…Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Gemäß § 110 Abs. 2 erster Satz BAO können von der Abgabenbehörde…
…Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumen einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte…
…Uhr. Eine Verlängerung der Frist aus dem vom Bw genannten Grund (die Monatsfrist hat im Februar zu laufen begonnen und endet daher bereits nach 28 statt 30 Tagen), ist bei einer nach Monaten bestimmten Frist, wie bei der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist zur Stellung eines Vorlageantrages…
…bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Bezüglich der versäumten Frist…
…Lauf der Vorlageantragsfrist gehemmt. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufungsvorentscheidung vom 1.3.2005 am 7.3.2005 zugestellt. Die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages endete daher am 7.4.2005. Innerhalb dieser Frist wurde weder ein Vorlageantrag noch ein Ansuchen um Verlängerung der Frist…
…September 2003 betreffend die Abweisung der mit Schreiben vom 2. April 2003 beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages gegen die den Berufungswerber betreffende Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2003, nach der am 15. März 2007 durchgeführten…
…4. Juni 2009 ersuchte die steuerliche Vertretung das FA um Verlängerung der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (Akt 2006 Seite 28). Im Vorlageantrag vom 18. Juni 2009 (Akt 2006 Seite 30f) brachte die steuerliche Vertretung vor, es werde zur Begründung auf die Berufung vom 11…
…dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag der Rest der Frist weiterläuft (siehe Ritz, BAO, 3. Auflage, § 245, 35 ff). Es ist zutreffend, dass die Abweisung des (fünften) Ansuchens um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Zurückweisung des Vorlageantrages…
…dass der Bw. mit diesem Vorhalt darüber informiert wurde, dass die Berufung vom 2. 6. 2004 nicht rechtzeitig eingebracht worden war. Aufgrund dieser Information hätte dem Bw. der Irrtum über eine Verlängerung der Berufungsfrist auffallen müssen, wodurch die Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages zu laufen…
…einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Ein Ereignis ist jedes Geschehen, also nicht nur ein Vorgang in der…
…2008 eingebracht (vgl. Eingangsstempel der Finanzverwaltung Standort Ort1). Zustellhindernisse im Sinne des § 17 Abs. 3 Zustellgesetzes wurden nicht behauptet und ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist weder aktenkundig noch wurde die Einbringung eines solchen eingewendet (vgl. die Eingabe vom 3…
…Ich habe einen Antrag zur Verlängerung der Frist gestellt. 5. Der zuständige Beamte hat mir, wie ich vorgesprochen habe, angekündigt, er werde jedes Ansuchen von mir in der Sache ablehnen, explizit auch Vorlageanträge wie diesen (deshalb bringe ich auch den Antrag direkt beim UFS ein…
…77.389,23 € | Abgabengutschrift | 12.235,01 € Am 19. Februar 2009 beantragte die Vertreterin des Bw. über FINANOnline sinngemäß die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ("Berufung") gegen die ihr am 20. Jänner 2009 zugestellte Berufungsvorentscheidung bis 20. März 2009…
…dass der Hinzurechnungsbetrag "lediglich aus Zwecken des Progressionsvorbehaltes zum Einkommen hinzugerechnet werden". Dies unter Hinweis auf diverse Literatur. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. März 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Nach neuerlichen Verlängerungen der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages beantragte der steuerliche Vertreter die Entscheidung…
…brachte der Bw. ein neuerliches Ansuchen um Verlängerung der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages bis 21. Dezember 2007 ein, welches das Finanzamt mit Bescheid vom 20. Februar 2007, zugestellt am 22. Februar 2007, abwies. Mit Eingabe vom 22. Februar 2007 begehrte der Bw. wiederum eine…
…gegebenenfalls eine dritte Person mit der Behebung der Sendung beauftragt und bevollmächtigt werden. Insgesamt gesehen war daher die vorgenommene Zustellung der ergänzenden Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen durch Hinterlegung gemäß § 17 ZustellG rechtmäßig, und mit 9.3.2007 rechtswirksam. Die Frist zur Stellung eines Vorlageantrages beträgt…
…ändern." Nach Verlängerung der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages bis 29. August 2008 brachte der Bw. am 26. August 2008 ein als "Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung" bezeichnetes, als Vorlageantrag zu wertendes Schreiben ein, in dem er ausführte: "Die in der Arbeitnehmerveranlagung 07 nicht berücksichtigten Werbungskosten…
…Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte…
…oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (Abs. 3 leg.cit). Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist…
…einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2 BAO) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Gem. § 309 BAO ist nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist…