…und doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt bzw. steuerlich nicht berücksichtigt. Der Bw. hat in weiterer Folge die einmonatige Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen bzw. keine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide eingebracht, wodurch diese Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Wenn nunmehr der Bw. meint, eine versäumte Berufung im Wege…
…sodass die Rechtsmittelfristen im Finanzstrafverfahren nicht verlängerbar seien. Fristgerecht erhob der Bf gegen diesen Bescheid Beschwerde und ersuchte um eine "gegenseitige lösbare Lösung". Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen…
…Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur…
…weder als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis angesehen noch dass die Versäumung der Rechtsmittelfrist als auf einem lediglich minderen Grad des Versehens beruhend beurteilt werden kann. Die Bw. begründet ihren Wiedereinsetzungsantrag damit, dass ihr steuerlicher Vertreter im Zuge der Umstellung seiner Terminverwaltung die Übertragung der Rechtsmittelfrist…
…Rechtsmittelfrist gestellt werden. Ein verspäteter Antrag hat kein fristhemmende Wirkung; er ist zurückzuweisen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommertar2, § 245 Rz. 14 und die darin wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Gemäß §108 Abs. 4 werden die Tage Postlaufes nicht in die Frist eingerechnet. Maßgeblich für die Wahrung der…
…Ereignis, welches den Bw. an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert hätte. Wenn den Bw. überhaupt ein Verschulden treffe, so könne es sich dabei nur um ein solches minderen Grades handeln. Da das Hindernis mit der Zustellung des Pfändungsbescheides weggefallen wäre, sei auch die Frist des …
…vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Umsatzsteuerbescheid 1998. Am 13. Dezember 2002 sei für die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 fristgerecht ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist eingebracht worden. Am 10. Jänner 2003 sei neuerlich um Verlängerung der Rechtsmittelfrist ersucht worden…
…zwischenzeitlich die Rechtsmittelfrist abgelaufen war (Wiedereinsetzungsantrag, eidesstättige Erklärung Dr. H). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 167 Abs.1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller…
…können. Das Finanzamt unterstelle mit seinem Vorbringen, dass der Vorlageantrag in Kenntnis des Ablaufes der Rechtsmittelfrist nicht eingebracht wurde. Diese Annahmen des Finanzamtes seien allesamt unrichtig und durch nichts belegt. Antrag auf Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung und auf Erlassung eines Ersatzbescheides: Mit Eingabe vom 3. März…
…unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Bw. bzw. seines Vertreters beurteilt werden (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2., überarbeitete Auflage, Seite 752, Rz. 16 zu § 308). In diesem Zusammenhang darf im Berufungsfall daher nicht übersehen werden, dass es gegenständlich zu einer zweimaligen Versäumung von Kanzleimitarbeitern…
…also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - sei man vom Anwalt darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine Verlängerung der Berufungsfrist nur über jeweils individuell gestellten Antrag gewährt werde. Erst bei dieser Besprechung sei sohin zu Tage gekommen, dass die Fehlinterpretation der Geschäftsleiter zur Versäumung der Frist zur…
…in Anbetracht der Tatsache, dass durch die nicht fortgesetzte Nachschau dem Bw. ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden sei und dieser mindestens so schwerwiegend sei. Eine mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen…
…in Anbetracht der Tatsache, dass durch die nicht fortgesetzte Nachschau dem Verband ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden sei und dieser mindestens so schwerwiegend sei. Eine mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen…
…gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt…
…Versäumung der Berufungsfrist sei daher auf eine über einen minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit zurückzuführen. Strittig ist, ob die Abweisung des neuerlichen Wiedereinsetzungsantrages vom 8. Februar 2001 zu Recht erfolgte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung…
…einer Ordnungsstrafe eine "fehlerhafte Rechtsmittelfrist" enthalte. 1.5. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 2.1. Nach der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Bestimmung des § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (…
…Bescheiden sich unter Begründung der Hinweis finde, die beantragten Aufwendungen für Personenversicherungen wären als Sonderausgaben zu berücksichtigen gewesen. Weiters wird darauf verwiesen, dass die Nichteinbringung einer Berufung wegen der Festsetzung der Einkommensteuer mit Null, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis für die Versäumung der Rechtsmittelfrist darstelle…
…wie dem Beginn des Laufes einer Rechtsmittelfrist, zu rechnen. Dem Bf. ist es demnach nicht gelungen glaubhaft darzulegen, durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis und ohne auffallend sorglos gehandelt zu haben, an der Versäumung der Berufungsfrist gehindert gewesen zu sein. Ein näheres Eingehen auf den…
…BAO wären die Versäumung einer Frist, ein hierdurch entstandener Rechtsnachteil, ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden sowie ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung. Wenn man der Behauptung, dass keine Rechtsmittelbelehrung beigelegt worden wäre, folge, würde gemäß § 93 Abs. 4 BAO die Rechtsmittelfrist nicht in…
…18.12.2008, der Antrag vom 23.9.2008 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz abgelehnt. In ihrer Entscheidung führte die belangte Behörde aus, dass ein minderer…