UFSW RV/0345-W/05Steuersatz bei Vertragsabschluss vor materieller Rechtskraft der Ehescheidung aus Anlass eines Ehescheidungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2009 …des Steuersatzes gemäß
§ 7 Z 3 GrEStG von 3,5%. Dazu führte der Bw. aus, dass die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch verheiratet gewesen wären. Der Scheidungsbeschluss sei erst mit 26. Jänner 2004 in Rechtskraft erwachsen. Der anzuwendende Steuersatz betrage 2%. Der Beschluss des…
UFSK RV/0155-K/02Arbeitsvergütungen, Zeitraum, Einbringungsstichtag, Vertragsabschlusstag, Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG, verdeckte Gewinnausschüttungen gem. § 8 Abs. 2 KStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2004 …Februar dauerndes Wirtschaftsjahr bis auf weiteres eine
Geschäftsführervergütung in Höhe von ATS
700.000.-gebührt.
Gemäss
§ 18 Abs. 3 UmgrStG sind Rechtsbeziehungen des Einbringenden zur
übernehmenden Körperschaft im Zusammenhang mit der Beschäftigung
ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch für Zeiträume
steuerwirksam, die nach Abschluss des Einbringungsvertrages beginnen…
UFSW RV/3370-W/11Unternehmenskauf, Kaufpreis bei Vertragsabschluss nicht bekannt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012 …dass aus einem Unternehmensverkauf eine Umsatzsteuerverpflichtung und ein korrespondierender Vorsteuerabzug beim erwerbenden Unternehmen resultieren wird, zumal in das Gesamtgeschehen ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater eingebunden waren.
Es entspräche nicht den Gepflogenheiten kaufmännischen Handelns bei Vertragsabschluss keinerlei Vorstellung vom Kaufpreis eines Unternehmens zu haben, die Bw…
UFSG RV/0495-G/02Missbrauch im Gebührenrecht: Kann ein schriftlicher Vorvertrag und mündlicher Vertragsabschluss in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Gebührenpflicht auslösen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2005 …1267/71). Überhaupt stellt das Unterlassen der
für die Gebührenpflicht von Rechtsgeschäften entscheidenden
Beurkundung, mithin der gebührenfreie mündliche Vertragsabschluss
keinen Missbrauch dar (VwGH 11.5.1955, 2002/52).
Damit kann § 22 BAO nicht zur Anwendung
kommen und ist in der vorliegenden Vertragsgestaltung zwar ein Weg…
UFSL RV/0588-L/03Erwerb von Vermögensvorteilen auf Grund von Verträgen zu Gunsten
Bereicherungswille beim Erblasser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Eintritt der Bereicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004 …Lebzeiten mit einem
Dritten abgeschlossen wurde, ist weiters zu prüfen, ob eine Bereicherung
des Begünstigten - also des Berufungswerbers - gegeben ist und
ob der Bereicherungswille beim Erblasser - also dem Sohn des
Berufungswerbers - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlag
(VwGH 21.5.1970, 1183/69; 29.4.1982…
UFSL RV/0911-L/05Die Vertragsauslegung hat durch die Behörde zu erfolgen und nicht durch eine "Klarstellung" in Form eines Notariatsaktes einige Jahre nach Vertragsabschluss, umsomehr, als die Vertragsauslegung bereits durch eine UFS-Entscheidung erfolgte, die rechtskräftig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2006 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch
Wölflingseder und Partner, WTH-Ges., 4040 Linz, Kleinstr.18, vom
30. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom
13. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2003
bis 2004 entschieden:
Die…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4 …GebG
12. Anknüpfungspunkt IP-Adresse
12.1 Die Elektronischen Lotterien gemäß
§ 12a GSpG sind eine Art der Durchführung und kein von § 862 ABGB abgehobener "
Online
-eigener" Vertragsabschluss
12.2. IP-Adresse: Die Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 GSpG ist nicht nach technischen Kriterien textiert
13. Anknüpfungspunkt Registrierungsort…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4 …Abfrage vom 5. 11. 2008). Verfolgt ein Glücksvertrag ausschließlich den Zweck, einen Gewinn oder Verlust von einem für die Parteien bei Vertragsabschluss ungewissen Ereignis oder Umstand abhängig sein zu lassen (Wette, Spiel, Los) spricht man von einem Glücksvertrag ieS. (Krejci in Rummel, Kommentar zum ABGB…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4 …Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ 2001…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4 …VwGH 16.12.2010, 2009/16/0271). Es gibt keinen von § 862 ABGB abgehobenen "Online -eigenen Vertragsabschluss". Da sich der Unabhängige Finanzsenat den Literatur- und Wikipediameinungen anschließt (http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse, Abfrage vom 2.4.2012; http://de.wikipedia.org/wiki/Geotargeting…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4 …GebG
