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UFSI FSRV/0017-I/06strafbestimmender wertbetrag und Verböserungsverbot bei Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.12.2006

…09/2005 mit € 3.718,57 angegeben. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass eine Saldierung von Umsatzsteuerzahllasten mit der in einem anderen Zeitraum entstandenen Umsatzsteuergutschrift nicht zulässig ist. Aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG kann die Berufungsbehörde den dem Berufungswerber…

UFSW FSRV/0179-W/10Höhe der geschätzten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen angefochten. Verböserungsverbot gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.06.2011

…für die Monate 3-11/2009 ein tatsächlicher Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 19.370,76 ergibt, welcher aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs 3 FinStrG bei ausschließlich zu Gunsten der Berufungswerber eingebrachter Berufung der Neubeurteilung durch den Unabhängigen Finanzsenat nicht zum Nachteil…

UFSW FSRV/0105-W/09Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei durch Übernahme von Schmuggelzigaretten. Verböserungsverbot bei der Wertersatzstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2009

…4 FinStrG der Betrag 3.213,50 €. Da der Spruchsenat aber nur den niedrigeren Betrag 2.486,50 € als anteiligen Wertersatz auferlegt hat und es dem Berufungssenat bei Berufung nur durch den Beschuldigten gemäß dem Verböserungsverbot in § 161 Abs.3 FinStrG verwehrt ist…

UFSW FSRV/0078-W/11Finanzordnungswidrigkeit, Verletzung der Offenlegungsverpflichtung, Verböserungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2012

…2011, Seite 64 des Strafaktes) widerrufen. Der Wegfall der Milderungsgründe der Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung kann jedoch im Sinne des § 161 Abs. 3 FinStrG (Verböserungsverbot) nicht zum Nachteil des Bw. in die Strafbemessung einfließen, da es in einem Einzelbeamtenverfahren einem Amtsbeauftragten naturgemäß nicht möglich ist…

UFSI RV/0190-I/08Bindungswirkung eines geänderten EW-Bescheides im abgeleiteten Verfahren (ErbSt) gegenüber Rechtsnachfolger, wenn ihm durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt wurde; kein Verböserungsverbot im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung hin abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen kann. Es besteht demgemäß kein Verböserungsverbot (vgl. zB VwGH 29.9.2004…

UFSF FSRV/0010-F/04Vorsätzliche Nichtentrichtung der Kammerumlagen bei nachträglicher Schutzbehauptung deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 1/2

…habe und er sich in seiner Begründung im Hinblick auf die subjektive Tatseite im Wesentlichen auf das Vorbringen betreffend den Irrtum über die Verfassungswidrigkeit der Abgabe beschränke. Überdies liege hinsichtlich des Schuldspruches [hinsichtlich des Ausspruches über die Strafhöhe] wegen des Verstoßes gegen das Verböserungsverbot nach …

UFSF FSRV/0014-F/09Verwarnung, Vorliegen der Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.02.2010

…eine Verwarnung erteilt. Auf Grund des Umstandes, dass es sich hiebei um eine monokratische Entscheidung der Erstbehörde handelt und demzufolge von vornherein lediglich der Beschuldigte beschwerdeberechtigt ist, unterliegt diese Entscheidung dem "Verböserungsverbot" (Verbot der reformatio in peius; § 161 Abs.3 Satz 1 FinStrG). Nach dieser…

UFSI FSRV/0098-I/02Strafausmessung bei umfangreichen mehrjährigen UVZ-Verkürzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003

…Betreffend April und Mai 2000 hat die Erstbehörde nur einen Betrag von insgesamt von S 971.544,-- vorgeworfen, welcher durch den Berufungssenat unter Bedachtnahme auf das Verböserungsverbot des § 161 Abs.3 FinStrG nicht erhöht werden darf. Die am 13.10.2000 eingereichte Voranmeldung für Juli…

UFSL FSRV/0042-L/07Strafberufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2008

… 161 Abs. 3 FinStrG ist eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder Nebenbeteiligten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Da somit die Abänderungsmöglichkeit der Rechtsmittelbehörde durch das Verböserungsverbot zu Gunsten des Rechtsmittelwerbers eingeschränkt ist, erübrigen sich Überlegungen im Hinblick auf eine allfällige…

UFSK FSRV/0017-K/04Langjährige UVZ-Hinterziehungen einer Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…ergebenden Werten auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0171 - ÖStZB 1999, 710 - UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Im Übrigen stünde ein Ansatz der tatsächlichen strafbestimmenden Wertbeträge auch das zu beachtende Verböserungsverbot gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG entgegen. Ein Anlass für…

UFSS FSRV/0012-S/02Strafbare Steuervermeidungspraktiken und Täuschungshandlungen des Geschäftsführers eines Steinmetzbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…Erstsenat jedoch SCH betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar bis Dezember 1997 lediglich eine Verkürzung von insgesamt S 225.000,-- vorgeworfen. Aufgrund des gegebenen Verböserungsverbotes im Sinnes des § 161 Abs.3 FinStrG ist dem Berufungssenat mangels eines Rechtsmittels auch des Amtsbeauftragten eine Richtigstellung des Verkürzungsbetrages verwehrt. Eine…

