…2002 wurde aus der Sicht des verfahrensgegenständlichen Zustellnachweises eigenhändig mit RSa (Formular 3 zu § 22 des ZustellG - Rückscheinbrief blau) bewirkt. Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein unbedenklicher - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit…
…öffentliche Urkunde mit der Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit darstellt und bei Behauptung von Zustellmängeln entsprechende Gründe darzulegen bzw. Beweise anzuführen sind, welche geeignet sind, diese Vermutung zu widerlegen. Es wäre daher im gegenständlichen Fall bei Vorliegen der behaupteten Zweifel an der nachweislichen Übernahme…
…welche die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Zustellvorganges begründet. Durch die vorliegenden Rückscheine wird der Beweis erbracht, dass die Bescheide vom 24. April 1997 am 28. April 1997 vom Bw. übernommen worden sind. Zwar ist der Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises grundsätzlich…
…ungeachtet des persönlichen Risikos, das sie damit eingegangen sei - zu einer Bestätigung der Transaktion zu bewegen. Ein weiterer Nachweis sei weder möglich noch zumutbar. Soweit Veräußerungen Grundvermögen seiner Mutter betroffen hätten, habe diese ihm die Erlöse zunächst leihweise zur Verfügung gestellt. Als sie sich entschieden…
…Beschwerdeführer leitet das Bundesfinanzgericht auf seine Erhebungen bei der zuständigen Strafsachenstelle ab. Die zuständige Teamleiterin informierte darüber, dass gegen den Beschwerdeführer in Bezug auf das gegenständliche Verfahren kein Finanzstrafverfahren anhängig ist. Das Bundesfinanzgericht hegt keinen Zweifel an der Echtheit und Glaubwürdigkeit der vorliegenden Beweismittel. 3…
…Unrecht begünstigte Zollsätze in Anspruch genommen worden seien. Die Warenanmeldungen seien entsprechend den vom Warenempfänger zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgeführt worden, die Beschwerdeführerin habe keine Veranlassung gehabt, an der Richtigkeit der Echtheit dieser Urkunden und Informationen zu zweifeln. Die rund 40 Warenanmeldungen seien während eines…
…2017/06/0262; VwGH 23.05.2018, Ro 2018/22/0003) - Vermutung der Echtheit und Richtigkeit wird bestimmt, dass die Behörde zunächst von einer vorschriftsmäßigen Zustellung ausgehen darf. Der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit bleibt zulässig (VwGH 19.12.2012, 2012/06/0094; VwGH…
…von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist eine öffentliche Urkunde und macht Beweis über die Zustellung (vgl. etwa VwGH 30.3.2017, 2015/07/0001, mwN). Als öffentliche Urkunde begründet eine "unbedenkliche" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisende - Hinterlegungsanzeige die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen…
…2010/17/0198 ) darstellt, die die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges begründet. Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die genannte Vermutung zu widerlegen geeignet sind (siehe Ritz, BAO 5…
…Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen…
…wurde. Der ordnungsgemäße Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde (zB VwGH 29.11.2010, 2010/17/0198). Ein „unbedenklicher“ – dh die gehörige äußere Form aufweisender – Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit…
…2018, Ro 2018/22/0003). Als öffentliche Urkunde begründet eine "unbedenkliche" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisende - Hinterlegungsanzeige die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorgangs, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (vgl. etwa VwGH 30. 3…
…Anstrich der ZustFormVO), die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des darin bezeugten Vorganges begründet. Ein Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit ist zwar zulässig, doch ist eine derartige Behauptung stets entsprechend zu begründen und sind auch Beweise dazu anzuführen, welche die genannte Vermutung zu…
…die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges. Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die genannte Vermutung zu widerlegen geeignet sind (VwGH vom 19…
…Geschäftsgrundlage) in den Notariatsakt ist wohl kaum möglich. Als öffentliche Urkunde hat der abgeschlossene notarielle Übergabsvertrag nicht nur die Vermutung der Echtheit für sich, sondern bezeugt auch die Richtigkeit der darin gemachten Angaben und Vereinbarungen der Vertragsteile. Diese Geschäftsgrundlage ist durch Aufnahme in den Notariatsakt…
…BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges (z.B. VwGH 3.6.1993, 92/16/0116; 24.11.1999, 96/03/0350). Da der…
…Der VwGH verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des EuGH vom 2. Mai 1996, Rs C-206/94, Brennet AG, Slg. 1996, I-02357). Die vom Hauptzollamt Wien vorgebrachten begründeten Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Präferenznachweises wurden aber weder im erstinstanzlichen Bescheid…
…Schriftstück erst nach der Betriebsprüfung angefertigt wurde und somit nicht die Vermutung der Echtheit für sich hat, dies umso mehr, als diese Kopie nicht einmal eine kopierte Unterschrift aufweist. Diese geltend gemachten Kosten können daher nicht anerkannt werden. 6. Verzinsung Hinsichtlich der unterlassenen Verzinsung von…
…abgelaufen (§276 Abs.2 BAO). Der Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde. Ein "unbedenklicher" - d.h. die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis begründet die Vermutung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges, doch ist der Einwand der Unechtheit oder der Unrichtigkeit zulässig (z.B. VwGH…
…angeführt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Zustellnachweis, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde, eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein unbedenklicher - d.h. die gehörige Form aufweisender- Zustellnachweis die Vermutung der Echtheit und der inhaltlichen Richtigkeit des bezeugten Vorganges…