…der Beschwerde gemäß Art. 131 Abs.1 Z1 B-VG gegen den Bescheid der letzten Verwaltungsinstanz wurde nicht das Verwaltungsstrafverfahren fortgesetzt, sondern ein neues, und zwar ein gerichtliches Verfahren - eben das vor dem Verwaltungsgerichtshof - eingeleitet. Die Eingabe, die der Beschwerdeführer gestempelt hatte, war demnach nicht…
…Verfahrenshilfe kann allerdings nur jeweils für ein bestimmtes verwaltungsgerichtliches Verfahren gewährt werden - im gegenständlichen Fall für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Das trifft auch auf den Verweis auf gewährte Verfahrenshilfe zur Ausführung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen denselben Bescheid (des Bundesministers für Inneres vom…
…3. Mai 2000 die 3 Verfahren bis zur Entscheidung über das in einer ähnlichen Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1.9.1999, 98/16/0324 beantragte Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH aus. Am 17.10.2002 ergingen die Urteile des EuGH C-339/99…
…Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Wegen des mittlerweile erfolgten Eintrittes der absoluten Verfahrung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG kann eine Bestrafung des Bw. nicht mehr erfolgen. Die Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof verlängert im…
…Kommentar zum Gebührengesetz, Teil II Rechtsprechung). Auch in gegenständlichem Fall wurde das Verwaltungsverfahren mit Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides abgeschlossen und ein neues Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet. Selbst wenn man die in §72 ZDG verwendete Formulierung "die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen…
…vom Verwaltungsgerichtshof jeweils mit Erkenntnis vom 25. Oktober 2001 beendet. Es lag somit im Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Eingabe am 3. Jänner 2003 kein anhängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vor, weshalb diese Ausnahme von der Gebührenpflicht hier nicht anwendbar ist. Werden mit einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde…
…Kapitalerhöhung. Durch die Treugeberdirektzahlungen im Zusammenhang mit der Leistung der stillen Einlage wurde die Kapitalverbreiterung der Berufungswerberinnen bewirkt. Übersicht über die Verfahren des gesamten Projektes bisher: Die 17 gleichgelagerten Fälle (der sechs Berufungswerberinnen inklusive Bw.) wurden in eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungssenat zusammengefasst. Am…
…3. Mai 2000 die 3 Verfahren bis zur Entscheidung über das in einer ähnlichen Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1.9.1999, 98/16/0324 beantragte Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH aus. Am 17.10.2002 ergingen die Urteile des EuGH C-339/99…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg ein Rechtsbeistand beigegeben wird. Nach dem Inhalt des Schreibens 14. September 2006 begehrte der Bw. damit eine inhaltliche Überprüfung des Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg vom 24. Juli 2006, Zl. UVS-30/10.137/2-2006 durch den Verwaltungsgerichtshof…
…für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. 3. Ein anhängiges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist keine erhebliche Härte Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind…
…ZPO kann die Verfahrenshilfe für einen bestimmten Rechtsstreit insbesondere die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren, Ausfertigungskosten und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren umfassen. Nach dem Verfassungsgerichtshof- und Verwaltungsgerichtshofgesetz gelten diese Bestimmungen der Zivilprozessordnung auch im Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts sinngemäß…
…Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (siehe ständige Rechtsprechung des VwGH, zB 94/08/0079, 97/16/0206, 97/16/0206, 96/08/0037, 92/16/0178, 90/08/0016, 0724/64)." Erhebungen des Finanzamtes haben ergeben, dass mit der Beschwerde vom 29. Oktober 2001, beim Verwaltungsgerichtshof…
…er beide Bedingungen nicht erfüllen können. In der Folge sei "das Verfahren abgewiesen worden", sodass keine Gebührenpflicht entstanden sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Mai 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag bringt der Bw. vor, er habe in seiner Berufung…
…der Bw. dem Mängelbehebungsauftrag nicht vollständig nachgekam, wurde das Verfahren mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Jänner 2003 eingestellt. Bereits vor Erhebung der oa. Beschwerden hatte der Bw. Verfahrenshilfe bezüglich zwei der angefochtenen Bescheide begehrt. Dieser Verfahrenshilfeantrag wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. September…
…Verwaltungsgerichtshof und den Antrag auf aufschiebende Wirkung verwiesen. Würde der Berufungswerber während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens den Haftungsbetrag entrichten, so wäre damit seine weitere berufliche Tätigkeit gefährdet, weil die Entrichtung nur mit einer Kreditaufnahme möglich wäre. Für den Fall des Obsiegens im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof…
…den der Verfassungsgerichtshof jedoch mit Beschluss vom 9.11.2004 abgewiesen hat. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde keine aufschiebende Wirkung beantragt. Die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 22.9.2003 war daher im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Haftungsbescheides vom 17.10.2005 formell…
…abschließenden Berufungsentscheidung hinaus auszudehnen. Es war daher der Ablauf der Aussetzung der Einhebung ungeachtet einer etwaigen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen die Berufungsentscheidung vom 5. Juni 2009, RV/0080-G/08, zu verfügen. Im gegenständlichen Verfahren ist nicht über die Richtigkeit der Höhe der Anspruchszinsen…
…der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen sei. Es bestehe keine Rechtsgrundlage, die Aussetzung im Hinblick auf ein etwaiges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof aufrecht zu halten. In der Folge begehrte der Bw. mit Schriftsatz vom 24. Juli 2009 den Antrag auf Aufhebung der Berufungsvorentscheidung…
…wäre. Wie und unter welchen Voraussetzungen dem Bw die aufschiebende Wirkung zugekommen wäre, entzieht sich dem Einfluss der Abgabenbehörden. Keinesfalls kann das nur im Abgabenverfahren geltende Instrument der Aussetzung der Einhebung jene Nachteile ausgleichen, die sich für Steuerpflichtige im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof daraus ergeben…
… 281 BAO aus, weil zu den inhaltlichen Themen der Berufung Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig waren. Da diese Verfahren nunmehr beendet sind, ist das gegenständliche Berufungsverfahren von Amts wegen fortzusetzen. Die Berufung der Bw. wurde dem Finanzamt zur Stellungnahme übermittelt. In dieser Stellungnahme vom 4…