…jeder neuerlichen Einbringung des Fahrzeuges neu zu rechnen ist. Erst mit Ablauf des 23.4.2014 stellt § 82 Abs. 8 KFG für den Fristenbeginn auf die "erstmalige" Einbringung in das Bundesgebiet ab und legt ausdrücklich fest, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist…
…2014 geändert, stellt nunmehr für den Fristbeginn auf die "erstmalige Einbringung" in das Bundesgebiet ab und hat ausdrücklich die gesetzliche Bestimmung aufgenommen, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht (in Kraft getreten mit Ablauf des 23.4.2014). Sowohl die Kraftfahrzeugsteuer (§…
…des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erst am 24.4.2014 in Kraft getreten. Der durch das BGBl I 2014/26 in diese Bestimmung eingefügte Satz "Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht." ist hingegen erst auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem…
…der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht…
…dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Gemäß § 135 Abs. 27 KFG 1967 war diese klarstellende Gesetzesänderung rückwirkend mit 14.8.2002 in Kraft getreten. Der VfGH hatte mit Erkenntnis vom 2.12.2014, G 72/2014-11, die Bestimmung des …
…sonst aus dem Ausland importiert wurden. Im Fall der Einbringung eines Fahrzeuges mit Standort im Ausland nach § 79 ist dies eindeutig. Nach der angeführten Entscheidung des VwGH stellen sowohl § 79 als auch § 82 Abs. 8 auf denselben Vorgang ab. Bei § 79 wird ein Kfz mit…
…des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erst am 24.4.2014 in Kraft getreten. Der durch das BGBl I 2014/26 in diese Bestimmung eingefügte Satz "Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht." ist hingegen erst auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem…
…mit dem Hauptwohnsitz im Inland im Bundesgebiet verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Ein Gegenbeweis Ihrerseits wurde bislang nicht erbracht. Auch ein Beweis für eine ggf. fristunterbrechende Verbringung ins Ausland nach der Einbringung wurde nach den dem…
…des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erst am 24.4.2014 in Kraft getreten. Der durch das BGBl I 2014/26 in diese Bestimmung eingefügte Satz "Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht" ist daher erst auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem…
…tatsächliche Verbringung des Fahrzeuges an einen Standort im Ausland wurde vom Bf. nicht nachgewiesen. Es ist zwar wahrscheinlich, dass Fahrten aus beruflichen Gründen ins Ausland stattgefunden haben; wann solche Fahrten erfolgten, wurde aber nicht nachgewiesen. Im Übrigen wurde nicht ein im Ausland zugelassenes Kfz ins…
…mit Ablauf des 23. April 2014 in Kraft getreten. Im Beschwerdefall war aber bereits die mit 23. April 2014 in Kraft getretene geänderte Fassung des § 82 Abs. 8 KFG anzuwenden; dies bedeutet, dass eine vorübergehende Verbringung des Kraftfahrzeuges aus dem Bundesgebiet keine fristunterbrechende Wirkung hat…
…geändert und mit dem neu eingefügten § 135 Abs. 27 KFG 1967 rückwirkend ab 14. August 2002 in Kraft gesetzt. Dadurch wurde festgelegt, dass die einmonatige Frist nur beim erstmaligen Einbringen nach Österreich beginne und eine vorübergehende Verbringung des KFZ aus dem Bundesgebiet diese nicht unterbreche…
…geändert und mit dem neu eingefügten § 135 Abs. 27 KFG 1967 rückwirkend ab 14. August 2002 in Kraft gesetzt. Dadurch wurde festgelegt, dass die einmonatige Frist nur beim erstmaligen Einbringen nach Österreich beginne und eine vorübergehende Verbringung des KFZ aus dem Bundesgebiet diese nicht unterbreche…
…geändert und mit dem neu eingefügten § 135 Abs. 27 KFG 1967 rückwirkend ab 14. August 2002 in Kraft gesetzt. Dadurch wurde festgelegt, dass die einmonatige Frist nur beim erstmaligen Einbringen nach Österreich beginne und eine vorübergehende Verbringung des KFZ aus dem Bundesgebiet diese nicht unterbreche…
…geändert und mit dem neu eingefügten § 135 Abs. 27 leg.cit. rückwirkend ab 14.8.2002 in Kraft gesetzt. Dadurch wurde festgelegt, dass die einmonatige Frist nur beim erstmaligen Einbringen nach Österreich beginne und eine vorübergehende Verbringung des KFZ aus dem Bundesgebiet diese nicht unterbreche…
…auf die "erstmalige Einbringung" in das Bundesgebiet ab und hat ausdrücklich die gesetzliche Bestimmung aufgenommen, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. 29 Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, G 72/2014, VfSlg 19.920, die Bestimmung des …
…auf die "erstmalige Einbringung" in das Bundesgebiet ab und hat ausdrücklich die gesetzliche Bestimmung aufgenommen, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. 29 Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, G 72/2014, VfSlg 19.920, die Bestimmung des …
…Fristbeginn auf die "erstmalige Einbringung" in das Bundesgebiet ab und hat ausdrücklich die gesetzliche Bestimmung aufgenommen, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2.12.2014, G 72/2014, VfSlg 19.920, die Bestimmung des …
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet würde diese Frist nicht unterbrechen (BGBl I, 26/2014 vom 24.04.2014). Stünde der inländische Wohnsitz des Verwenders des KFZ fest, würde es dem Abgabepflichtigen ((Zulassungsbesitzer) zur Vermeidung…
…begründet keinen Anspruch auf Entschädigung." Die vorherige Fassung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, die bis zum 23. April 2014 Anwendung fand, sah vor, dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet die Monatsfrist unterbricht. Daher gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur vorherigen Fassung des …