…nach § 212a BAO, sodass in Vollziehung des Artikel 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind. Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann begrifflich nur näher getreten werden, wenn überhaupt eine vollziehbare Entscheidung vorliegt. Vollziehbar sind…
…111/1982 Beteiligungsfondsgesetz) keine Behörde Einfluss nehmen. Im Falle von Verfahren, die durch eine hoheitliche Entscheidung beendet werden, sind im Zusammenhang mit Genussrechten andere Verfahrensbestimmungen anzuwenden als im Zusammenhang mit Anteilsrechten an agrargemeinschaftlichen Liegenschaften (vgl insbesondere Punkte 3 b; 3 e, davon insbesondere dd, ff…
… 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (VwGH 26.2.2004, 2003/16/0018). Damit sind die materiellrechtliche Vorgaben des § 212a BAO im Hinblick auf die Aussetzung der…
…nach § 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (VwGH 27.09.1999, 98/17/0227). Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise auszusetzen…
…ist Sache der Beteiligten, gegebenenfalls in einem gerichtlichen Verfahren. Die Verfahrensbestimmungen sehen diesfalls keine Regelung vor. Im Sinne der Rechtsprechung der Höchstgerichte muss jedenfalls das endbesteuerte Vermögen zur Gänze steuerfrei bleiben und dieses Erfordernis ist im gegenständlichen Verfahren gewahrt. Die Festsetzung der Erbschaftssteuer wie in…
…532,59 S). Gegen die genannten Zurechnungen wurde in der Berufung im Wesentlichen eingewendet, dass bei der vorangegangenen Außenprüfung gegen zahlreiche Verfahrensbestimmungen verstoßen worden sei, insbesondere Vorbringen und Beweisanträge ignoriert worden seien und bei der Nachkalkulation inkonsequent und oberflächlich vorgegangen worden sei. Die in der…
…da die durchzuführenden Verfahren nach verschiedenen Gesetzen mit zum Teil deutlich abweichenden Verfahrensbestimmungen durchzuführen sind. Das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ist für die Durchführung von Verfahren betreffend Erhebung von Abgaben nicht zuständig. Hat anstelle eines Zollamtes (als Abgabenbehörde) das Zollamt als Finanzstrafbehörde und damit…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2008) im zeitlichen Nahebereich der gesetzlichen Anordnung der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen sei. Die Rechtskraft der den Ablauf der Aussetzung der Einhebung auslösenden Entscheidung sei in den Verfahrensbestimmungen nicht gefordert, da selbst nach Ergehen einer…
…besteht. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2006 wurde gegen obgenannten Bescheid rechtzeitig berufen und Folgendes ausgeführt: Der gegenständliche Bescheid lässt sich nach den maßgebenden Verfahrensbestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes in keiner Art und Weise nachvollziehen. Insbesondere fehlt dem Bescheid jegliche nachvollziehbare Begründung. Gemäß § 58 (2) AVG…
…wurde die der gegenständlichen Aussetzung der Einhebung zugrunde liegende Berufung vom 13. Dezember 2004 als gegenstandslos erklärt. Die Rechtskraft der den Ablauf der Aussetzung der Einhebung auslösenden Entscheidung ist in den Verfahrensbestimmungen nicht gefordert, da selbst nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung der Ablauf der Aussetzung der…
…zugrunde lägen. Die Säumniszuschlagsfestsetzungen erwiesen sich im Übrigen auch deshalb als unrechtmäßig, weil dabei Guthaben am Steuerkonto der Berufungswerberin unberücksichtigt geblieben und ferner für die Berufungswerberin günstige Verfahrensbestimmungen bewusst außer Acht gelassen worden wären. Aufgrund dieses Vorbringens vertritt die Einschreiterin also die Rechtsansicht, dass ein…
… 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227). Über die beim Zollamt Wien anhängig gewesene Berufung in der Sache selbst ist…
…des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden. Nach …
…des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden. Nach …
…des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden. Nach …
…des Verfahrens sowie unrichtige Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden. Auf Grund von Verletzungen wesentlicher und geradezu essentieller Verfahrensbestimmungen wie insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs sei das erstinstanzliche Verfahren überhaupt als nichtig zu betrachten. Der angefochtene Bescheid sei entgegen ganz grundsätzlichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen erlassen worden. Nach …
… 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227). Über die beim Zollamt Wien anhängig gewesene Berufung in der Sache selbst (Zl…
… 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227). Über die beim Zollamt Wien anhängig gewesene Berufung in der Sache selbst (Zl…
… 212a BAO, sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0227). Über die beim Zollamt Wien anhängig gewesenen Berufungen in der Sache selbst (Zln…
…sodass in Vollziehung des Art. 244 ZK, die für diese nationale Bestimmung geltenden Verfahrensbestimmungen auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (VwGH 27.09.1999, 98/17/0227). Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK handelt es sich, wie bei der Aussetzung…