…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch genannten Bescheid wies das Finanzamt einen Antrag des Berufungswerbers (kurz: Bw.) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 10.3.2010 mit der Begründung zurück…
…Zustellvorgang wirksam gewesen sei, wäre die Berufungsfrist am 30.11.2010 um 24:00 Uhr abgelaufen. An der Versäumung der Berufungsfrist treffe weder die Einschreiterin noch deren Vertreter ein Verschulden. Die versäumte Prozesshandlung habe die Einschreiterin durch Erhebung der Berufung bereits nachgeholt. Selbst wenn davon…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vom 12. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 10. Jänner 2011 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 4. Jänner 2011 auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.P., geb. xx, U,R12, vom 24. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit an der Glan vom 7. August 2009 betreffend Zurückweisung der Berufungen gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…Schuld und Strafe ein, welche ebenfalls am 16. Mai 2007 zur Post gegeben worden war (siehe Postaufgabestempel). Der Berufung vorangestellt war ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Berufungsfrist, in welchem ausgeführt wurde: Das Straferkenntnis sei am 12. April 2007 zugestellt worden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juli 2008 betreffend die Zurückweisung einer Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages vom 9. Dezember 1998 hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlung 10-12/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juli 2008 betreffend die Zurückweisung einer Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages vom 9. September 1998 hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlung 7-9/1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juli 2008 betreffend die Zurückweisung einer Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages 1998 betreffend die Einkommensteuer 1995 entschieden: Die Berufung wird als…
…Stattgabe der Berufung gegen die Zurückweisung nunmehr "in eventu" den Antrag, der Berufung gegen die Bescheide über die Wiedereinsetzung stattzugeben. Weiters beantragte sie, die beiden Berufungen betreffend Versäumung der Berufungsfrist und gegen die Bescheide über die Wiedereinsetzung zu einem gemeinsamen Verfahren gem. § 277 BAO zusammenzulegen…
…Voraussetzung, dass ein Bescheid - im gegenständlichen Verfahren der Bescheid über die Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) für den Zeitraum 2000 bis 2004 wegen Versäumung der Berufungsfrist vom 28.5.2008 - von mehreren Berufungswerbern - im gegenständlichen Verfahren wohl gemeint die Bw. und die Gesellschafterin der Bw…
…auf Wiedereinsetzung muß binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden…
…welche u.a. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen die (am 20.1.2006 zugestellte) Strafverfügung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz 16.1.2006, Zl.500/90412/09/2003, enthielt. Dazu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BED GOG vom 28.10.2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes SXL ZXL vom 27.9.2005 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 18.4…
…BAO fehlenden Punkte bis 2. Mai 2005 zu ergänzen. Dies mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Berufung bei Versäumung dieser Frist als zurückgenommen gilt. Im vorgelegten Akt des Finanzamtes findet sich ein am 2. Mai 2005 angefertigter handschriftlicher Vermerk eines zuständigen Organs, lautend: "lt. Telefonat ..…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 2. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 8. Mai 2006, Zl. a, betreffend Erstattung von Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem…
…0021 beschwerdeführende Partei eine Frist gar nicht versäumt hätte) vor. § 45 Abs. 1 Z 2 VwGG setzt nämlich die irrige Annahme der Versäumung einer in diesem Bundesgesetz, gemeint also im Verwaltungsgerichtshofgesetz, vorgesehenen Frist voraus. Die nach der Rechtsbehauptung der antragstellenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof zu Unrecht…
…einem Geschäftsleiter einer Bank ein strengerer Maßstab anzulegen. Die von der Bf. genannten Geschäftsleiter hätten die Versäumung der Berufungsfrist verschuldet und die ihnen nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt völlig außer Acht gelassen. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. Berufung, die mit Schreiben vom 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 8. Oktober 2002, GZ. 600/10350/2/2002, betreffend Erstattung von Einfuhrabgaben, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache des Bf. über die Beschwerde vom 24. Oktober 2002 gegen den Bescheid vom 20. September 2002 mit welchem der Einspruch vom 18. September 2002 gegen die Strafverfügung…
…nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs…