…Die Erlöse dieser Institutionen daraus seien von der Umsatzsteuer befreit. Die Bedingung der Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen werde durch die Bw. erfüllt, da der angebotene Lehrstoff mit dem der anderen genannten Einrichtungen übereinstimme. Die Vorgaben für den Inhalt der Kurse sei für alle Ausbildungseinrichtungen (Uni…
…Einrichtung, die Kenntnisse allgemeinbildender Art vermittelt. Die Frage ist aber, ob diese auch eine mit öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausübt. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Vergleichbarkeit der Tätigkeit in erster Linie anhand des Inhalts des Lehrstoffes zu beurteilen. Nicht entscheidend ist die Methode der Lehrstoffvermittlung…
…hat auch der VwGH wie bereits ausgeführt - in seinem Erkenntnis vom 22.12.2004, 2003/15/0058 die Vergleichbarkeit der freien Waldorfschule mit öffentlichen Schulen bejaht. Unter Außerachtlassung der Unterrichtsmethodik, liegt das formale Ausbildungsziel einer Waldorfschule wie auch einer Allgemein Höheren Schule in der Förderung…
… 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 auszuüben. Ein weiterer Maßstab für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen sei primär der Lehrstoff. Der in der Privatschule vorgetragene Stoff müsse auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen. Die Übereinstimmung im…
…vermittelt werden und eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird (RZ 874 UStR 2000). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen ist primär der Lernstoff, dh. der vorgetragene Lehrstoff muss auch dem Umfang und dem Lehrziel nach annähernd dem von öffentlichen Schulen Gebotenen entsprechen…
…von dieser selbst die Vergleichbarkeit mit dem staatlichen Schulsystem bestätigt bzw. mit dieser Tatsache auch geworben. Im Übrigen hat auch der VwGH wie bereits ausgeführt - in seinem Erkenntnis vom 22.12.2004, Zl: 2003/15/0058 die Vergleichbarkeit der freien Waldorfschule mit öffentlichen Schulen bejaht. …
…in öffentlichen Schulen im Gegenstand Informatik unterrichtet wird, wo auch die Möglichkeit bestehe, eine externe Zertifizierung (ECDL) zu erlangen. In diesem Zusammenhang übersieht er allerdings, dass es keine öffentliche Schule gibt, die ausschließlich das Fach Informatik anbietet, daher ist keine Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Schule…
…gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung durch Privatschulen ist nur mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde zulässig, wobei diese Bewilligung zu erteilen ist, wenn unter anderem die Organisation einschließlich des Lehrplanes und die Ausstattung der Privatschule im wesentlichen mit gleichartigen öffentlichen Schulen übereinstimmt und an der Schule nur schulbehördlich…
…möglich. Zur exakteren und umfassenden Abklärung der Leistungen der Bwin sowie der Lehrinhalte und zur Beurteilung der Vergleichbarkeit mit der Tätigkeit öffentlicher Schulen wurde die Bwin in einem Vorhalteverfahren eingeladen, hinsichtlich Lehrinhalte, Umfang und Lehrpläne die angesprochene Vergleichbarkeit und die Inhalte ihrer Vorträge darzutun. Die…
…Vergleichbarkeit der Ausbildung auszugehen. Es wird lediglich vorgebracht, dass die Y-Schule eine Privatschule sei. Der Besuch dieser Schule würde zusätzliche Kosten von 225 €/Monat verursachen. Auch die Kosten der Internatsunterbringung würden bei Besuch der Y1-Schule nicht wegfallen, da die Verbindung mit öffentlichen…
…Forschungsvorhaben und Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse; b) Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer, Lerntherapeuten, Ergotherapeuten, Erziehungsberater und andere auf diesem Umfeld befaßte Personen; c) Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen wie Universitäten, Schulen, Kindergärten, Kinderärzten, Familienberatungsstellen und ähnlichen; d) Öffentlichkeitsarbeit zur Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins, insbesondere durch Abhaltung von…
…mit Volks- und Hauptschulen nicht vergleichbar, da beim Besuch von Privatschulen, die nach § 14 Abs. 2 lit. b PrivatschulgG keine öffentlichen Schulart entsprechen, nicht von einer Vergleichbarkeit mit Schulen des Regelschulwesens ausgegangen werden könne, nicht gefolgt, und hat den Schulabschluss als gleichwertig mit jenem (öffentlicher…
…sei mit Volks- Hauptschulen nicht vergleichbar, da beim Besuch von Privatschulen, die nach § 14 Abs. 2 lit.b. PrivatschulG keiner öffentlichen Schulart entsprechen, nicht von einer Vergleichbarkeit mit Schulen des Regelschulwesens ausgegangen werden könne, nicht gefolgt, und hat den Schulabschluss als gleichwertig mit jenem (öffentlicher…
…Tochter des Berufungswerbers besuchten Gymnasiums von den anderen in F angebotenen Gymnasien mit Öffentlichkeitsrecht sind weder hinsichtlich des Lehrplanes noch hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung so groß, dass nicht mehr von einer "entsprechenden" Ausbildung gesprochen werden kann. Der Stunden- und Ausbildungsplan entsprecht dem Durchschnitt der öffentlichen Schulen…
…seit 1912 in Österreich zu den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften zählt und mit der Anerkennung ua. das Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen und Erteilung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen verbunden ist. So gibt es in Österreich auch das Islamische Gymnasium Wien mit konfessionellem Status und Öffentlichkeitsrecht…
…Kinder des Bw. anstelle eines öffentlichen, im Nahebereich des Wohnortes befindlichen Realgymnasiums ein privates Realgymnasium, das zur Führung dieser gesetzlichen Schulartbezeichnung unter anderem deshalb berechtigt ist, weil "die Organisation einschließlich des Lehrplanes und die Ausstattung der Privatschule im wesentlichen mit gleichartigen öffentlichen Schulen übereinstimmen"(§ 11…
…waren. Hinsichtlich der von der AHA veranstalteten Kurse ist Voraussetzung, dass der Lehrstoff in den unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach wenigstens annähernd dem von öffentlichen Schulen/Universitäten Gebotenen entspricht. Grundsätzlich wird ein einziger Lehrgang an der Universität nicht als Vergleichsmaßstab für…
…gäbe. Zur Frage, ob die Zielsetzung der Spiel- und Lernwerkstätte mit anderen Schulen verglichen werden könne, gab es unterschiedliche Auffassungen. Der Bw. betonte, dass die Zielsetzung der Spiel- und Lernwerkstätte eine andere sei. Es würden die Ziele des öffentlichen Schulwesens zwar selbstverständlich beachtet, gleichzeitig versuche…
…sei mit Volks- Hauptschulen nicht vergleichbar, da beim Besuch von Privatschulen, die nach § 14 Abs. 2 lit.b. PrivatschulG keiner öffentlichen Schulart entsprechen, nicht von einer Vergleichbarkeit mit Schulen des Regelschulwesens ausgegangen werden könne, nicht gefolgt, und hat den Schulabschluss als gleichwertig mit jenem (öffentlicher…
…anderen in bbb. angebotenen Gymnasium (BG bzw. BRG) mit Öffentlichkeitsrecht sind hinsichtlich des Lehrplanes daher überhaupt nicht so groß, dass nicht mehr von einer "entsprechenden" Ausbildung gesprochen werden kann. Der Stunden- und Ausbildungsplan entspricht dem Durchschnitt der öffentlichen Schulen. Gegenteiliges wurde vom Bw. diesbezüglich auch…