…ein innergemeinschaftliches Verbringen des Fahrzeugs von Deutschland nach Österreich zu unterstellen ist. (der dauernde Standort des Fahrzeuges liegt aufgrund der oben angeführten Feststellungen in Österreich). Der Vorgang ist somit der Erwerbsbesteuerung (Fahrzeugeinzelbesteuerung) in Österreich zu unterziehen. Die Berechnung der Erwerbsteuer geht aus dem beiliegendem Berechnungsblatt…
…nutze, den Tatbestand des § 82 Abs. 8 KFG. Die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG gelte ab dem erstmaligen Verbringen des Fahrzeugs in das Bundesgebiet und werde durch Fahrten in das Ausland nicht unterbrochen. Die Verfügungsgewalt über das Kfz könne "in Deutschland nicht begründet werden"…
…Hauptwohnsitz des Antragsteller, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. In § 82 Abs 8 KFG ist geregelt, dass Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht…
…sei in diesem Fall nicht anwendbar, da keine nachträglichen Betriebsausgaben aus dem ehemaligen Einzelunternehmen des Bw. vorliegen würden. Die weiters angeführte Ungleichbehandlung sei nicht nachvollziehbar. Die Berechnungen betreffend die Abzugsfähigkeit der KFZ-Kosten sei zur Verfügung gestellt und besprochen worden. Auch im Zuge der Schlussbesprechung…
…sich sogar aus seiner Aussage vor dem Berufungssenat, in der er zwar bestreitet, die Typisierung durchgeführt zu haben, aber angibt, diese hätten seines Wissens Mitarbeiter von A. durchgeführt. Wenn der Bw aber zugibt, Kenntnis von der Typisierung, die 1 Jahr nach Veräußerung des Kfz an…
…entgegen dem Berufungsvorbringen, sehr wohl primär auf den österreichischen Markt gerichtet waren. In Hinblick auf die vom Bw. gegenüber der Erstbehörde angegebene Dauer seiner Aufenthalte in Deutschland (maximal zwei Wochen) geht der UFS davon aus, dass sowohl die erste Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet…
…gelegenen Wohnsitz, das sich auch hierin zeigt, dass er nach Auffassung des Referenten täglich bzw. an Werk(Arbeits)tagen mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug von Österreich aus zu seiner Arbeitsstelle nach M pendelte. An dieser Ansicht kann auch das Vorbringen des Bw. nichts ändern, er habe…
…zu Unrecht eingehoben worden sei. Die belangte Behörde irre in rechtlicher Hinsicht wesentlich in ihrer Auslegung bzw. Handhabung des § 232 BAO, auf den die angefochtene Berufungsvorentscheidung hauptsächlich gestützt werde. So gehe bereits aus dem Wortlaut des § 232 Abs.1 BAO hervor, dass als rechtliche Vorfrage…
…bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung eines solchen Fahrzeuges ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Der Begriff des Hauptwohnsitzes stammt aus § 1 Abs. 7 des Meldegesetzes in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes…
…dass die Bw bereits seit 15. Juni 1999 (Abfrage aus dem Melderegister) ihren Familienwohnsitz und damit auch ordentlichen Wohnsitz in Österreich inne habe. Die Behauptung, sie würde sich in Österreich nur aufhalten um ihren Urlaub hier zu verbringen, gehe ebenso ins Leere wie die Angaben…
…Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten, damit die Vertrauensschutzregelung zur Anwendung kommen kann. Die Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferung des Kfz sind im gegenständlichen Verfahren nicht zu beurteilen. Bezüglich Normverbrauchsabgabe ergibt sich jedoch aus dem festgestellten Sachverhalt folgendes: …
…durchgehenden Kraftfahrzeugsteuerpflicht auszugehen. Betreffend des Hauptwohnsitzes wird auf die Berufungsvorentscheidung vom August 2005 (zur NoVA-Pflicht) verwiesen." Mit Antrag vom 24. Oktober 2006 wurde die Vorlage der Berufungen zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weiteres Vorbringen begehrt. Aus dem weiteren Akteninhalt (Vorschreibungen für…
…es belanglos, ob das Kfz-Kennzeichen in der Niederschrift oder im Bescheid angeführt werde oder nicht. Zur Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides wurde ausgeführt, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem…
…Ablauf des Kalendermonats, in dem die Verwendung endet, das war im berufungsgegenständlichen Fall November 2002, da laut Bestätigung der Zulassungsstelle ab 12.11.2002 der berufungsgegenständliche BMW 540i zum öffentlichen Verkehr zugelassen war. Es ist somit die vorgeschriebene Kfz-Steuer um einen Monat zu verringern…
…3 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 gilt als Lieferung gegen Entgelt: Das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen zu einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das…
…hat. In § 40 Abs. 1 KFG definiert der Gesetzgeber den dauernden Standort eines Fahrzeuges als den Ort des Hauptwohnsitzes des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Diese Bestimmung ergänzt § 82 Abs. 8 KFG in…
…ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Flüchtlinge.................................................. Im vorliegenden Fall besteht kein Anspruch aus dem Titel des § 3 Abs 1 FLAG, da die Bw. im Streitzeitraum nicht erwerbstätig ist. Es geht sohin ausschließlich um die Frage, ob die Bw. ständig im Bundesgebiet war…
…einen anderen Teil des Zollgebietes verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht oder b. ausgangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich ohne Abgabe einer Zollanmeldung aus dem Zollgebiet verbringt. Dem angefochtenen Bescheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. November 2002 kaufte der Bf. von seinem Freund, dem amerikanischen Staatsbürger T…
…oder Entladebahnhof regte die Bw. neuerlich eine legistische Korrektur an. Anlässlich des gem. § 279 Abs. 3 BAO vor dem unabhängigen Finanzsenat durchgeführten Erörterungstermins führte der Geschäftsführer der Bw. zum Sachverhalt, über das bisherige Vorbringen hinaus, Folgendes aus: Der Auftraggeber der Bw. sei die Firma S…
…inländischer" Be- oder Entladebahnhof regte der Bw. neuerlich eine legistische Korrektur an. Anlässlich des gem. § 279 Abs. 3 BAO vor dem unabhängigen Finanzsenat durchgeführten Erörterungstermins führte der Bw. zum Sachverhalt, über das bisherige Vorbringen hinaus, Folgendes aus: Der Auftraggeber des Bw. sei die Firma S.…