…gesetzliche Fiktion darstelle, die nicht in der Intention des Gesetzgebers gelegen sei. Die Biersteuer solle als Verbrauchssteuer den Konsum von Bier besteuern und nicht zu einer Verteuerung des Produktionsprozesses führen. Lediglich aus abgabenökonomischen Gründen erfolge die Einhebung der Steuer über die Brauereien, welche diese Steuer…
…1998): Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und…
…auf Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Jahre 2001 und 2002 gemäß § 207 Abs 2 BAO bereits verjährt war oder nicht. Gemäß § 207 Abs 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchssteuern drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre und, soweit eine Abgabe hinterzogen ist…
…2002 sei der Bw. im ... tätig gewesen und habe die Höhe der von Unternehmen zu entrichtenden Verbrauchssteuern prüfen müssen. Diese Tätigkeit stelle eindeutig eine iZm seiner ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehende Tätigkeit dar. Der Dienstgeber habe dem Bw. die Bestätigung des dienstlichen…
…1225/2009 zollamtlich bereits erfassten Einfuhren zu erheben ist, mit Ausnahme der von den in Absatz 1 angeführten Unternehmen hergestellten Einfuhren. Im Zuge einer Sonderprüfung der Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchssteuern, kam hervor, dass hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Verzollung auf Grund der Antidumpingverordnung (EU…
…Nach § 207 Abs. 1 unterliegt das Recht eine Abgabe festzusetzen der Verjährung. Gemäß Abs. 2 leg.cit. beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24…
…1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Gem. § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchssteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gem. § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes…
…Abgabenbescheid, sind Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO aber nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglich (§ 302 Abs. 1 BAO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei Gebühren gemäß §17a des Verfassungsgerichtshofgesetztes 1953 und …
…2001 und 2002 gemäß § 207 Abs. 2 BAO bereits verjährt war oder nicht. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchssteuern drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre und, soweit eine Abgabe hinterzogen ist, sieben Jahre. Die Verjährung beginnt in den…
…Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer. In den nachfolgenden Artikeln sowie den nachfolgenden Anhängen dieses Abkommens wird (die) Freizügigkeit iSd diesbezüglichen EU-Verträge detailliert geregelt. Bestimmungen betreffend Verbrauchssteuern bzw. Verbrauchsabgaben - die Normverbrauchsabgabe stellt eine solche dar - finden sich in diesem Abkommen nicht. Es wird…
…wurde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953…
… 207 BAO eintrete. Gemäß Abs. 2 leg.cit. betrage das Recht eine Abgabe bescheidmäßig festzusetzen, bei Verbrauchssteuern, wie im gegenständlichen Fall, drei Jahre. Auch das Recht einen Verspätungszuschlag oder Abgabenerhöhungen einzufordern verjähre gleichermaßen mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. Aufgrund der Anschaffung des KFZ…
…Ruppe, § 4 Tz 22); ebenso grundsätzlich auch Abgaben und abgabenähnliche Belastungen, die der Unternehmer im Zusammenhang mit der Leistung schuldet und die er weiterverrechnet bzw. aus dem Entgelt tilgt (Entgeltsbestandteil sind daher auch die speziellen Verbrauchssteuern, die Energieabgaben, die Vergnügungssteuern, die Normverbrauchsabgabe, der Altlastenbeitrag, die…
…schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchssteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Nach dem Wortlaut des § 37 Abs…
…stimme, da sich ja nur die gleichen Belege wieder im Wareneingangsbuch finden würden, die gerade vorher für die Berechnung der Verbrauchssteuern herangezogen worden seien). Die Aufbereitung und Steuerberechnung sei außer Haus gegeben worden und bisher zur Zufriedenheit der Behörden durchgeführt worden. Es wurde dargelegt, dass…
…Ausschüttung zuzurechnen sind. 2.1.4. Ergänzende Feststellungen betreffend Kapitalertragsteuer Gemäß § 207 Abs. 2 BAO (in der für 1997 geltenden Fassung) beträgt die Verjährungsfrist bei Verbrauchssteuern drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Bei hinterzogenen Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Gemäß § 33 Abs…
…geltenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000; vorher: Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995) unterliegen Alkohol und alkoholhaltige Erzeugnisse, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, der Verbrauchsteuer-Alkoholsteuer. Die Einbringung aus Mitgliedstaaten regelt § 49 Alkoholsteuergesetz, dessen Abs. 1 und 5 lauten: "§ 49…
…macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchssteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gem…
…S. 12, RZ. 36, als Verbrauchssteuern anzusehen und gelte daher die kurze Verjährung von drei Jahren. Der Anspruch sei sohin jedenfalls verjährt. Selbst der Haftungsbescheid aus 1995 vermöge diese Verjährung nicht zu unterbrechen, weil dieser ersatzlos vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Der Bescheid vom 20…
…Instanz im Wesentlichen ausgeführt, dass die Firma A. zwischen März und September 2001 insgesamt 51.390 Liter Bier aus Deutschland unter Verwendung der Verbrauchsteuernummer der Firma B. ohne vorherige Anzeige und Leistung einer Sicherheit für die Biersteuer sowie unter Missachtung der in § 26 Abs.5…