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UFSL RV/1343-L/071) Gesellschaftsteuerpflicht bei Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Deutschland nach Österreich 2) Missbrauch von Gestaltungen 3) Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…und die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich innerhalb des Monates September 1999 stattgefunden haben. Für den Unabhängigen Finanzsenat stellt sich daher die Frage, welche außersteuerlichen Gründe für eine derartige Vorgangsweise maßgeblich waren. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSW RV/0758-W/08Mindestkörperschaftsteuer trotz Einstellung der Geschäftstätigkeit in Österreich und behaupteter Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…Falle der Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung lediglich die Ansässigkeit iSd DBA (und somit das Besteuerungsrecht für die in Italien erwirtschafteten Gewinne - Österreich dürfte daher aufgrund des DBA nicht mehr das Welteinkommen besteuern), nicht jedoch die innerstaatliche Qualifizierung als unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft aufgrund des Sitzes…

UFSL RV/0612-L/05Vorabentscheidungsersuchen wegen Auslegung des Art. 4 Abs. 1 lit. g, des Art. 4 Abs. 3 sowie des Art 7 Abs 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)31.05.2006

…lit b Kapitalansammlungsrichtlinie nur so ausgelegt werden, dass die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung von einem Mitgliedstaat in einen anderen dann nicht als Gründung im Sinne des Art 4 Abs 1 lit a der Kapitalansammlungsrichtlinie angesehen werden kann, wenn die nationalen Rechtsordnungen beider Mitgliedstaaten…

UFSL FSRV/0100-L/06Einstellung des Verfahrens, da dem Beschuldigten Verkürzungen von persönlichen Abgaben vorgeworfen wurden, tatsächlich jedoch Abgaben von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen hinterzogen wurden, somit der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.07.2009Teil 1/2

…den Schluss zu, dass die Firmennamen vorgeschoben werden, um sich der österreichischen Steuerpflicht zu entziehen, so dass auch - in Ergänzung der rechtlichen Beurteilung - an einen Missbrauchstatbestand des § 22 BAO zu denken ist. Zwar ist bezüglich der Einkünftezurechnung und des Ortes der Geschäftsleitung (siehe Rz. 14, …

UFSL RV/1381-L/11Verdeckte Ausschüttung durch Zurverfügungstellung eines Einfamilienhauses als Dienstwohnung bei Überschreitung der angemessenen Gesamtausstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.04.2012Teil 1/2

…bereits seit vielen Jahrzehnten so gegeben gewesen und sei nicht etwa durch die persönlichen Lebensumstände des aktuellen Geschäftsführers Mag. B mitbeeinflusst gewesen. Faktum sei, dass die Aufrechterhaltung des Ortes der Geschäftsleitung in A für die S GmbH mit erheblichen Kosten verbunden gewesen sei: Rechne man…

UFSW RV/4033-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009Teil 2/2

…sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung (Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung) befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes…

UFSW RV/4028-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009Teil 2/2

…dass sich in der A-StraßeNr.B der Ort der Geschäftsleitung befände, weil dieser nicht identisch mit der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift sein muss. Überdies hatte die Bw im April 2003 eine Verlegung des Ortes ihres Firmensitzes in den Amtsbereich des Finanzamtes Wien 2/20…

UFSI RV/0211-I/081) Aufhebung gem. § 299 BAO nur wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit; 2) Kosten doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten - Familienwohnsitz wegen Erwerbstätigkeit des Gatten in Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2008

…Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen der Einkommensteuer zu unterziehen. Ansässig im Sinne des Art. 23. Abs. 3 lit. a DBA ist nach Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA eine Person, welche aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes der Geschäftsleitung…

UFSL RV/0034-L/04Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Schätzung eines § 5 Ermittlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…seitens der Bw. am Bestehen der Gesellschaft keine Zweifel bestehen, kommt nach Ansicht der Berufungsbehörde deutlich dadurch zum Ausdruck, als im Oktober 2005 Änderungen auf Gesellschafter- und Geschäftsführungsebene beantragt und auch eingetragen wurden. Darüber hinaus hätte auch die bloße Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung noch…

