…EStG 1988 nur folgende Aufwendungen über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der §§ 3 bis 5 Mietrechtsgesetz (MRG) in Gebäuden, die den Bestimmungen des MRG über die Verwendung des Hauptmietzinses unterliegen; 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine…
…Z 8 lit. d EStG und gab den gemeinen Wert des Gebäudes mit € 160.000,00 an. Die davon ermittelte Abschreibung iHv 1,5% beträgt 2.400,00 pro Jahr. Des Weiteren stellte der Bw. den Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs…
…wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit Erwerb erlosch das Mietverhältnis. In den beim Finanzamt eingereichten Erklärungen der Einkünfte der Kapitalgesellschaft wurde die Gebäude-AfA, gestützt auf ein Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Herrn Az, vom 4. Mai 2005, unter Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer…
…auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Ich verweise betreffend der zweiten Methode auf die Entscheidung des UFS vom 4.12.2006, RV/1869-W/05. Dr. I.: Es ist keineswegs auszuschließen, dass ich vom Weitergaberecht Gebrauch machen werden. Hinzuzufügen ist, dass VERMIETER selbst interessiert ist, die…
…als nützliche Verbesserung des Hauses durch bautechnische Maßnahmen (§ 4 MRG), einen Herstellungsvorgang dar. Die dafür aufgewendeten (Netto-)Beträge sind auf Antrag des/der Abgabepflichtigen gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt abzusetzen (anstelle der grundsätzlich normierten Verteilung auf die Rest-Nutzungsdauer des Gebäudes). Bestandverträge zwischen nahen Angehörigen…
…derogieren, sodass zumindest eine Verteilung dieses Aufwandes auf zehn Jahre vorzunehmen wäre und nicht eine Abschreibung auf die Restnutzungsdauer." Unzweifelhaft handle es sich bei dem gegenständlichen Gebäude um ein Objekt, das zur Gänze zu Wohnzwecken vermietet werde. Es unterliege daher zur Gänze der Bestimmung des …
…Die gesamte Grundstücksfläche beträgt 1.802 m² (offenes Grundbuch). Es existiert ein Einreichplan einer Architekten-KEG vom 17. November 1997 zum Bauvorhaben "Umbau des Hauses [H-Straße] in eine Gemeindepraxis". Grundstückseigentümer, Bauwerber und Bauführer sind nicht angegeben. Dieser Einreichplan betrifft ein Gebäude auf der südlichen…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…strittig, ob die unter "Rechts- und Beratungskosten" genannten Aufwendungen zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt abzuschreiben oder sofort als Werbungskosten abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob…
…M. Austria auf die Anträge und die Bestätigung der Rechtsansicht durch das Finanzministerium hin, dass die von M. Austria gewährten Investitionsunterstützung entsprechend der Nutzungsdauer des Gebäudes aufzulösen seien. Die Annahme der Betriebsprüfung, dass die Investitionszuschüsse nur gewährt worden seien, wenn Autos der Marke M. verkauft…
…gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit dem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Das Finanzamt behandelte den Großteil der Aufwendungen aus 2004…
…bei Instandsetzungsaufwendungen die gleichmäßige Verteilung auf zehn Jahre zwingend vorzunehmen. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern.Der Nutzungswert des Gebäudes wird dann…
…wird die Schätzung des Grundanteiles regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen: Dass im berufungsgegenständlichen Fall eine Bedachtnahme wie o. a. nicht erfolgen kann, ist offenkundig, da es durchaus nicht üblicherweise vorkommt, dass ein Gebäude wie das berufungsgegenständliche auf einem Grundstück in der…
…dafür, weshalb nur die Kommanditeinlage und nicht die Einlage des Komplementärs verzinst werden würde. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung brachte die Bw. Folgendes vor und legte die geforderten Unterlagen bei: Eine Restnutzungsdauer von 50 Jahren sei bei einer Gebäudeerrichtung um 1900 nicht realistisch, weshalb die Bw…
…Vorschriften beantwortet werden. Bei Ermittlung des (prognostizierten) Gesamtgewinns ist das Jahresergebnis um die Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften (z.B. begünstigte Abschreibungen) zu bereinigen; grundsätzlich ist jene AfA anzusetzen, die sich bei Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die effektive betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs…
…Vorschriften beantwortet werden. Bei Ermittlung des (prognostizierten) Gesamtgewinns ist das Jahresergebnis um die Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften (z.B. begünstigte Abschreibungen) zu bereinigen; grundsätzlich ist jene AfA anzusetzen, die sich bei Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die effektive betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs…
…ein Abweichen von der Veranlagung des Jahres 2004 fehlt nach wie vor. Die Kosten sind daher unverändert als Instandhaltung sofort als Werbungskosten abzusetzen. Eine Aktivierung auf die Restnutzungsdauer oder Verteilung auf 10 Jahre ist abzulehnen. Im Übrigen erlaube ich mir, auf die eingebrachte Begründung zur…