… 17 Abs. 3 durch das Steuerreformgesetz 1993, BGBl.Nr. 818/1993, die dort geregelte Mindestbesteuerung nicht nach Versicherungszweigen getrennt vorzunehmen war. Aus den Gründen dieses Erkenntnisses, auf welches der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGG verwies, erwiesen sich auch die im gegenständlichen Fall…
… 17 Abs. 3 durch das Steuerreformgesetz 1993, BGBl.Nr. 818/1993, die dort geregelte Mindestbesteuerung nicht nach Versicherungszweigen getrennt vorzunehmen war. Aus den Gründen dieses Erkenntnisses, auf welches der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGG verwies, erwiesen sich (auch) die im gegenständlichen Fall…
…dem Lebensversicherungsgeschäft, aus dem Krankenversicherungsgeschäft, aus dem Unfallversicherungsgeschäft mit Prämienrückgewähr, und aus den anderen Versicherungszweigen zu versteuern, von dem der für die Versicherten bestimmte Anteil noch nicht abgezogen ist." Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 1993 soll die Neufassung des § 17 Abs. 3 KStG…
…Versicherung, die ihren Sitz im EWR-Raum hat, aber berechtigt ist, bestimmte Versicherungszweige und Verwaltung von Pensionsfonds in der Lebensversicherung in Österreich im Wege des Dienstleistungsverkehrs zu betreiben, in den Jahren 1996 bis 1999 mehrere Lebensversicherungen ab. Da dafür keine Versicherungssteuer entrichtet worden war, setzte…
…aber nicht in Österreich und ist berechtigt, bestimmte Versicherungszweige und Verwaltung von Pensionsfonds in der Lebensversicherung in Österreich im Wege des Dienstleistungsverkehrs zu betreiben. Die Versicherung gab Versicherungssteuererklärungen für das Jahr 2000 am 16.2.2001 ab. Das Finanzamt ersuchte am 9.10.2002 die…
…Bw. hat ihren Sitz im EWR-Raum, aber nicht in Österreich und ist berechtigt, bestimmte Versicherungszweige und Verwaltung von Pensionsfonds in der Lebensversicherung in Österreich im Wege des Dienstleistungsverkehrs zu betreiben. Die Bw. gab Versicherungssteuererklärungen für das Jahr 2000 am 16.2.2001 ab. Das…
…war im berufungsgegenständlichen Jahr u.a. der Betrieb der direkten Versicherung in den von den Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Versicherungszweigen im Inland und in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelsassoziation sowie die Rückversicherung. Gemäß § 17 Abs 3 KStG in der für 1996 geltenden Fassung…
…2.1. des Dienstvertrages hat die Bw. die Aufgabe in allen von der Arbeitgeberfirma betriebenen Versicherungszweigen und Angebotsformen mit vollem Einsatz ihrer Person und Ausnützung aller sich bietenden Geschäftsmöglichkeiten ein angemessenes, einwandfreies und bestandssicheres Geschäft anzuwerben und hiebei eine zumindest kostendeckende Produktion zu erzielen. Ferner…
…auch Versicherungen befreit, die nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu behandeln sind (Loukota/Schragl, Versicherungssteuer in Österreich, mit Fokus auf Produkten der Lebensversicherung (2009), 46). Überwiegend stellt § 4 eine sachliche Befreiungsvorschrift für bestimmte Versicherungszweige und -arten von Versicherungen dar. (Gambke-Flick, (deutsches) Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch4, (1966), 149). Nach …
…ist eine umfassende Gesamtlösung mit bis zu fünf Versicherungen in einer Police. Die Versicherung ist modular aufgebaut. Die Versicherungszweige sind einzeln oder kombiniert versicherbar. Man kann die gewünschten Versicherungen aus dem umfassenden Angebot wählen. Die gewählte Variante findet sich in der gedruckten Police wieder (http…
…die vom Freizügigkeitsabkommen betroffenen Personen durch die in der EU geltenden Vorschriften zur Versicherungspflicht abgelöst. Grundregel ist nach dem 1. Juni 2002 die Unterstellung im Erwerbsstaat für alle Versicherungszweige. Für die Schweiz hat das Abkommen zur Folge, dass auch nicht in der Schweiz wohnhafte Personen…
…angesprochene § 14 Abs. 3 des KStG 1966 lautete: "Bei Versicherungsunternehmen, die das Lebens(Kranken)versicherungsgeschäft allein oder neben anderen Versicherungszweigen betreiben, sind für das Lebens(Kranken)versicherungsgeschäft mindestens 10 v.H. des nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Bundesgesetzes ermittelten Gewinnes zu versteuern, von…
…angesprochene § 14 Abs. 3 des KStG 1966 lautete : "Bei Versicherungsunternehmen, die das Lebens(Kranken)versicherungsgeschäft allein oder neben anderen Versicherungszweigen betreiben, sind für das Lebens(Kranken)versicherungsgeschäft mindestens 10 v.H. des nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Bundesgesetzes ermittelten Gewinnes zu versteuern, von…
… 14 Abs. 3 KStG 1966) geregelt: "Bei Versicherungsunternehmen, die das Lebens- (Kranken-) Versicherungsgeschäft allein oder neben anderen Versicherungszweigen betreiben, sind für das Lebens- (Kranken-) Versicherungsgeschäft mindestens 10 % des nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Bundesgesetzes ermittelten Gewinnes zu versteuern, von dem der bei dem…
…zum Verkehr zugelassen sind, eine den Vorschriften des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994 in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die österreichisches Recht anzuwenden ist, bei einem zum Betrieb dieses Versicherungszweiges in Österreich berechtigten Versicherer bestehen. Gemäß § 6 Abs. 3 Z. 1 VersStG 1953 in…
…zum Verkehr zugelassen sind, eine den Vorschriften des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994 in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die österreichisches Recht anzuwenden ist, bei einem zum Betrieb dieses Versicherungszweiges in Österreich berechtigten Versicherer bestehen. Gemäß § 6 Abs. 3 Z. 1 VersStG 1953 in…
…818/1993, haben Versicherungsunternehmen mindestens 10% des nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 und dieses Bundesgesetzes jeweils ermittelten Gewinnes aus dem Lebensversicherungsgeschäft, aus dem Krankenversicherungsgeschäft, aus dem Unfallversicherungsgeschäft mit Prämienrückgewähr und aus den anderen Versicherungszweigen zu versteuern, von dem der für die Versicherten bestimmte Anteil…