pachtvertrag vom 25. April 1996 sehe über die Anschaffung der oben erwähnten Vermögensgegenstände hinaus…
…der nachvollziehbaren Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschaft wurde seinerzeit mit dem Ziel errichtet, im Rahmen von Finanzierungen Beratungsleistungen zu erbringen und aus diesen entgeltlichen Beratungsleistungen Ertrag zu erzielen. Weiters war Unternehmensgegenstand die Verwaltung von Vermögenswerten und zwar entgeltlich. Auch aus diesem Titel war beabsichtigt, Erträgnisse zu erzielen…
…Verwaltung, Nutzung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, von dinglichen Rechten, insbesonders Baurechten an solchen, sowie von beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; der Abschluss von Leasing-, Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsvereinbarungen über bebaute und unbebaute Liegenschaften, dinglichen Rechten, insbesonders Baurechten an solchen, sowie über bewegliche…
…erforderlich sind, die Gemeinde zu tragen. Aus dem klaren Wortlaut der RZ 274 der UStR 2000 ergebe sich, dass die Vermietung bzw. entgeltliche Nutzungsüberlassung von beweglichen körperlichen Gegenständen (zB Fahrzeuge, EDV-Anlagen, Schuleinrichtungen usw.) durch ausgegliederte Rechtsträger nicht anzuerkennen sei. Dies gelte auch dann, wenn…
…verbundenen Nebentätigkeiten. b) Die Übernahme von Treuhandschaften im öffentlichen oder privaten Auftrag und die Verwaltung von Vermögenschaften mit Ausnahme der Verwaltung von Gebäuden. c) Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung bzw. Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Anlagegütern. d) Die Erbringung von Dienstleistungen, soweit sie…