…habe. Aus diesen Gründen ging der Vertreter des Finanzamtes davon aus, dass der strittige Betrag von S 1,000.000.- als nicht aufgeklärte Vermögenserhöhung anzusehen sei. Am 18.8. 2003 teilte eine Mitarbeiterin der Bank für Kärnten und Steiermark dem Referenten mit: Ab 1. November…
…lägen bei Annahme der Versicherungsverträge und Gutschrift der Provision Betriebseinnahmen vor. Aus den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) lasse sich ableiten, dass Vermögenserhöhungen bei abgeschlossener Leistung Betriebseinnahmen darstellen. Auch bei der Bewertung von Forderungen sei nicht maßgeblich ob sie fällig seien, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar sei…
…aktuellen Stand verbleiben. Folglich wird das Ertragsrisiko durch geänderte Steuergesetze beeinflusst und nicht durch Unternehmerrisiko aus der Geschäftstätigkeit. Da die Anleger lediglich Ansprüche gegen einen Rechtsträger haben und sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers ereignen und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann ist…
…im Wesentlichen damit, dass die Herkunft dieser Beträge mit der Zuwendung von Verwandten erklärt wurde. Besteht wie im gegenständlichen Fall der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle substantiierten Angaben des Abgabepflichtigen über die Herkunft des strittigen Vermögens zu prüfen, auch wenn…
…Einlagen der beiden Sparbücher festgestellt, weil dieser vom Bw. nicht aufgeklärt wurde. Besteht wie im gegenständlichen Fall der Verdacht auf Vorliegen einer ungeklärten Vermögenserhöhung, hat das Finanzamt alle substantiierten Angaben des Abgabepflichtigen über die Herkunft des strittigen Vermögens zu überprüfen, auch wenn dies die Notwendigkeit…
…Nutznießer zu betrachten, bewirkt der Wertzufluss doch gerade in dessen Bereich (von Anbeginn an) eine unmittelbare Vermögenserhöhung. Im Grunde wurde auf Basis gerade dieser Überlegungen im ersten Rechtsgang seitens des UFS (UFS 23.9.2005, RV/0487-W/03 ) auch ein Entnahmeeigenverbrauch iSd § 1 Abs…
…dass neben der objektiven Komponente der Vermögensminderung auf der Seite des Geschenkgebers, verbunden mit der Vermögenserhöhung auf der Seite des Geschenknehmers, auch die subjektive Komponente der Schenkung nicht außer acht gelassen werden dürfe. Sowohl aus dem Privatstiftungsgesetz als auch aus der Gründungsurkunde ergebe sich zweifellos…
…Einziger Anhaltspunkt für die Schätzung sind die von der Betriebsprüfung und vom Unabhängigen Finanzsenat festgestellte Vermögensentwicklung beim Bw.. Vermögensentwicklungen, insbesondere Vermögenserhöhungen, lassen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens und damit auf Erträge als Ursachen der Vermögensvermehrung zu. Diese wird mittels einer so genannten Vermögenszuwachsrechnung festgestellt…
…Einkünfteerzielung dienenden Vermögen, sieht § 24 EStG 1988 eine abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles an eine bestimmte Person vor und bewirkt, dass sämtliche bislang noch nicht versteuerten Vermögenserhöhungen des Betriebsvermögens erfasst werden (vgl. VwGH 25. 9. 2001, 97/14/0025…
…dessen rechtliche Qualifikation in Frage steht - so gestellt ist, als würde ihm das Geschäftsvermögen anteilig gehören. Würden nur Ansprüche gegen einen Rechtsträger begründet und ereignen sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann wäre der Anleger nicht Mitunternehmer…
…der Abgabenbehörde zweiter Instanz eingangs darauf zu verweisen, dass Vermögensentwicklungen, insbesondere Vermögenserhöhungen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens, damit auf Erträge und Ertragsquellen als Ursache der Vermögensvermehrung zulassen. Zur Verwirklichung dieses Zieles bedienen sich die Abgabenbehörden einer Vermögenszuwachsrechnung, wobei derselben der Gedanke einer die betriebliche…
…Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder lals unaufgeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage. Vermögensentwicklungen, insbesondere Vermögenserhöhungen, lassen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens und damit auf Erträge als Ursachen der Vermögensvermehrung zu. Diese wird mittels einer sogenannten Vermögenszuwachsrechnung festgestellt…
…oder als Rabatte bzw. Preisnachlässe bei den abgeschlossenen Verträgen zu beurteilen sind. Der Begriff der "Betriebseinnahmen" ist im Steuerrecht nicht ausdrücklich definiert, weil "Betriebseinnahmen" Teil der aus dem Betriebsvermögensvergleich stammenden Vermögenserhöhungen sind. Für die Auslegung des Begriffes "Betriebseinnahmen" kann der "Einnahmenbegriff" des § 15 EStG herangezogen…
…Qualifikation in Frage steht - so gestellt ist, als würde ihm das Geschäftsvermögen anteilig gehören. Würden nur Ansprüche gegen einen Rechtsträger begründet und ereignen sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann wäre der Anleger nicht Mitunternehmer sondern Kapitalgläubiger…
…Qualifikation in Frage steht - so gestellt ist, als würde ihm das Geschäftsvermögen anteilig gehören. Würden nur Ansprüche gegen einen Rechtsträger begründet und ereignen sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann wäre der Anleger nicht Mitunternehmer sondern Kapitalgläubiger…
…Qualifikation in Frage steht - so gestellt ist, als würde ihm das Geschäftsvermögen anteilig gehören. Würden nur Ansprüche gegen einen Rechtsträger begründet und ereignen sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann wäre der Anleger nicht Mitunternehmer sondern Kapitalgläubiger…
…Qualifikation in Frage steht - so gestellt ist, als würde ihm das Geschäftsvermögen anteilig gehören. Würden nur Ansprüche gegen einen Rechtsträger begründet und ereignen sich die Vermögenserhöhungen im Zurechnungsbereich dieses Rechtsträgers und nicht unmittelbar im Vermögen des Mitgliedes, dann wäre der Anleger nicht Mitunternehmer sondern Kapitalgläubiger…
In der am 22. Oktober 2012 fortgesetzten mündlichen Verhandlung erklärten beide Parteien, dass es zum Sachverhalt - wie im Vorhalt vom 10. September 2012 dargestellt - keine Ergänzungen gibt. Zur Ergänzung der bisherigen Rechtsausführungen überreichte der Vertreter der Bw. dem UFS sowie der Amtspartei noch einen ergänzenden…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Fa. Bertl, Fattinger & Partner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1996-1998 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…