UFSL FSRV/0044-L/08Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.08.2009

…vgl. § 73 BAO) erfolgte (aufgrund der oa. Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung, vgl. §§ 61, 58 BAO) die aktenmäßige Abtretung an das Finanzamt Braunau Ried Schärding (neue StNr. 56). Damit war ab diesem Zeitpunkt das zuletzt genannte Finanzamt auch für die (weitere) Handhabung der Vorschriften des …

UFSL RV/0133-L/05Verdeckte Ausschüttung bei einer Private Limited Company
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2005Teil 1/2

…Kapitalgesellschaften bzw. Genossenschaften beziehe, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben (vgl. Doralt, EStG8, Tz 28/2 zu § 93 EStG). Daraus folge, dass die Berufungswerberin infolge des Ortes der Geschäftsleitung in Österreich keine Gesellschaft sei, die unter die Neuregelung des § 93 Abs. 2 Z…

UFSL FSRV/0083-L/07Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen Abgabenhinterziehung, da kein vorsätzliches Handeln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.11.2008

…743,77 €; steuerpflichtiger Jahresumsatz: 240.629,80 €). Im Anschluss an die Verlegung des Betriebssitzes bzw. des Ortes der Geschäftsleitung in den Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels [Zuständigkeitsübergang gemäß § 73 Bundesabgabenordnung (BAO) am 29. September 2005] ergingen aufgrund der von der Bf. für 2004…

UFSL RV/0500-L/05Verdeckte Ausschüttung und Vorschreibung von Kapitalertragsteuer bei einer Private Limited Company, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2005

…Geschäftsleitung der CPM in Österreich befindet und eine britische Betriebsstätte nicht vorliegt, vielmehr die in Großbritannien abzuführenden Agenden von dort ansässigen Juristen abgewickelt werden. Es ist daher von einer in Großbritannien gegründeten "ausländischen Firma" auszugehen, die in Österreich aufgrund des hier befindlichen Ortes der Geschäftsleitung…

UFSW RV/2142-W/12Ausstellung eines Befreiungsbescheides nach § 5 Abs. 3 DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.01.2013

…Angabe des Gründungsstaates und die Anschrift des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung, 5. die Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Weitergabe der Einkünfte an andere Personen besteht, 6. die Erklärung, dass die Einkünfte nicht einer vom Einkünfteempfänger unterhaltenen inländischen Betriebstätte zufließen, 7. Art und Höhe der bezogenen…

UFSW RV/1115-W/10Arbeitnehmerentsendung von Deutschland nach Österreich - Verlegung des Familienwohnsitzes, des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Ansässigkeit nach Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…1 DBA Deutschland bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine…

UFSW RV/3962-W/09Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Ansässigkeit bei einer Auslandstätigkeit von 10 Monaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist. Laut Auskunft der…

UFSI RV/0282-I/07Unzulässigkeit einer Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO mangels ausreichender Sachverhaltsfeststellungen (hier: betreffend das Vorliegen einer ständigen Wohnstätte und den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…der Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen enthält Art. 4 DBA-Italien folgende Regeln: (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung…

UFSG RV/0056-G/10Entsendung eines Dienstnehmers für fast drei Jahre in die USA - Mittelpunkt der Lebensinteressen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…Einkommen (in der Folge: DBA-USA), bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" im Sinne dieses Abkommens eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihrer Staatsbürgerschaft, des Ortes ihrer Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung…

UFSW RV/1302-W/08Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011Teil 1/2

…1 des seit dem Jahr 2003 anzuwendenden DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182, bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" u.a. eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder…

UFSI RV/0520-I/08Mittelpunkt der Lebensinteressen - Turnusarzt in England für 2 Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Einkommensteuergesetz enthält keine Definition der Begriffe Wohnsitz " und "gewöhnlicher Aufenthalt"…