Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 27. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. August 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 27. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. August 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.M., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9. März 2012 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO…
…der fraglichen Regelung maßgeblich, sondern es ist auch der Zusammenhang des gesamten Vertragswerkes zu würdigen. Im Zweifel ist der Vertrag als sinnvolle Einheit zu verstehen. Lässt sich mit den Mitteln der Vertragsauslegung kein eindeutiges Ergebnis erzielen, so können noch die Auslegungsregeln des § 915 ABGB zur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. September 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer wird gemäß § 8…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der U, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. September 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Schenkungssteuer wird gemäß § 8…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den gemäß § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. September 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den gemäß § 200 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. September 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Wölflingseder und Partner, WTH-Ges., 4040 Linz, Kleinstr.18, vom 30. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 13. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2003 bis 2004 entschieden: Die…
…Im Fall des Erkenntnisses vom 20. August 1996, 93/16/0097, kam der Verwaltungsgerichtshof im Wege einer Vertragsauslegung zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung "die Mieterin ist berechtigt, ...." gemeinsamer Wille von Mieterin und Vermieter war, dass mit den Mitteln der Mieterin ein zur Vermietung als…
…Anwendbarkeit des MRG im konkreten Fall nicht zur Anwendung gelangt, ist es doch die einfachste Vorgehensweise, die Anwendbarkeit dieser Bestimmung zu vereinbaren. Die Vertragsauslegung orientiert sich grundsätzlich am Wortlaut einer Bestimmung. Bestehen jedoch Auslegungsschwierigkelten, ist nach § 914 ABGB der wahre Wille der Parteien zu erforschen…
…sich aus den darin enthaltenen Vereinbarungen entnommen werden. Auch wenn die Bw. möglicherweise etwas anderes "gewollt" hätten, ändert dies an der Vertragsauslegung nichts, da der Eigentümer der Liegenschaft nur unter den im o.a. Mietvertrag angeführten Bedingungen bereit war, einen Vertrag abzuschließen. Mit dem Einwand…
…als echter Vertrag zugunsten Dritter zu qualifizieren ist (was relevant ist für die Beurteilung der Frage, ob die Begünstigte die Erfüllung der ihr zugesicherten Leistung selbst erfolgreich gerichtlich geltend machen hätte können), ist nicht eindeutig und bleibt letztlich der Vertragsauslegung vorbehalten (vgl. dazu § 881 Abs…
…stattfinden wird. Der Wille der Vertragsteile ist eindeutig durch die Mittel der Vertragsauslegung festzustellen. Selbstverständlich bewohnt die Geschenknehmerin bereits seit Jahren das Vertragsobjekt als Ehegattin des Geschenkgebers auf Grundlage der sich aus dem Ehe- und Unterhaltsrecht ergebenden ehelichen Rechte und Verbindlichkeiten zwischen Ehepartner, aber nicht…
…17. August 'bis dato' (das ist also nach dem Datum des Schreibens der 7. Dezember 1981) unfreiwilliger Aufenthalt in Österreich zum Zwecke der Streitführung mit der V... wegen unterschiedlicher Vertragsauslegung bzw. Betreibung der Provisionsauszahlungen; unterbrochen von einigen Aufenthalten in der BRD und der Schweiz. Ab…
…des § 914 ABGB - aber primär die Absicht beider Vertragsparteien erforscht und ausschlaggebend werden. Ausgehend vom konkreten Sachverhalt ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung folgender Schluss zu ziehen: Hätten die Parteien daran gedacht, dass es zu Unklarheiten bezüglich der Ersatzfähigkeit bestimmter Verbesserungsarbeiten kommen könnte, hätten sie…
…Die Berücksichtigung von Leistungen Dritter zugunsten des Übernehmers einer Liegenschaft (hier: staatliche Pflegegeldzahlungen an den Ausgedingsberechtigten) würde die subjektive Äquivalenz stören und kann daher auch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zu einer Reduktion der vom Übernehmer zu erbringenden Leistungen führen(OGH 27.02.1997…
…nächsten kommt. Vertragslücken sind durch ergänzende Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen zu schließen. Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtums und Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Mit Bescheid vom 2 .Mai 2007 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. für…
…nächsten kommt. Vertragslücken sind durch ergänzende Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen zu schließen. Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtums und Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Mit Bescheid vom 2 .Mai 2007 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. für…
…Veranstaltungsräumlichkeiten des Schlosshotels berechtigt." Neben dem Einwand, dass der angefochtene Bescheid mangelhaft begründet sei, sowie allgemeinrechtlichen Ausführungen zur Vertragsauslegung und zum rechtlichen Wesen des Kreditvertrages, des partiarischen Darlehens und der stillen Gesellschaft erklärte die Bw., dass dem offenkundigen und wahre Wille entsprechend unzweifelhaft eine stille…