…inhaltlich angelastete Tatverhalten und die damit verbundenen bzw. die (im Erstverfahren) ausgesprochenen Rechtsfolgen den Gegenstand des abzuführenden Berufungsverfahrens. Weitere, nicht vom Gegenstand des erstinstanzlichen Strafverfahrens erfasste Angelegenheiten, wie beispielsweise auch Fragen zur (weiteren) Durchsetzbarkeit von mit deren Ausspruch entstandenen und hier mit der Zustellung an…
…Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Eine Berücksichtigung der Zahlungen als außergewöhnliche Belastung kommt daher nicht in Betracht. 2. Teilzahlung der bestrittenen Forderung Psa) Zahlung aus Vergleich im Zivilprozess Die Ps hatte die B sowie deren ehemalige Geschäftsführer, darunter den Bw. wegen eines aus ihrer Sicht…
…Tz. 1 des Bp-Berichtes) zu einer - im Vergleich zu den in den monatlichen Voranmeldungen erklärten Erlösen - Gutschrift von 8,19 €, sodass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates der Vorwurf, der Bw habe durch die Nichtoffenlegung aller Umsätze vorsätzlich eine Umsatzsteuerverkürzung für das Jahr 2004…
…Zuwendung beschwerten Person. Diesbezüglich fällt auf, dass im Strafverfahren nie eine Person namens AaT in Erscheinung getreten ist und im Urteil festgestellt wird, dass der Bw sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der von ihm beherrschten k Fa. aT von L aus selbst getroffen hat, sodass die reale…
…der Zweifel, ob überhaupt steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen stattgefunden haben, beseitigt werde. Während im Abgabenverfahren formale Mängel dem Abgabepflichtigen angelastet werden können, sei im Strafverfahren der Nachweis eines tatbildmäßigen Handelns zu erbringen. Da sämtliche innergemeinschaftliche Lieferungen an denselben Abnehmer gingen, sei daher davon auszugehen, dass aus…
…gemäß § 184 BAO zu ABNr. 102024/03) sei der Verkürzungsbetrag zu a) um im Strafverfahren letztlich nicht erweisbare annähernd 20% bzw. hinsichtlich b) um € 132,83 für den Zeitraum Mai 2003 zu reduzieren gewesen. Als mildernd wertete der Senat das Geständnis des Beschuldigten, als…
…Maßband örtlich erhoben, in einem Lageplan dargestellt und dabei ein Ausmaß von rund 256 m² ermittelt zu haben. Zum Erhebungszeitpunkt habe sich die Fläche in Ausformung und Mächtigkeit im Vergleich zur Begehung im Oktober 2007 unverändert dargestellt. Die Schütthöhe variiere geländebedingt stark. Die Errichtung der…
…die exekutive Betreibung der im Strafverfahren und Zivilverfahren rechtskräftig zugesprochenen Schadenersatzbeträge gegen BG, insbesondere in Form der Fahrnis- und Gehaltsexekution. (3) Im Rahmen des BV-Vergleiches bewirke der widerrechtliche Entzug von Wirtschaftsgütern eine Verminderung des BV. Da Geld (ebenso Buchgeld) im konkreten Fall als BV…
…dem Einzelrichter des LG Salzburg strafrechtlich verantworten und wurde sie am XZ der grob fahrlässigen Gefährdung von Gläubigerinteressen schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Im Strafverfahren wurde ein Gutachten des Buchprüfers und Wirtschaftstreuhänders E eingeholt. In diesem Gutachten wurde analysiert…
…Beurteilung der empfangenen Zahlungen (siehe weiter unten) in ihrem Spruch unberührt. Vorsteuern aus Reisespesen (1998 - 2000) Soweit auf Rechnung der GmbH angefallene und von dieser bezahlte Reisespesen im Strafverfahren gegen den untreuen Buchhalter O als von diesem selbst - und nicht vom Bw - konsumiert festgestellt wurden…
…Vortag - bereinigt um Ausgaben und Entnahmen bzw. Einlagen während des Tages - ermittelt worden sei. Bei Vergleich der einzelnen Losungen schienen vielfach gleiche Beträge auf. So habe es im Jahr 2001 57 Mehrfachlosungen gegeben. Eine Mehrfachlosung sei eine Losung, die doppelt bis fünffach mit dem gleichen…
…nicht existierten. 2.8.) Die Angaben, soweit sie dem GF zuzurechnen sind, waren nicht immer widerspruchsfrei im Vergleich zu anderen Aussagen des GF oder anderen Beweismitteln: a.) GF hat in der mündlichen Verhandlung vom 28.6.2005 betreffend GF sinngemäß ausgesagt (S. 6,12,20)…
…weil die im Haftungsbescheid angeführte älteste Selbstbemessungsabgabe die am 15. Februar 2010 fällige Umsatzsteuer 2009 sei, der Konkurs am YY. April 2011angemeldet worden sei und monatliche Saldenlisten für die Berechnung herangezogen worden seien. Die Vergleichsrechnung zeige, dass die Abgabentilgungsquote mit 86,26% im Vergleich zu…
…welche zur übrigen Beweislage zumindest nicht im Widerspruch stehen, sowie letztendlich die Ergebnisse des Rechtsmittelverfahrens bei den Abgabenbehörden entgegen, sodass dem Berufungssenat keine mit der für ein Strafverfahren ausreichend sichere Beweisführung möglich ist. Der als Summe an Einnahmen des Beschuldigten für 2006 bei der Betriebsprüfung…
…nahe stehenden Personen zugute kamen. Andernfalls wäre es am Bw gelegen, die über den anerkannten Teil hinaus angefallenen Kosten im Strafverfahren gegen O als von diesem veruntreut anzuzeigen oder vor den Zivilgerichten einzuklagen, was offenbar nicht geschehen oder nicht gelungen ist. Der Nachweis zweckentsprechender Rechtsverfolgung…
…erklären worden seien und weshalb das vorgelegte Kontokorrentkonto im Vergleich zu jenem von LP vorgelegten nicht seitenverkehrt sei. -) Zur schriftstellerischen Arbeit wurde um Vorlage der Verträge mit der Operettendiva SP, dem Autor K und mit LP oder im Fall von mündlichen Vereinbarungen einer Beschreibung des…
…nicht existierten. 2.8.) Die Angaben, soweit sie dem GF zuzurechnen sind, waren nicht immer widerspruchsfrei im Vergleich zu anderen Aussagen des GF oder anderen Beweismitteln: a.) GF hat in der mündlichen Verhandlung vom 28.6.2005 betreffend GF sinngemäß ausgesagt (S. 6,12,20)…
…welche für 2002 eine - vorläufig - festzusetzende Umsatzsteuervorschreibung in Höhe von 1.354,71 € und damit im Vergleich zur bisherigen Vorschreibung eine Gutschrift in Höhe von 22.929,02 € ergab. Da sich für die Monate Jänner bis Dezember 2002 in Summe eine Abgabengutschrift ergibt…
…von einem durchschnittlichen Verschulden der Beschuldigten auszugehen, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und lägen durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bei den beiden Beschuldigten vor, berücksichtigt man weiters den tatbildimmanenten (im Vergleich zu Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG) nur geringeren Unwertgehalt der…
…weil die Kalkulationsdifferenzen im Vergleich zu den Umsätzen relativ gering seien, ist darauf hinzuweisen, dass der strafbestimmende Wertbetrag im angefochtenen Bescheid insgesamt 16.629,14 € beträgt, weshalb von unbedeutenden Folgen der Tat nicht gesprochen und von der Einleitung des Strafverfahrens nicht abgesehen werden kann…