12. Anknüpfungspunkt IP-Adresse
12.1 Die Elektronischen Lotterien gemäß
§ 12a GSpG sind eine Art der Durchführung und kein von § 862 ABGB abgehobener "
Online
-eigener" Vertragsabschluss
12.2. IP-Adresse: Die Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 GSpG ist nicht nach technischen Kriterien textiert
13. Anknüpfungspunkt Registrierungsort…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4 …Abfrage vom 5. 11. 2008). Verfolgt ein Glücksvertrag ausschließlich den Zweck, einen Gewinn oder Verlust von einem für die Parteien bei Vertragsabschluss ungewissen Ereignis oder Umstand abhängig sein zu lassen (Wette, Spiel, Los) spricht man von einem Glücksvertrag ieS. (Krejci in Rummel, Kommentar zum ABGB…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4 …Spielvertrag mit all seinen Merkmalen unberührt bleibt. Der Stand der Technik und die Möglichkeiten, die sie bietet, sind lediglich "äußere Form", aber keine andere Art von Vertragsabschluss. Die frühere Fassung des § 12a GSpG, "Eine Elektronische Lotterie ist eine Ausspielung, bei der der Spielvertrag über elektronische…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4 …VwGH 16.12.2010, 2009/16/0271). Es gibt keinen von § 862 ABGB abgehobenen "Online -eigenen Vertragsabschluss". Da sich der Unabhängige Finanzsenat den Literatur- und Wikipediameinungen anschließt (http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse, Abfrage vom 2.4.2012; http://de.wikipedia.org/wiki/Geotargeting…
UFSW RV/0763-W/04Die Zurechnung der Umsätze einer ausländischen Firma zur inländischen Leistungsempfängerin erfolgte zu Recht, nachdem die gesamte Geschäftsabwicklung (Einkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung, Personalaufnahme...) über die Berufungswerberin erfolgte und Kunden nicht zu erkennen vermochten, mit einer (dritten) Gesellschaft Leistungsbeziehungen eingegangen zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008 …Gesellschaft aus steuerlichen Gründen errichtet worden ist und KA von Beginn weg de facto Geschäftsführer war.
Weiters die Feststellungen, nach denen die gesamte Geschäftsabwicklung (Auftragserteilung für den Wareneinkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung, Personalaufnahme und Entlassung udlg.) durch KA unter Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und des Personals der Bw…
UFSS RV/0001-S/06Bei Erwerben iSd § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist zu prüfen, ob beim Erblasser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Bereicherungswille bestanden hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007 … 3 Abs. 1
Z 5 EStG).
Auch wenn zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses bereits ein Anspruch auf eine mögliche Witwenpension
bestanden haben sollte, so muss aufgrund der oben dargestellten Vermögens-
und Einkommenssituation sowie der für die Bw damals bestehenden
Sorgepflichten für 5 Kinder (das Älteste war…
UFSL RV/0637-L/04Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist zu prüfen, ob beim Erblasser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Bereicherungswille bestanden hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2005 …ob eine Bereicherung des Begünstigten gegeben ist, sondern auch, ob beim Erblasser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Bereicherungswille bestanden hat. Wollte der Erblasser nur den sonst nicht gesicherten Unterhalt seiner Ehegattin für die Zeit nach seinem Tod sicherstellen, müsste der Bereicherungswille auf seiner Seite verneint…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4 …GebG
12. Anknüpfungspunkt IP-Adresse
12.1 Die Elektronischen Lotterien gemäß
§ 12a GSpG
sind eine Art der Durchführung und kein von
§ 862 ABGB
abgehobener "
Online
-eigener" Vertragsabschluss
12.2. IP-Adresse: Die Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 GSpG
ist nicht nach technischen Kriterien textiert
13. Anknüpfungspunkt Registrierungsort…