…nicht eliminiert worden war, wird, da nicht einmal ansatzweise eine Berufung vorliegt, hierüber nicht abgesprochen. Ausgewiesene Währungsangaben ohne weiteren Hinweis betreffen ATS. Darstellung des berufungsrelevanten Verwaltungsgeschehens: Im Betrieb der Bw., einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, im Berufungszeitraum (1990 bis 1993) mit den Gesellschafter - Geschäftsführern St. und (bis…
…Umsatz -, Körperschaft - und Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 1993 berufen? Aus den dargestellten Sachverhaltsgrundlagen geht hervor, dass es der Bw. (Geschäftsführer bzw. steuerlichen Vertretung) erst nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist bewusst wurde, dass gegen diese Bescheide kein Rechtsmittel erhoben, jedenfalls nicht beim Finanzamt eingereicht wurde. Denn wie…
…sei ein weiteres Ansuchen um Rechtsmittelfristverlängerung gestellt worden. Dieser Antrag sei am 14. Oktober 2010 mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Fristverlängerungsansuchen bis spätestens 4. September 2010 beim Finanzamt einlangen hätte müssen. Zu diesem Zeitpunkt sei Kenntnis über das Versäumen der Berufungsfrist erlangt worden…
…EStG 1988 auch die Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit. Dabei sei diese Bestimmung aber nicht dazu da, fehlerhafte Veranlagungen der Vorjahre zu sanieren. Die Bestimmung ziele auch nicht darauf ab, versäumte Rechtsmittelfristen zu heilen. Gem. § 184 BAO habe die Abgabenbehörde die Grundlagen für die…
…Tag mit der Masseverwalterin in Verbindung gesetzt und anschließend die Steuerberatungskanzlei aufgesucht. Diese habe am 27.7.2001 erfahren, dass tatsächlich eine Schätzung des Betriebsergebnisses stattgefunden habe. Die Kommanditistin treffe kein Verschulden am Versäumen der Rechtsmittelfrist (die am 6.9.2001 endete !). Der Bescheid sei…
…vor dem Ablauf der (in § 108e angeführten) Rechtsmittelfrist erfolgt, die mit Anfang Januar 2006 - wie bereits ausgeführt - anzusetzen war. Es wäre geradezu unerklärlich, dass nicht spätestens zu jenem Zeitpunkt nachgefragt worden wäre, zu dem die Frist endgültig abläuft. Insbesondere aber auch der hohe Betrag von…
…groben Verschuldens erforderlich seien, gemacht worden. Der unabhängige Finanzsenat anerkennt, dass aus dem Berufungsschreiben vom 30. April 2003 ersehen werden kann, dass die unter § 309 a Abs. 1 lit. a) BAO angesprochene versäumte Frist die Frist zur Erstellung und Einbringung des Vorlageantrages ist. Dies deshalb…
…zugestellt. Da für diese Zustellung aber der entsprechende Zustellnachweis fehlt, wurden auf Anweisung des Vorstandes diese Bescheide im August 2000 noch einmal zugestellt, ohne allerdings auf der Rückseite die entsprechenden Rechtsmittelbelehrung zu kopieren. Gemäß § 93 Abs.4 BAO wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt…
…und seine Gattin in Innsbruck gewesen seien. Durch die mysteriösen Umstände habe er wohl die Berufungsfrist versäumen müssen. Mit Vorhalt vom 13.12.2011 wurden dem Bw nachstehende Feststellungen zur Stellungnahme übermittelt: "Ergänzende Ermittlungen bei der Post haben ergeben, dass für jeden Rs-Brief eine…
…Nur Bescheide begründen Rechte und Pflichten, nicht aber Zahlscheine. Es liegt daher im Interesse der einzelnen Abgabepflichtigen, Abgabenbescheide genau zu lesen, um die Rechtsmittelfristen nicht zu versäumen. Da die Berufungswerber ihre Berufung gegen den genannten Bescheid rechtzeitig eingebracht haben, war über diese Berufung auch inhaltlich…
…der Rechnungsaussteller der dem Antrag beigefügten Rechnungen (= G. R.) ebenfalls ein ungarischer Unternehmer mit Firmensitz in Ungarn sei (11 Budapest, Straße1/Ungarn). Abgesehen davon seien die Rechnungen in österreichischen Schilling ausgestellt. Die Rechnungen würden daher nicht zum Vorsteuerabzug anerkannt. Dagegen wurde innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist…
…dass es im Übrigen an der Grundvoraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nämlich einer Fristversäumnis fehle, wenn lediglich die Nichtzustellung von Bescheiden behauptet wird. Bei tatsächlicher Nichtzustellung sei es nicht möglich eine Rechtsmittelfrist zu versäumen. Da die Rechtskraft der "gegenständlichen Bescheide" im Kalenderjahr…
…April 2006, ergingen und er hätte so genug Zeit gehabt, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Berufung einzubringen. Es ist in der Folge zu untersuchen, ob die nichterfolgte Versendung von Bescheidkopien an den steuerlichen Vertreter von P und U ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis darstellt: Lt. Entscheidung…
…von Rechtsmitteln gesichert erscheint. Dabei ist durch entsprechende Kontrollen dafür vorzusorgen, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Das was der Wiedereinsetzungswerber in Erfüllung seiner nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht vorgenommen hat, hat er im Wiedereinsetzungsantrag substantiiert zu behaupten. Liegen Organisationsmängel vor…
…hinausläuft, dass ein Zustellmangel vorliege, scheint der Bw. zu übersehen, dass er dann, wenn nicht von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden könne, er die Berufungsfrist gar nicht versäumt hätte und daher eine Wiedereinsetzung bereits aus diesem Grund nicht in Frage gekommen wäre. Gemäß § 17 Abs…
…sich durch diese Übersendung an der bereits am 29. März 2000 erfolgten Zustellung der Bescheide nichts ändere. Es beginne weder die Rechtsmittelfrist neu zu laufen noch ändere sich der Fälligkeitstag. Am 21. September 2000 stellte der Bw. bezüglich der versäumten Berufungsfrist gegen die Umsatzsteuerbescheide 1995…
…Bescheiden sich unter Begründung der Hinweis finde, die beantragten Aufwendungen für Personenversicherungen wären als Sonderausgaben zu berücksichtigen gewesen. Weiters wird darauf verwiesen, dass die Nichteinbringung einer Berufung wegen der Festsetzung der Einkommensteuer mit Null, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis für die Versäumung der Rechtsmittelfrist darstelle…
…eine Frist ohne grobes Verschulden versäumt hat. Liegt gem. § 308 (1) nur ein minderer Grad des Versehens vor, so schließt dies eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus. Ein minderer Grad des Versehens liegt nicht mehr vor, wenn der Wiedereinsetzungswerber die im Verkehr mit…
…in der Kanzlei wie gesagt erst auf Basis des Zurückweisungsbescheides vom 1. April darauf gestoßen, dass die Berufung nicht versendet worden ist. Über die Berufung wurde erwogen: Zu a.) Antrag auf Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer…
…sei es der Bw nicht möglich gewesen, die nötigen Beweise einzuholen und innerhalb der Rechtsmittelfrist vorzubringen. Es werde daher beantragt, dem Antrag auf Bewilligung zur Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer…