…des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 sowie des § 304 durch BGBl I Nr. 57/2004 sinngemäß. Wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 dürfen Bescheide nicht gemäß § 299 Abs. 1 aufgehoben werden." Die…
…4). Die Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist durch das SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57 ist mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten (vgl. Ritz, a.a.O., § 209 Tz 36). Die abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, weshalb eine Änderung der Verjährungsbestimmungen bewirkt, dass ab…
…dass mit einer steuerlich wirksamen Änderung der Einkommensteuerbescheide auch für die Jahre 1992 bis 1998 zu rechnen sein werde. Weiters seien Prüfungshandlungen - Erhebungen beim Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds - getätigt worden. Gemäß § 323 Abs. 16 trete die Verkürzung der absoluten Verjährung von 15 auf 10 Jahre…
… 323 Abs. 27 BAO ist diese Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erstmals auf nach dem 31. Dezember 2002 entstandene Abgabenansprüche anzuwenden. Die Frist des § 304 lit. a BAO, die anlässlich der Verkürzung auf sieben Jahre ebenfalls verkürzt wurde, wurde im Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 nicht verlängert…
…übermittelt. Hinsichtlich des Vorliegens einer siebenjährigen Verjährungsfrist führt die Niederschrift aus, dass Hr. XX durch das Nichterklären von Kapitaleinkünften, welche ihm unter Einschaltung der wirtschaftlich ihm zuzuordnenden transparenten Stiftung "F-A" mit Sitz in YZ, Y, eine vorsätzliche Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hätte…
…Entstehung des Abgabenanspruches. Die Neufassung der Verjährungsbestimmungen durch BGBl. I 57/2004 bzw. I 180/2004 (AbgÄG 2004) hat generell zu einer Verkürzung der Verjährungsfristen geführt. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches…
…zu keiner Verlängerung der fünfjährigen Verjährungsfrist: Die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verkürzung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1995 war somit am 2. Juli 2002 (bzw. zuzüglich drei Tage) verjährt; auch die Frist der absoluten Verjährung war zum Zeitpunkt des Ergehens der erstinstanzlichen Entscheidung bereits…
…keine Verkürzung von Eingangsabgaben im Sinne des § 35 Abs. 2 FinStrG vor. Dagegen steht nach Überprüfung des Akteninhaltes eindeutig fest, dass im Zeitpunkt der Erlassung des Einstellungsbescheides in Ansehung der vorstehend angeführten Gesetzesbestimmung des § 31 Abs. 1 und Abs. 5 FinStrG (Beginn der Verjährungsfrist 1…
…in der Berufungsentscheidung ausgesprochene Abweisung der Beschwerde wurde nicht bekämpft. Im Wesentlichen wendet das Zollamt ein, aus § 323 Abs. 18 BAO gehe klar hervor, dass die durch Änderung der Verjährungsbestimmungen bedingte Verkürzung der Verjährungsfristen auf offenen Berufungsverfahren und antragsabhängige Abgabenfestsetzungen keine Auswirkungen habe. Der unabhängige…
…für eine Abgabenhinterziehung gehört eine Abgabenverkürzung, die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht sowie der Vorsatz; der Steuerpflichtige muss eine Verkürzung der Abgaben durch sein Handeln in Kauf genommen haben. Im konkreten Fall hat der Bw. in der Einvernahme am 23. Mai 2001 - zumindest hinsichtlich…
…wonach wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 Bescheide nicht gemäß § 299 Abs. 1 aufgehoben werden dürfen. Die Erlassung eines Aufhebungsbescheides nach § 299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das Finanzamt hat seine Ermessensübung in der Berufungsvorentscheidung…
…der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind." Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung…
…der Strafbarkeit der zugrunde liegenden Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und b FinStrG eingetreten ist. Gemäß § 31 Abs. 1 dritter Satz FinStrG beginnt die Verjährungsfrist, wenn zum Tatbestand ein Erfolg gehört, erst mit dessen Eintritt zu laufen. Der Erfolg der Verkürzung…
…Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind." (BGBl I 1999/28 ab 13.1.1999; StReformG 2005…
…33.947,04) verkürzt sowie b) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 01/03-12/03 iHv € 7…
… 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 sowie des § 304 durch BGBl. I Nr. 57/2004 sinngemäß. Wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen des § 209 Abs. 3 durch BGBl. I Nr. 57/2004 dürfen Bescheide nicht gemäß § 299 Abs. 1 aufgehoben werden. Die Bestimmungen…
…des Abgabepflichtigen (§ 77) lediglich um ein Jahr verlängert. § 323 Abs. 18 vorletzter Satz BAO normiert jedoch die sinngemäße Anwendung der Bestimmung des § 209 a Abs. 1 BAO für den Fall der Verkürzung der Verjährungsfristen durch die Neufassung des § 209 Abs. 1 durch BGBl. I Nr…
…46). Gemäß § 209 Abs. 3 BAO in der bei Erlassung der angefochtenen Bescheide noch geltenden Fassung verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (die Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist durch das SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57 ist mit…
…eine Verkürzung von Kapitalertragsteuer Februar bis Juni 1997 in Höhe von S 133.126,00 bewirkt habe. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von S 130.000,00 und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren…
…hätten nach der im Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage bis zum Ablauf der Verjährungsfrist eingebracht werden können (Hinweis auf § 302 Abs. 2 lit. d BAO). Die Verkürzung der Berichtigungsfrist auf ein Jahr durch Aufhebung des Sondertatbestandes "Verletzung von Gemeinschaftsrecht" sei mit Wirkung ab 1.11…