…es ihrem Sohn nicht möglich gewesen wäre, den ersten Studienabschnitt fristgerecht abzuschließen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass zusätzlich zur vorgesehenen Studienzeit von vier Semestern und dem Toleranzsemester bereits drei Verlängerungssemester gewährt worden wären. Die Tatsache, dass Zulassungsvoraussetzungen für ein nur einmal…
…| 2. Studienabschnitt: | Semester | Vorgesehene Studiendauer | Tatsächliche Studiendauer | WS 2004/2005 | 4 Semester + 1 Toleranzsemester + 1 Verlängerungssemester | 5 Semester Auslandssemester SS 2005 | SS 2005 | WS 2005/2006 | SS 2006 | WS 2006/2007 | 3. Studienabschnitt…
…Abs. 2 1it. b FLAG 1967 ist dann anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird) und dem bei Nachweis einer Erkrankung oder eines Auslandsstudiums möglichen "Verlängerungssemester" zu unterscheiden ist. Während nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. August 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Juli 2007, betreffend die Abweisung seines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. Juni 2007, entschieden: Die Berufung wird…
…entsprechenden Anregungen des Berufungswerbers können der Berufung daher nicht zum Erfolg verhelfen. Es bleibt jedoch anhand der folgenden Sätze der oben zitierten Norm zu prüfen, ob die vom Finanzamt vorgenommene Unterscheidung zwischen "Toleranzsemester" und "Verlängerungssemester" zutreffend ist oder nicht: "Bei volljährigen Kindern, die eine in …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Mai 2006, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind xy. für die Zeit ab 1. März 2006…
…die gesetzliche Studiendauer abstellt, können allfällig vor der Vollendung des 24. Lebensjahres beihilfenbewahrende Toleranz- oder Verlängerungssemester das Weiterbestehen des Beihilfenanspruches nicht bewirken. Auch wenn die Berufungswerberin die das Kind betreffenden Fragen im Vorhalt nicht beantwortet hat, ergibt sich aus der Tatsache, dass das Kind im…
…bereits berücksichtigt, bleibt für die Anwendung eines weiteren Verlängerungssemesters kein Raum. Da somit beim Studium der Internationalen Wirtschaftswissenschaften (im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen) ein verpflichtendes Auslandsjahr im zweiten Studienabschnitt bereits eingerechnet ist - worauf das Finanzamt die Berufungswerberin bereits in der Berufungsvorentscheidung hingewiesen hat - , kann diesfalls…
…die Tochter im Jahr 2006 erklärt habe, die Studienrichtung A werde als Hauptstudium betrieben, daher könne in der Studienrichtung B ein Verlängerungssemester für ein Auslandsstudium nicht gewährt werden. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung verwies der Bw. im Wesentlichen auf den Gesetzestext (§ 2 Abs…
…Laut vorgelegtem Leistungsnachweis seien von der Tochter jedoch Prüfungen im Zeitraum Jänner bis Oktober 2003 absolviert worden. Daher könne aufgrund der Krankheit kein Verlängerungssemester gewährt werden. Mit Eingabe vom 1. Juni 2004 berief der rechtliche Vertreter des Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte aus,…
…Anspruch auf Familienbeihilfe bestand bis 02/2005. Der erste Abschnitt wurde mit Ablegung der ersten Diplomprüfung am 25. 11. 2004 beendet. Anspruch bestand daher bis 10/2007 (mit Einberechnung des Verlängerungssemesters, da der 1. Abschnitt früher beendet wurde). Der 2. Abschnitt wurde erst am 22…
…ab 1. Oktober 2002 abgewiesen, da die Tochter die maßgebende Studienzeit für den zweiten Diplomabschnitt einschließlich Toleranzsemester zuzüglich eines Verlängerungssemesters mit Ende Sommersemester 2002 ausgeschöpft habe. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw rechtzeitig mit seiner Eingabe vom 19. Feber 2003 und führte aus, dass die…
…das Studium nach dem dritten Semester gewechselt habe, erlösche der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein Verlängerungssemester auf Grund einer Krankheit könne nicht gewährt werden, da A. laut Bestätigung der Uni Wien laufend Prüfungen abgelegt habe und keine Unterbrechung von mindestens drei Monaten pro Semester vorgelegen sei…
…nach jedem Abschnitt. Die erste Diplomprüfung sei im Frühjahr 2003 abgelegt worden, die zweite sei bis zum vorgesehenen Termin Herbst 2005 (4 Semester + Verlängerungssemester Ausland = Erasmusprogramm in Kopenhagen 8/04 - 1/05) nicht abgelegt worden. Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung würden ua. nur dann…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe vom 22.10.2009 ab Oktober 2009 mit der Begründung ab, dass ein Verlängerungssemester nicht gewährt werden könne, da laut Bestätigung der Universität die Themenvergabe für die Diplomarbeit im März 2009 (6 Monate vor Ablauf der Familienbeihilfenbefristung) und somit rechtzeitig vergeben…
…aufgrund ihrer Erkrankung ("Hüftnekrose") Prüfungen für den ersten Abschnitt nicht fristgerecht ablegen konnte. Auf diesem Schriftsatz ist handschriftlich vom Finanzamt vermerkt, dass ein Verlängerungssemester krankheitsbedingt für das Studium gewährt wurde (15.09.2009). In dem mit 15.September 2011 datierten Schriftsatz teilte die Bw. mit…
…Die Begründung dieses Bescheides lautete. "Das am 8.2.2010 angetretene Studium Ihrer Tochter [Name] erfüllt nicht die Anforderungen für ein Verlängerungssemester". In der Berufung gegen diesen Bescheid rügte der Antragsteller unter Bezugnahme auf Bestimmungen des AVG, dass der bekämpfte Bescheid weder den Namen des…
…erst ein Jahr später ablegen können, sie habe einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt in Paris absolviert, für den auch ein Verlängerungssemester angerechnet werden könne und sie habe erfolgreich neben ihrem Diplomstudium der Arabistik noch ein Bachelorstudium absolviert, welches sie als Masterstudium fortsetze, weshalb ebenfalls ein Toleranzjahr angerechnet…
…nicht der Fall, wenn der Anspruch auf die Familienbeihilfe wegen Ablauf der vorgesehenen Studienzeit bereits vor Abschluss des Studiums weggefallen sei. Die vorgesehene Studienzeit der Tochter der Berufungswerberin habe im zweiten Abschnitt bei bereits berücksichtigtem Verlängerungssemester wegen eines Auslandssemesters mit 30. Sepetmber 2006 geendet. Gem…
…verbraucht. Die vorgesehene Studienzeit im 2. Studienabschnitt der Studienrichtung Handelswissenschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien beträgt einschließlich dem Toleranzsemester für Semester. Nach Berücksichtigung eines Verlängerungssemesters für das nachgewiesene Auslandsstudium ergibt sich daher, dass die Studienzeit für den 2. Abschnitt mit Beginn des Sommersemesters 2002 überschritten wurde…