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UFSF RV/0340-F/07Der Bw. versucht durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens die Versäumung der Rechtsmittelfrist zu sanieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2007

…und doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt bzw. steuerlich nicht berücksichtigt. Der Bw. hat in weiterer Folge die einmonatige Rechtsmittelfrist ungenutzt verstreichen lassen bzw. keine Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide eingebracht, wodurch diese Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Wenn nunmehr der Bw. meint, eine versäumte Berufung im Wege…

UFSL FSRV/0104-L/07Beschwerde gegen die Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.05.2008

…sodass die Rechtsmittelfristen im Finanzstrafverfahren nicht verlängerbar seien. Fristgerecht erhob der Bf gegen diesen Bescheid Beschwerde und ersuchte um eine "gegenseitige lösbare Lösung". Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen…

UFSS RV/0161-S/07Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund eines dreitägigen Kanzleiurlaubes des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur…

UFSG RV/0195-G/12Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist (hier: Zusammenfallen von Fristende und Urlaub des steuerlichen Vertreters)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2012

…weder als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis angesehen noch dass die Versäumung der Rechtsmittelfrist als auf einem lediglich minderen Grad des Versehens beruhend beurteilt werden kann. Die Bw. begründet ihren Wiedereinsetzungsantrag damit, dass ihr steuerlicher Vertreter im Zuge der Umstellung seiner Terminverwaltung die Übertragung der Rechtsmittelfrist…

UFSW RV/3109-W/08Versäumung der Berufungsfrist, Postbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009Teil 1/2

…Rechtsmittelfrist gestellt werden. Ein verspäteter Antrag hat kein fristhemmende Wirkung; er ist zurückzuweisen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommertar2, § 245 Rz. 14 und die darin wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Gemäß §108 Abs. 4 werden die Tage Postlaufes nicht in die Frist eingerechnet. Maßgeblich für die Wahrung der…

UFSW RV/2111-W/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist, Haftungsbescheid nicht dem Vertreter zugestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2006

…Ereignis, welches den Bw. an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert hätte. Wenn den Bw. überhaupt ein Verschulden treffe, so könne es sich dabei nur um ein solches minderen Grades handeln. Da das Hindernis mit der Zustellung des Pfändungsbescheides weggefallen wäre, sei auch die Frist des …

UFSL RV/0298-L/04Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust einer Textzeile in einem Rechtsmittelfristverlängerungsansuchen im Zuge der Überspielung von EDV-Daten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2006

…vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffend den Umsatzsteuerbescheid 1998. Am 13. Dezember 2002 sei für die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 fristgerecht ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist eingebracht worden. Am 10. Jänner 2003 sei neuerlich um Verlängerung der Rechtsmittelfrist ersucht worden…

UFSL FSRV/0052-L/07Versäumung einer Berufungsfrist infolge Nichtüberwachung des Fristvormerkes durch einen Rechtsanwalt; kein minderer Grad eines Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2010

…zwischenzeitlich die Rechtsmittelfrist abgelaufen war (Wiedereinsetzungsantrag, eidesstättige Erklärung Dr. H). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 167 Abs.1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller…

UFSF RV/0143-F/04Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Eingabefrist für die Beantragung der Investitionszuwachsprämie und Forschungsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005Teil 1/2

…können. Das Finanzamt unterstelle mit seinem Vorbringen, dass der Vorlageantrag in Kenntnis des Ablaufes der Rechtsmittelfrist nicht eingebracht wurde. Diese Annahmen des Finanzamtes seien allesamt unrichtig und durch nichts belegt. Antrag auf Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung und auf Erlassung eines Ersatzbescheides: Mit Eingabe vom 3. März…

UFSW RV/3494-W/02Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Bw. bzw. seines Vertreters beurteilt werden (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2., überarbeitete Auflage, Seite 752, Rz. 16 zu § 308). In diesem Zusammenhang darf im Berufungsfall daher nicht übersehen werden, dass es gegenständlich zu einer zweimaligen Versäumung von Kanzleimitarbeitern…

UFSZ4I ZRV/0101-Z4I/03Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2004

…also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - sei man vom Anwalt darauf aufmerksam gemacht worden, dass eine Verlängerung der Berufungsfrist nur über jeweils individuell gestellten Antrag gewährt werde. Erst bei dieser Besprechung sei sohin zu Tage gekommen, dass die Fehlinterpretation der Geschäftsleiter zur Versäumung der Frist zur…

UFSW FSRV/0048-W/12Mängelbehebung nicht fristgerecht beantwortet und danach Rechtsmittelfrist versäumt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.07.2012

…in Anbetracht der Tatsache, dass durch die nicht fortgesetzte Nachschau dem Bw. ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden sei und dieser mindestens so schwerwiegend sei. Eine mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen…

UFSW FSRV/0050-W/12Mängelbehebung verspätet beantwortet, zudem Rechtsmittelfrist versäumt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.07.2012

…in Anbetracht der Tatsache, dass durch die nicht fortgesetzte Nachschau dem Verband ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden sei und dieser mindestens so schwerwiegend sei. Eine mündliche Verhandlung werde auf jeden Fall beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen…

UFSW RV/1559-W/05Wiedereinsetzungsantrag betr. Versäumung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt…

UFSW RV/3118-W/02Bewilligung der Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…Versäumung der Berufungsfrist sei daher auf eine über einen minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit zurückzuführen. Strittig ist, ob die Abweisung des neuerlichen Wiedereinsetzungsantrages vom 8. Februar 2001 zu Recht erfolgte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung…

UFSI RV/0304-I/11Keine Wiedereinsetzung bei einem Irrtum über den Beginn des Laufes der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2011

…einer Ordnungsstrafe eine "fehlerhafte Rechtsmittelfrist" enthalte. 1.5. Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 2.1. Nach der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Bestimmung des § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (…

UFSW RV/1008-W/101. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Irrtums über den Gesamtbetrag der Einkünfte 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Unterlassung der Geltendmachung von Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…Bescheiden sich unter Begründung der Hinweis finde, die beantragten Aufwendungen für Personenversicherungen wären als Sonderausgaben zu berücksichtigen gewesen. Weiters wird darauf verwiesen, dass die Nichteinbringung einer Berufung wegen der Festsetzung der Einkommensteuer mit Null, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis für die Versäumung der Rechtsmittelfrist darstelle…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/06Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.04.2010

…wie dem Beginn des Laufes einer Rechtsmittelfrist, zu rechnen. Dem Bf. ist es demnach nicht gelungen glaubhaft darzulegen, durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis und ohne auffallend sorglos gehandelt zu haben, an der Versäumung der Berufungsfrist gehindert gewesen zu sein. Ein näheres Eingehen auf den…

UFSW RV/2107-W/08Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen der Rechtsmittelbelehrung und/oder der Unterschrift, da keine Frist versäumt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2009

…BAO wären die Versäumung einer Frist, ein hierdurch entstandener Rechtsnachteil, ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden sowie ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung. Wenn man der Behauptung, dass keine Rechtsmittelbelehrung beigelegt worden wäre, folge, würde gemäß § 93 Abs. 4 BAO die Rechtsmittelfrist nicht in…

UFSW RV/0367-W/09Kein minderer Grad des Versehens, wenn ein Verein für Sachwalterschaft die Einhaltung der Fristen nicht sicherstellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…18.12.2008, der Antrag vom 23.9.2008 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz abgelehnt. In ihrer Entscheidung führte die belangte Behörde aus, dass ein minderer…