…Z 8 lit. d EStG und gab den gemeinen Wert des Gebäudes mit € 160.000,00 an. Die davon ermittelte Abschreibung iHv 1,5% beträgt 2.400,00 pro Jahr. Des Weiteren stellte der Bw. den Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs…
…wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit Erwerb erlosch das Mietverhältnis. In den beim Finanzamt eingereichten Erklärungen der Einkünfte der Kapitalgesellschaft wurde die Gebäude-AfA, gestützt auf ein Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Herrn Az, vom 4. Mai 2005, unter Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer…
…auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Ich verweise betreffend der zweiten Methode auf die Entscheidung des UFS vom 4.12.2006, RV/1869-W/05. Dr. I.: Es ist keineswegs auszuschließen, dass ich vom Weitergaberecht Gebrauch machen werden. Hinzuzufügen ist, dass VERMIETER selbst interessiert ist, die…
…derogieren, sodass zumindest eine Verteilung dieses Aufwandes auf zehn Jahre vorzunehmen wäre und nicht eine Abschreibung auf die Restnutzungsdauer." Unzweifelhaft handle es sich bei dem gegenständlichen Gebäude um ein Objekt, das zur Gänze zu Wohnzwecken vermietet werde. Es unterliege daher zur Gänze der Bestimmung des …
…Die gesamte Grundstücksfläche beträgt 1.802 m² (offenes Grundbuch). Es existiert ein Einreichplan einer Architekten-KEG vom 17. November 1997 zum Bauvorhaben "Umbau des Hauses [H-Straße] in eine Gemeindepraxis". Grundstückseigentümer, Bauwerber und Bauführer sind nicht angegeben. Dieser Einreichplan betrifft ein Gebäude auf der südlichen…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…M. Austria auf die Anträge und die Bestätigung der Rechtsansicht durch das Finanzministerium hin, dass die von M. Austria gewährten Investitionsunterstützung entsprechend der Nutzungsdauer des Gebäudes aufzulösen seien. Die Annahme der Betriebsprüfung, dass die Investitionszuschüsse nur gewährt worden seien, wenn Autos der Marke M. verkauft…
…gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit dem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Das Finanzamt behandelte den Großteil der Aufwendungen aus 2004…
…wird die Schätzung des Grundanteiles regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen: Dass im berufungsgegenständlichen Fall eine Bedachtnahme wie o. a. nicht erfolgen kann, ist offenkundig, da es durchaus nicht üblicherweise vorkommt, dass ein Gebäude wie das berufungsgegenständliche auf einem Grundstück in der…
…dafür, weshalb nur die Kommanditeinlage und nicht die Einlage des Komplementärs verzinst werden würde. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung brachte die Bw. Folgendes vor und legte die geforderten Unterlagen bei: Eine Restnutzungsdauer von 50 Jahren sei bei einer Gebäudeerrichtung um 1900 nicht realistisch, weshalb die Bw…
…also Aufwendungen, die - bei Beibehaltung der Wesensart des Wirtschaftsgutes - "den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern" Erhaltungsaufwendungen sind und somit nicht zu den Herstellungskosten zählen. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass im Geltungsbereich des EStG 1988 Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht…
…des Jahres 2003 zu einer höheren Afa-Bemessungsgrundlage geführt haben sollen. Im Anlageverzeichnis 2003 scheinen erstmals die Posten "Stützmauer" (2.789,23 €) und "Restaurierung Außenfassade" (43.030,50 €), zusammen 45.819,73 €, auf. Diesbezüglich befindet sich ein Antrag auf Verteilung der Aufwendungen…
…Aufwendungen sind daher nicht zwingend auf die Restnutzungsdauer zu verteilen sondern über Antrag auf den beantragten Zeitraum - im gegenständlichen Fall 10 Jahre. Da es sich bei beiden Liegenschaften um so genannte Gründerzeithäuser Baujahr ca. 1890 bzw. 1910 handelt, mit ursprünglich ausschließlich Substandardwohnungen ist in der…
…zeitlichen Naheverhältnis eines sanierungsbedürftigen Gebäudes wurden nach bisheriger Auffassung des VwGH sowohl im betrieblichen Bereich als auch im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den Anschaffungskosten gezählt und als aktivierungspflichtig angesehen und waren dementsprechend auf die Restnutzungsdauer des erworbenen Gebäudes zu verteilen…
…welcher Betrag bei der Einkunftsermittlung im Falle der Verteilung dieser Kosten auf die Restnutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung abzusetzen gewesen wäre (rechnerische Absetzung für Abnutzung). | | 2. | Die tatsächlich abgesetzten Teilbeträge der Herstellungsaufwendungen abzüglich der rechnerischen Absetzung für Abnutzung (Z 1) werden als…
…20 EStG. Die Aufteilung der Kosten lt. Bp entspricht den tatsächlichen Verhältnissen und wurde eher zu Gunsten des Abgabepflichtigen vorgenommen. Sollte hinsichtlich Top 4, C, eine anders lautende Lösung angestrebt werden, ist zu beachten, dass der Dachgeschoßausbau eine auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes aktivierungspflichtige Neuherstellung …