…ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht nach Absatz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt, nicht…
…859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht nach Absatz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld…
…Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der passiven Veredelung geblieben sind, wird weder im Zollkodex noch in der Zollkodex-Durchführungsverordnung näher bestimmt. Die Argumentation, ob eine Verfehlung oder ein Versäumnis im Sinne des Art. 150 Abs. 2 ZK heilbar ist, muss prinzipiell vom EG-Recht ausgehen…
…204 Zollkodex ("...es sei denn, dass sich die Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben...") verwiesen: Die Bf habe einen Rechtsanspruch auf Ausstellung der in Rede stehenden Kontrollblätter gehabt. Hätte das zuständige Ministerium deren Erstantrag vom 28.9.2007…
Keine Veranlassung sieht der Unabhängige Finanzsenat übrigens, dem in der Beschwerde vom 17.1.2008 enthaltenen Antrag auf Vorlage von drei (darin formulierten) Fragen dem EuGH zur Klärung (in einem Vorabentscheidungsverfahren) vorzulegen, weil seinem Dafürhalten nach in diesen entweder keine europarechtlichen Zweifelhaftigkeiten angesprochen werden oder…
…Abstand zu nehmen gewesen, da sich die vorgeworfenen Verfehlungen auf das Verfahren der passiven Veredelung nicht wirklich ausgewirkt hätten. Wenn überhaupt, so wäre im gegenständlichem Fall wegen Fehlens der Bewilligung zur Durchführung der passiven Veredelung für Gewebe die Zollschuld gemäß Art.204 Abs1 lit.b…
Die buchmäßig Erfassung der in Rede stehenden Nacherhebung erfolgte mit Fertigstellung des Abgabenbescheides am 12. April 2001. Nach Aktenlage war die Zollbehörde seit dem 10. April 2001, nach Kenntniserlangung des Prüfungsberichtes der Außen und Betriebstelle Zoll vom 9. April 2001, in der Lage die Abgaben…
…Beachtung einer ausreichenden - vom Amtsbeauftragten zu Recht thematisierten - Generalprävention, da strafrelevante Verhalten wie die verfahrensgegenständliche planmäßige Abgabenvermeidung des Beschuldigten L in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des…
…5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Der Erstsenat qualifizierte die Verfehlungen des W als fortgesetzte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG, weshalb noch für keine Verkürzung eine…
…ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben: Im vorliegenden Fall liegt eine derartige (objektive) Pflichtverletzung durch unzulässige Kabotage vor, da mit dem in Rede stehenden, unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung…
Finanzordnungswidrigkeiten in ihrer Gesamtheit als durchaus budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe…
…jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offensichtlich gleichsam fast branchenübliche Fehlverhalten wie die verfahrensgegenständlichen Verkürzungen des Beschuldigten in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier…
…ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offenbar auch Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Verkürzungen in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) der…
…ausreichenden, bereits zuvor geforderten Generalprävention, da Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Hinterziehungen in ihrer Gesamtheit als durchaus budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass…
…Buchhaltungstätigkeiten durchgeführt habe, noch entsprechende Zahlungen an die Gebietskrankenkasse, das Finanzamt und andere Gläubiger veranlasst habe. Unmittelbar nach Erkennen dieser Verfehlungen habe der Bw nach dem Scheitern persönlicher Interventionen anwaltliche Hilfe gesucht und bereits am 13. März 2006 die Kündigung der Gesellschaft bekanntgegeben. KS habe…
…in den vergangenen Jahren regelmäßig zur Betrugsbekämpfung beigetragen. Seine letzte finanzstrafrechtliche Verurteilung stamme aus dem Jahr 2008, genau wie die gegenständliche Abfertigung; seither seien keine Verfehlungen festgestellt worden, obwohl er ständigen Kontrollen ausgesetzt sei. Es bedürfe daher keiner Verwarnung um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten…
…durch die wirtschaftlichen Gegebenheiten unmöglich gewesen, da immer den Zahlungseingängen höhere Betriebsausgaben gegenüber gestanden seien. Gesperrte Konten und ein ausgeschöpfter Überziehungsrahmen hätten nur die "überlebensnotwendigen" Zahlungen zugelassen. Der Bf. erkenne zwar seine Verfehlungen bzw. sei auch gewillt, entsprechende Rückzahlungen vorzunehmen, plädiere aber auf eine den…
…für den Betrag von 1.200.000,00.- Euro eine ordnungsgemäße Versteuerung durchzuführen. Als wir diese gesamten Verfehlungen unserem Steuerberater mitteilten wurde uns nur mitgeteilt: Der Jahresabschluss 2003 sei abgeschlossen und das Paket sei geschnürt und da könne man nichts mehr machen. Beilagen Mir, GP…
…Diese Überweisungen erfolgten exakt in dem Zeitraum, in dem die Verfehlungen von Amtsmissbrauch und Abgabenhinterziehung gewisser Finanzbeamter erfolgten. 4.) meine Person betreffend ohne Verurteilung vor Gericht nach wie vor die Unschuldsvermutung aufrecht bestehen bleibt, da mir bisher ein Verschulden am Konkurs nicht nachgewiesen werden konnte…