…zu. Der Bf. brachte am 23. Oktober 2007 einen Einspruch ein, der mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 als verspätet zurückgewiesen wurde. Auf den Vorhalt vom 15. Februar 2007 bekannt zu geben, ob allenfalls im Zeitpunkt der Hinterlegung der Strafverfügung eine Ortsabwesenheit bestanden habe, wurde…
…September 2005 hat das Finanzamt Wien 6/7/15 als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch des Bf. gegen die Strafverfügung vom 8. Februar 2005, persönlich behoben am 10. Februar 2005, als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 10…
…April datierte Einspruch wurde mittels Fax vom 30. April 2003 eingebracht. Da die Rechtsmittelfrist am 28. April 2003 abgelaufen ist, wurde der Einspruch durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG als verspätet zurückgewiesen. Im anhängigen Rechtsmittelverfahren war nicht zu prüfen…
…30. August 2009) gegen die Strafverfügung vom 26. August 2009 als verspätet eingebracht zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Strafverfügung mangels Zustellvollmacht an die Bf. persönlich adressiert und am 27. August 2009 hinterlegt worden sei. Der Einspruch weise zwar das Datum 19. September 2009 auf…
…Beschuldigten verspätet, dh. erst nach Ablauf der mit der (wirksamen) Zustellung der Strafverfügung iSd § 56 Abs. 3 FinStrG iVm den Vorschriften des Zustellgesetzes (ZustG) in Gang gesetzten Monatsfrist des § 145 Abs. 1 leg.cit. (vgl. weiters zum Fristenlauf die Bestimmung des § 108 Bundesabgabenordnung), erhobenen Einspruch…
…die Aufhebung der Strafe anstrebt, ist dem Bf zu entgegnen, dass er durch seine Fristversäumnis die Möglichkeit der Geltendmachung allenfalls berechtigter materiellrechtlicher Einwände gegen die den Einspruch des Bf zu Recht als verspätet zurückgewiesen Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 10. Jänner 2006
…wurde am 27. September 2011 durch Hinterlegung beim Postamt 8036 Graz zugestellt. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2011 wurde gegen den Bescheid vom "22. Oktober 2011" Einspruch erhoben, das laut Kuvert am 7. November 2011 zur Post gegeben wurde und am 8. November 2011 beim…
…Zurückweisung des Einspruches vom 17. Mai 2010 als verspätet, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Mai 2010 hat das Finanzamt für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch der Beschwerderführerin…
…Nach dem BFH-Urteil vom 18.1.2007, V R 23/05, sei der Einspruch der Bw. unter Vorlage der Originalrechnungen als fristgerechter Antrag auf Wiedereinsetzung zu werten. Bei der Übersendung der Kopien zusammen mit dem Vergütungsantrag habe es sich um ein Versehen der Bw…
…fest, weil die Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum Juni 2003 in der Höhe von 2.543,64 € nicht bis zum Fälligkeitstag 18. August 2003 entrichtet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. "Einspruch". Es sei ihm unverständlich, dass es trotz gesetzlicher Grundlage nicht möglich sei…
…tatsächliche Bemessungsgrundlage für eine etwaige Haftung zu ermitteln. Anstelle einer inhaltlichen Auseinandersetzung sei hingegen die Berufung mit der Begründung, dass die Ergänzung verspätet eingebracht worden sei, als zurückgenommen erklärt worden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Dezember 2006 als unbegründet ab. In…
…aus folgenden Gründen: Obwohl der Berufungswerber nicht durch einen steuerlich Bevollmächtigten vertreten wird, ist er in der Lage, wie aus dem gegenständlichen Berufungsschreiben vom 24.8.2011 und der verspätet eingebrachten Berufung vom 22.7.2011, Eingangsstempel des Finanzamts vom 27.7.2011, ersichtlich ist…
…Feber 2009 wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Strafverfügung nachweislich am 18.2.2009 an die im Finanzstrafverfahren einschreitende Verteidigerin zugestellt worden sei. Die Zustellung an die Verteidigerin als Zustellungsbevollmächtigte sei rechtens gewesen und hätte daher der Einspruch spätestens am 18.3…
…28. Mai 2009 hat das Finanzamt Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufung der Bf. wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass ihr das gegenständliche Erkenntnis des Spruchsenates zu SpS I rechtswirksam durch Hinterlegung am 28.Oktober 2008 zugestellt worden sei. Die…
…als Einspruch bezeichnete und mit Schriftsatz (Vollmachtsbekanntgabe) des für den Bf. einschreitenden Vertreters vom 23. Jänner 2007 ergänzte, fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Dezember 2006 (vgl. § 152 Abs. 1 FinStrG), in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen hätten ihren Grund…
…Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerecht eingebrachte, als Einspruch bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Jänner 2010. Im Wesentlichen wird dabei vorgebracht, dass es sich beim Einleitungsbescheid um einen Irrtum handle, zumal der Bf…
…für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit fünf Tagen festgesetzt. Mit Eingabe vom 17. März 2009 erhob der Bw Einspruch gegen die Strafverfügung, wodurch diese außer Kraft gesetzt wurde und das Verfahren nach den Bestimmungen der §…
…Niederlanden erfolgt sein wodurch ausschließlich die Zollbehörde dieses Landes für eine allfällige Abgabenerhebung zuständig sei. Weiters werde zur geschätzten Bemessungsgrundlage in Höhe von 1,000.000,00 € vorsorglich Einspruch erhoben, da laut ungarischer Ausfuhranmeldung und Lieferantenrechnung der tatsächliche Warenwert in Höhe von 44.250…
…1 iVm § 13 und zu b) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als "Einspruch" bezeichnete fristgerechte Beschwerde der Bf. vom 10. Oktober 2002, die sich gegen den Vorwurf der Abgabenhinterziehung richtet. Es könne sich nur um…
…wesentlich länger gewesen als jene, die von ihm tatsächlich gefahren und eingetragen worden sei). Auf Grund seines Einspruches sei ihm dann nur mitgeteilt worden, dass eigentlich das Wohnsitzfinanzamt zuständig sei. Aus dem Fahrtenbuch sei ersichtlich, dass der Bw auch im Jahr 2002 nicht annähernd auf…