…Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Gemäß § 19 Abs. 3 AbgEO hat das Finanzamt bei Bewilligung der Aufschiebung anzugeben, für wie lange die Vollstreckung…
…B. anhand entsprechender Unterlagen dokumentiert, welchen Kaufpreis er für sein Einfamilienhaus samt Garten - seinen Angaben nach "in einem strukturschwachen Gebiet" - erzielt und welchen konkreten Vermögensnachteil er durch den Verkauf betragsmäßig erlitten hätte. Es wäre an ihm gelegen, seine allgemeinen Vorbringen auf seinen Einzelfall bezogen zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 15. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 11. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erklärte im Rahmen der…
…werden. Dabei hat die Behörde insbesondere zu würdigen, ob für die Berufungswerberin ein unersetzlicher oder schwer zu ersetzender Vermögensnachteil verbunden wäre. Dies ist im Konkreten der Fall: Die Berufungswerberin schuldet derzeit keine Abgaben (siehe beiliegenden Kontoausdruck). Als hypothetische Abgabenschuld liegt eine weit überzogene Berechnung von…
…Verspätungszuschlag und € 3.949,88 Säumniszuschlag) erscheine jedoch unverhältnismäßig hoch. Beim vergleichsweise durchgeführten Ansatz von Zinsen in Höhe der Anspruchszinsen ergebe sich für das Finanzamt ein Vermögensnachteil von € 2.369,38. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Kommentar zur Bundesabgabenordnung von Ritz (vgl. …
…der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil verbunden wäre. Die Pfändung eines Sparguthabens bzw. die Anmerkung eines Pfandrechtes im Grundbuch stellen für sich allein noch keine unersetzbaren oder zumindest schwer zu ersetzende Vermögensnachteile dar. Davon abgesehen würden die…
…vom Sparbuch des Kunden K4 € 40.000 behoben. Durch diese Geldabhebungen sei entsprechend dem Urteil des LG Kems vom 24.1.2008, Zl 16 Hv 116/07y der Bank ein Vermögensnachteil von mindestens € 400.000,00 erwachsen. Diese Vorteile, die sich der Bw…
…erwiesen hat, sei er nachgekommen. Das zu Unrecht an die Finanzverwaltung bezahlte Geld sei der ansonsten erfolgten Verzinsung entzogen gewesen, dadurch sei ihm ein erheblicher Vermögensnachteil entstanden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich…
…des Rechtsmittelverfahrens. Dieser Aufschiebungsantrag wurde damit begründet, dass die Durchführung der Vollstreckung (Pfändung und Verwertung von Fahrnissen des Bw.) mit der Gefahr eines unersetzlichen bzw. schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Das Finanzamt wies den Aufschiebungsantrag mit Bescheid vom 23. 7. 2004 ab. Dazu führte…
…Ziffer 3 AbgEO habe die Aufschiebung der Vollstreckung zu erfolgen, wenn gemäß § 16 AbgEO die Einstellung beantragt werde. Der Vermögensnachteil, der dem Einschreiter aus der weit unterpreisigen Verwertung der Pferde und der dadurch bedingten Zerstörung des Zuchtbetriebes erwachse, übersteige die behauptete Abgabenschuld um ein Vielfaches. …
…wäre, welcher schwerer wiegen würde, als das Interesse der Republik Österreich an der unverzüglichen Eintreibung der Zollschuld. Einerseits würde ihm durch die in diesem Falle notwendige Versteigerung seines Eigentums ein unverhältnismäßiger Vermögensnachteil entstehen, und andererseits würde die sofortige Entrichtung der Zollschuld, alleine aufgrund ihrer Höhe…
…I. Instanz insbesondere mit der Begründung abgewiesen, dass bei bestehenden Verbindlichkeiten bei Banken und Privatpersonen in Höhe von über € 400.000,00 die Einhebung eines Abgabenrückstandes in Höhe von € 21.985,05 keinen unverhältnismäßigen Vermögensnachteil darstellen würde, sodass die persönliche Unbilligkeit zu verneinen…
…habe keinen Willen gehabt, Fremdgelder privaten Zwecken zuzuführen. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Strafurteil wird festgestellt, dass der Bw. eigenmächtig durch dort genannte Transaktionen (Seite 4) der GmbH X einen Vermögensnachteil von mindestens S 17,386.809 zufügte. Konsequenterweise erfolgten daher gegen ihn…
…dass sich aus der Höhe des vorgeschriebenen Säumniszuschlages eine Unbilligkeit ergäbe, die zu einem erheblichen Vermögensnachteil für die Gesellschaft führe. Die Gesetzmäßigkeit der Verhängung eines Säumniszuschlages werde außer Streit gestellt, es sei jedoch bei der Währungsumstellung bei vielen Gesellschaften und bei der Finanzverwaltung mehrfach zu…
…zustehe. In der dagegen eingebrachten Berufung schilderte der Bw. zunächst ausführlich den Sachverhalt und führte in seiner Begründung im Wesentlichen aus, dass ihm der durch die verzögerte Bearbeitung entstandene Vermögensnachteil (Zinsen) zu ersetzen sei. Als Zinssatz schlage der Bw. den sich gemäß der ab 1…
…§ 12, 13 Abgabenexekutionsordnung Einwendungen erhoben werden. Die Fortführung der Vollstreckung sei für den Antragsteller mit der Gefahr eines schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden, da dieser dadurch auf unbestimmte Zeit auf das Existenzminimum verwiesen wäre, wodurch sein Unterhalt und insbesondere der seiner 4-jährigen Tochter auf…
…Vertretung eines österreichischen Staatsbürgers seinen rechtlichen Schutz zu übernehmen. Er beantrage weiters, jede Handlung, die zu Vermögensnachteilen für ihn oder seine Famile führe, zu unterlassen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. März 2009 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, das gemäß Art…
…das diesen Antrag mit der Begründung, dass eine Behauptung oder Bescheinigung nicht vorliegen würde, dass die Fortführung der Exekution für den Aufschiebungswerber mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre, mit Beschluss vom 24. Juli 2003 abwies. Daraufhin erging an die…
…Zeitraumes und verrechneten Anspruchszinsen zwischen 2,38% und 5,19% könne von einem Ausgleich von Zinsvor- und Zinsnachteilen keine Rede sein. Die Belastung der Verlassenschaft mit (Anspruchs-)Zinsen sei jedenfalls doppelt so hoch gewesen und habe insoweit zu einem Vermögensnachteil geführt. Die Bw beantrage gemäß …
…Zeitraumes und verrechneten Anspruchszinsen zwischen 2,38% und 5,19% könne von einem Ausgleich von Zinsvor- und Zinsnachteilen keine Rede sein. Die Belastung der Verlassenschaft mit (Anspruchs-)Zinsen sei jedenfalls doppelt so hoch gewesen und habe insoweit zu einem Vermögensnachteil geführt. Die Bw beantrage gemäß …