…Fall vermeint der Bw., dass die aus Anlass der Scheidung erfolgte Rückübertragung des im Jahre 2003 von ihm erworbenen Vermögens zivilrechtlich eine auflösend bedingte Zuwendung des Übergebers (F.U.) an seine Tochter (A.U.) gewesen sei, die - als begünstigter Erwerb - eine Nacherhebung der Schenkungssteuer nach…
…nicht ganz klare Situation bereinigt wurde. Dies geht auch noch aus der Stellungnahme der Berufungsführerin vom 25. Jänner 2006 hervor, wonach sie ihren Ehegatten ersucht habe den Vergleich zu unterfertigen, weil sie sicher gehen wollte, dass bis zum Scheidungstermin nicht weitere Diskussionen zu Themen entstehen…
…entfallende Gegenleistung nicht aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auszuscheiden ist (vgl. dazu ua. UFS 7.2.2013, RV/1075-L/11). Hinsichtlich des Inventars wurde in den Punkten 1.d) sowie II.d) jeweils das Alleineigentum des anderen Ehegatten anerkannt und erfolgten gerade keine Vermögensübertragungen. …
…nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung Vermögen zuführen. Diese "Nachstiftung" stellt eine Form der Zustiftung dar und bedarf daher wie eine Zustiftung von dritter Seite im Sinne des § 3 Abs. 4 PSG der Annahme…
…negativer Erwerbe, im gegenständlichen Fall die Miteinbeziehung des negativen Wertes der Apotheke-1 in den Gesamterwerb des Mag. pharm M. aus Anlass der Verlassenschaft nach dessen Vater C. Steuerlich ist in den Änderungen der betreffenden Gesellschaftsverträge eine Schenkung auf den Todesfall zu sehen, woraus sich…
…für die aus Anlass der Ausgliederung erfolgende finale Übertragung von Vermögenswerten auf eine in ihrem mittelbaren wirtschaftlichen Alleineigentum stehende Enkelgesellschaft Grunderwerbsteuer erheben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die am Baurechtsgrund befindlichen Bauwerke des STUDENTENHEIMES gemäß Punkt 2. des Baurechtsvertrags vom 20.1.2004 der Gesellschaft…
…des § 16 Abs. 1 UmgrStG zu Buchwerten auf Grund der zum Einbringungsstichtag aufzustellenden Einbringungsbilanz erfolge. § 3 trägt die Überschrift "Gegenleistung" und lautet jeweils wie folgt: "Eine Erhöhung des Stammkapitals der Z.GmbH als übernehmende Gesellschaft aus Anlass der Einbringung unterbleibt, da die Voraussetzungen des § 19…
…welche den Wert der Gesellschafterleistung mehr oder weniger - je nach vereinbarter Höhe und vereinbartem Zahlungsziel - verkürzt. Die zivil- und gesellschaftsrechtliche Problematik besteht im Zusammenhang mit unbaren Entnahmen darin, dass hier erst aus Anlass der Einbringung des Einzelunternehmens eine Verbindlichkeit der übernehmenden Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem einbringenden…
…die aus Anlass der Gründung einer religiösen Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit sich auflösen. Die dadurch veranlassten Vermögensübertragungen von den Vereinen auf die religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit sollten keine Abgabenpflichten begründen. In den zit. Erläuterungen ist zu § 4 angemerkt, dass nicht nur der Bedarf an Rechtspersönlichkeit für…
…nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung Vermögen zuführen. Diese "Nachstiftung" stellt eine Form der Zustiftung dar und bedarf daher wie eine Zustiftung von dritter Seite im Sinne des § 3 Abs. 4 PSG der Annahme…
…nicht bloß aus Anlass der Errichtung Vermögen widmen, sondern ihr auch nachträglich in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung Vermögen zuführen. Diese "Nachstiftung" stellt eine Form der Zustiftung dar und bedarf daher wie eine Zustiftung von dritter Seite im Sinne des § 3 Abs. 4 PSG der Annahme…
…die sich aus Anlass der Gründung einer religiösen Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit auflösen. Die dadurch veranlassten Vermögensübertragungen von den Vereinen auf die religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit sollten keine Abgabenpflichten begründen. In den zitierten Erläuterungen ist zu § 4 angemerkt, dass nicht nur der Bedarf an Rechtspersönlichkeit für…
…die sich aus Anlass der Gründung einer religiösen Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit auflösen. Die dadurch veranlassten Vermögensübertragungen von den Vereinen auf die religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit sollten keine Abgabenpflichten begründen. In den zitierten Erläuterungen ist zu § 4 angemerkt, dass nicht nur der Bedarf an Rechtspersönlichkeit für…
…die sich aus Anlass der Gründung einer religiösen Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit auflösen. Die dadurch veranlassten Vermögensübertragungen von den Vereinen auf die religiösen Bekennntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit sollten keine Abgabenpflichten begründen. In den zitierten Erläuterungen ist zu § 4 angemerkt, dass nicht nur der Bedarf an Rechtspersönlichkeit für…
…Angaben über die Umwandlung enthält der Umwandlungsplan. Aus Punkt zwei des Umwandlungsplans ergibt sich, dass die Vermögensübertragung am 31. August 1999 stattgefunden hat. Der Nachfolgerechtsträger ist ab dem Umwandlungsstichtag in alle schwebenden Geschäfte des übertragenden Unternehmens eingetreten. (b) Lt. Firmenbuchauszug wurde die Firma der Bw…
…im Hinblick auf das beim Verwaltungsgerichtshof unter Zl. 2006/15/0231 anhängige Verfahren gemäß § 281 BAO ausgesetzt. Aus Anlass von Beschwerdeverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof ein Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 234 EG an den EuGH gerichtet. Dazu ist am 23. April 2009 das Urteil des EuGH (Rs…
…den "Einbringenden" aus allen Verpflichtungen vollkommen klag- und schadlos zu halten, die aufgrund oder in Zusammenhang mit dieser Einbringung und Sachgründung stehen, soweit es sich nicht um Verpflichtungen handelt, die der "Einbringende" aus Anlass dieser Einbringung und Sachgründung selbst übernommen hat. Dem Notariatsakt liegen als…
…Sachverhaltes bekanntzugeben, aus welchem Anlass diese Verbindlichkeit in die Bilanz eingestellt worden ist. Zwar bestimmt § 115 Abs. 1 BAO, dass die Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln haben, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese…
…könnte etwa der Pflichtteilsberechtigte, dessen Anspruch auf bloße Geldleistung geht, niemals endbesteuertes (=erbschaftssteuerfreies) Vermögen erwerben. Es entsprach jedoch dem Verständnis des VfGH, dass es Sinn und Zweck des Endbesteuerungsgesetzes sein müsse, den Erbgang im Hinblick darauf steuerfrei zu stellen, dass die aus seinem Anlass anfallende…
…erfolgte Auflösung des Gesellschaftsvertrages und die aus diesem Anlass erfolgte Rückzahlung eines Betrages in Höhe von S 750.000,- an Dr. X können für die steuerliche Beurteilung eines im Streitjahr 1999 verwirklichten Sachverhaltes keine Bedeutung haben, da im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 1999…