UFSG FSRV/0005-G/13KFZ-Händler, welcher seinen Handel mit US-Cars vor dem Fiskus verheimlicht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013

…Für den Monat September, bei welchem zusätzlich fälschlicherweise der größte Teil der für November 2011 nachgewiesenen Vorsteuer abgezogen wurden, verbleiben somit als strafrelevanter Betrag lediglich € 10.841,86 - in Anbetracht des Verböserungsverbotes nach § 161 Abs. 3 FinStrG ist dem Berufungssenat ein Ansatz der höheren…

UFSF FSRV/0001-F/12Tschechischer Uhrenschmuggler, von der Verständigung des österreichischen Zolls nach beantragter Refundierung der Schweizer MWSt überrascht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.04.2013

…laut Festlegung des Erstsenates € 12.493,25 (Verkehrswert gemäß § 19 Abs. 3 FinStrG). In Abwägung der Aspekte des Straffalles wären ansich die vom Erstsenat verhängten Sanktionen zu bestätigen. Der Berufungssenat hat aber auch das Verböserungsverbot im Sinne des § 161 Abs. 3 FinStrG zu beachten…

UFSF FSRV/0004-F/11Nicht erweisliches Verschulden eines Zolldeklaranten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.03.2013

…widerfahren hätte können. Selbst aber wenn diese Beurteilung zu verneinen wäre und dem Beschuldigten zumindest im Zusammenhang mit der von ihm bearbeiteten Anmeldung letztendlich eine Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre, ist weiters zu bedenken: Mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten hat der Berufungssenat das Verböserungsverbot nach § 161 Abs…

UFSL FSRV/0010-L/121. Aus Geldmangel nicht entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen 2. Strafbarkeit des Handelns
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.09.2012

…Verfahrensdauer von € 800,00 abzuziehen sind, sodass sich für die nunmehr zu bestrafenden Finanzverfahren ein Geldstrafbetrag von € 2.000,00 ergeben würde. Da jedoch die Amtsbeauftragte keine Berufung eingebracht hat, war aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG eine Erhöhung auf eine…

UFSS FSRV/0007-S/09Gastwirtin, in finanzieller Zwangslage die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben unterlassend; Strafbemessung; kein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe aus Gründen der Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.04.2012

…weil die Ersatzfreiheitsstrafe ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorzuschreiben ist. Unter Bedachtnahme auf das bereits zitierte Verböserungsverbot ist jedoch in Anbetracht der Verringerung des Strafrahmens auf 91,38 % der vormaligen Strafdrohung vorerst die vormalige Geldstrafe auf gerundet € 11.000,00…

UFSI FSRV/0041-I/10Steuerpflichtiger Verkauf von Milchkontingenten durch einen pauschalierten Landwirt, dem Fiskus wider besseres Wissen verheimlicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2012

…weshalb die vom Erstsenat wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung ausgesprochene Geldstrafe aufgrund des erwähnten Verböserungsverbotes noch weiter auf € 8.000,00 abzumildern ist. Die überlange Verfahrensdauer - zwischen der Entscheidung des Spruchsenates und der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung sind 32 Monate gelegen - ist mit einem weiteren Abschlag…

UFSL FSRV/0082-L/10Jahrelange Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Nichtentrichtung von Vorauszahlungen durch einen steuerlich nicht vertretenen Einzelunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.04.2012

…Zuständigkeit und Entscheidungsfindung eines Einzelbeamten (vgl. § 124 Abs. 2 FinStrG) Platz greifenden Verböserungsverbotes, wonach der (allein) ein Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis erhebende Beschuldigte (Nebenbeteiligte) dadurch seine Lage nicht verschlechtern kann, ist das im gegenständlichen Berufungsverfahren auszusprechende Strafausmaß mit dem von der Erstinstanz vorgegebenem Sanktionsumfang, dh…

UFSK FSRV/0003-K/11Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens; nachträgliches Hervorkommen der wahrheitsgemäßen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund für den zuvor lügenden Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…lediglich gewinnerhöhend wirken können. Höherer Gewinn indizierte eine höhere finanzstrafrelevante verdeckte Gewinnausschüttung und letztendlich eine Erhöhung der über GS auszusprechenden Strafsanktion. Da aber in einem allenfalls wieder aufgenommenen Finanzstrafverfahren bei bloßer Wiederaufnahme auf Antrag des Beschuldigten ein Verböserungsverbot zu beachten ist, liegt auch eine weitere…

UFSW FSRV/0018-W/11Derogierung des mündlich verkündeten Straferkenntnisses durch eine unrichtige schriftliche Ausfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…1. Satz FinStrG ist eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Aufgrund dieses zwingend zu beachtenden Verböserungsverbotes ist die erstinstanzliche Geldstrafe abzumildern, weil andernfalls trotz Verringerung der diesbezüglichen Bemessungsgrundlage von € 75.282,00 (Strafrahmen laut schriftlichem…