…2002 wurde aus der Sicht des verfahrensgegenständlichen Zustellnachweises eigenhändig mit RSa (Formular 3 zu § 22 des ZustellG - Rückscheinbrief blau) bewirkt. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein unbedenklicher - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit…
…öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln entsprechende Gründe darzulegen bzw. Beweise anzuführen sind, welche geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen. Es wäre daher im gegenständlichen Fall bei Vorliegen der behaupteten Zweifel an der nachweislichen Übernahme…
…welche die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch die vorliegenden Rückscheine wird der Beweis erbracht, dass die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 vom Bw. übernommen worden sind. Zwar ist der Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises grundsätzlich…
…ungeachtet des persönlichen Risikos, das sie damit eingegangen sei - zu einer Bestätigung der Transaktion zu bewegen. Ein weiterer Nachweis sei weder möglich noch zumutbar. Soweit Veräußerungen Grundvermögen seiner Mutter betroffen hätten, habe diese ihm die Erlöse zunächst leihweise zur Verfügung gestellt. Als sie sich entschieden…
…Anstrich der ZustFormVO), die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des darin bezeugten Vorganges begründet. Ein Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit ist zwar zulässig, doch ist eine derartige Behauptung stets entsprechend zu begründen und sind auch Beweise dazu anzuführen, welche die genannte Vermutung zu…
…die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges. Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die genannte Vermutung zu widerlegen geeignet sind (VwGH vom 19…
…BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges (z.B. VwGH 3.6.1993, 92/16/0116; 24.11.1999, 96/03/0350). Da der…
…Der VwGH verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des EuGH vom 2. Mai 1996, Rs C-206/94, Brennet AG, Slg. 1996, I-02357). Die vom Hauptzollamt Wien vorgebrachten begründeten Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Präferenznachweises wurden aber weder im erstinstanzlichen Bescheid…
…Schriftstück erst nach der Betriebsprüfung angefertigt wurde und somit nicht die Vermutung der Echtheit für sich hat, dies umso mehr, als diese Kopie nicht einmal eine kopierte Unterschrift aufweist. Diese geltend gemachten Kosten können daher nicht anerkannt werden. 6. Verzinsung Hinsichtlich der unterlassenen Verzinsung von…
…abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B. VwGH…
…angeführt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Zustellnachweis, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde, eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein unbedenklicher - d.h. die gehörige Form aufweisender- Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges…
…2003, 2002/08/0061), war im Beschwerdefall davon auszugehen, dass der unbedenkliche, dh. die gehörige äußere Form aufweisende Zustellnachweis vom 7. Dezember 2007 (nach wie vor) die gesetzliche Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (vgl. zB VwGH vom 28. Oktober 2008, 2007…
…Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch diesen Rückschein wird der Beweis erbracht, dass das Zustellorgan die für eine Zustellung zu eigenen Handen erforderlichen Formerfordernisse (§ 21 ZustG) erfüllte (vgl. VwGH 17. 1. 1997, 94/07/0030). Zwar ist der Einwand der…
…wurde die Echtheit der o.a. Rechnungen von der M.GmbH bestritten und zwar dahingehend, dass kein Warenfluss von der M.GmbH an die Bw. erfolgt sei und erstere auch keine Rechnungsbeträge erhalten habe. Erst auf Grund des Ergebnisses dieser Prüfung wurde bei der Bw…
…Bw. die Up-dates in regelmäßigen Abständen auf Disketten zur Verfügung gestellt. Aus dem Schriftverkehr gehe eindeutig hervor, dass das Qualitätssicherungs-Handbuch vom Bw. grundsätzlich konzipiert und erstellt wurde und seitens des Dr. H. ergänzend dazu die bekannten Standards der Schweiz in dieses eingearbeitet wurde…
…die Urkunde somit im Inland errichtet wurde, wird übersehen, dass am 13. September 2005 in London die Echtheit der Unterschrift der Pächterin bestätigt wurde (Seite 34 des am 23. Dezember 2005 vorgelegten Vertrages). Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Urkunde über dieses Rechtsgeschäft…
…lediglich eine Vermutung der erkennenden Behörde und nicht objektiviert, welche konkreten Nachforschungen getätigt wurden, ist nicht ersichtlich und ist dies hinsichtlich der Präferenzzollgewährung von Relevanz. Die angefochtenen Bescheide lassen auch offen, ob diese sich auf einen Schuldbeitritt oder Schuldnerwechsel stützen. Eine Übernahme der Zollschuld ihres…
…die nur wenige Stunden in der Woche genützt würden. Diesem Zweck komme ein derartiges Büroservice entgegen. Ohne Kapitaleinsatz zur Anschaffung stehe die fallweise benötigte Infrastruktur, wie Kopiergeräte, Faxgeräte, Computer etc. zur Verfügung. Es werde die Vernehmung des Geschäftsführers des gegenständlichen Büroservice als Zeugen zu dem…
…ihm zur Verfügung stehenden Zimmers in den Streitjahren 2000 bis 2002 einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hatte, wo er auch polizeilich gemeldet war. Damit war er gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Unstrittig war weiters, dass er in der fraglichen Zeit…
…anlässlich von Hausdurchsuchungen bei getrennten Einsatzorten die Gefahr einer Verbringung gerade oft entscheidender Beweismittel heraufbeschwören muss. Entgegen der Befürchtung des Beschwerdeführers stellt auch das ihm per Fax übermittelte und in Hinblick auf seine Echtheit angezweifelte Schriftstück, in welchem der Spruchsenatsvorsitzende schriftlich die gegenständliche Hausdurchsuchung anordnet…