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577 Treffer1832 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2812-W/07Gemeinnützigkeit eines auf dem Gebiet ayurvedischer Gesundheitslehre tätigen Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…dargetan, noch hat er einen solchen durch die Vorlage von den Anforderungen des § 131 BAO entsprechenden Aufzeichnungen nachvollziehbar gemacht. Den für die Berufungsjahre vorliegenden Rechenschaftsberichten ist lediglich zu entnehmen, dass der Bw entgeltlich Kurse, etwa zur Bewusstseinsbildung über ayurvedische Gesundheitspflege, und Ausbildungsseminare angeboten bzw. abgehalten…

UFSL RV/0128-L/09Werbungskosten einer Sportlehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2010

…das unter "Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen: Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB. Schnee, Wasser, Eis) und Situationen. Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB. Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Schi) gewinnen" Deckung. Zum Ausbildungsseminar "Qi Gong" wurde zu den …

UFSG RV/0533-G/06Stellt die Vermietung einer Kirchenorgel an die Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art und damit Unternehmen dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…keine Umsätze aus der betrieblichen Orgelnutzung erzielt, da die darin angeführten Veranstaltungen nicht von der Bw. durchgeführt wurden. Den Veranstaltern sei kein Entgelt verrechnet und im Fragebogen der jährliche Umsatz mit 3.000,00 € bekannt gegeben worden, was vom Diakon im Prüfungsverfahren auch bestätigt…

UFSW RV/2114-W/04Betriebliche Veranlassung einer Wohnung, Repräsentationsspesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007Teil 1/2

…Tonstudios zusammenhängenden Arbeiten seien erfahrungsgemäß nur im Tonstudio zu erledigen, wofür sich diese Kellerräume wegen des erforderlichen Schallschutzes als überaus zweckmäßig erweisen würden. Insoweit sich die Tätigkeit der Bw. als Organisatorin und Veranstalterin von Shows darstellt, habe der GF bei Beginn der Betriebsprüfung bekannt gegeben…

UFSG RV/0965-G/09Persönlichkeitsseminar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…und beantragte im Rahmen ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für so genannte Seminare samt Reisekosten (zu den Seminaren) als Werbungskosten abzuziehen. Die Veranstalterin der Seminare schickte der Bw folgende Seminarbeschreibung: "Effizientes Kommunikationssystem für Teamarbeit, Leistungsstil situativ anpassen, Förderung von Potentialen und Selbstmotivation…

UFSW RV/2238-W/07Abzugsfähigkeit von psychologischen Seminaren als Fortbildungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008

…- 20.6. | 330,00 | EAHP Sevilla (European Association of Hospital Pharmacists) 16.3. - 19.3. | 487,60 Einkommensteuer 2002: Die von der Bw. für das Jahr 2002 geltend gemachten Werbungskosten wurden vom Finanzamt mit folgender Begründung nicht anerkannt: "Die vom Arbeitgeber einbehaltenen…

UFSW RV/0101-W/06Heranziehung des Veranstalters für die Schenkungssteuer eines im Jahr 2001 durchgeführten Gewinnspieles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…99/16/0250 aus, dass Preisausschreiben zu freigebigen Zuwendung führen können, wenn es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht ankommt. Dadurch unterscheide sich die in Österreich bestehende ständige Rechtsauffassung von der In Deutschland. Das in der Berufung genannte BFH-Urteil vom 29.10…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…GSpG) der Abgabenschuldner. Fehlt ein Berechtigungsverhältnis, sind die Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche Eigentümer der Automaten zur ungeteilten Hand Abgabenschuldner. § 59 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich GSpG dehnt…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach § 57 GSpG. Bei den Glücksspielabgaben gilt als Vermittlung die Annahme und Weiterleitung von Spieleinsätzen und Gewinnen und darüber hinaus auch die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. Vergleichsweise…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

…ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ 2001, 421). Unter elektronischen Medien verstehen die Materialien jede Form der Datenübertragung unter Zuhilfenahme modernster Technologien aus dem Telekommunikationsbereich (Schwartz-Wohlfahrt, GlücksspielG…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…Auf das Vorbringen der Bw. betreffend die Verfassungswidrigkeit von § 59 Abs. 5 GSpG ("Als Vermittlung [gilt auch] die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksvertrages auf andere Art und Weise") wurde nicht eingegangen, da die Bw. nicht als Vermittlerin, sondern als Veranstalterin der Ausspielungen gemäß § 59 Abs…

UFSI RV/0326-I/11Beurteilung von Verpflegungsleistungen auf einem grenzüberschreitend eingesetzten Flusskreuzfahrtsschiff als Hauptleistung oder als nichtselbständige Nebenleistung (Rechtslage vor 2010)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2012

…2000/14/0186; VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Die Einhebung der nachgeforderten Umsatzsteuer sei iSd § 236 BAO im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben unbillig (vgl. Ritz, ÖStZ 1991, 285). Zwischen den steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme und den Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe…

UFSW RV/0204-W/07Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Vertriebssystems von Tupperwareprodukten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 2/3

…Heimvorführung veranstalten und daher die Erinnerung an die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer juristisch nicht versierten Hausfrau Monate oder Jahre später wohl nicht mehr präsent sei. Abschließend werde auch auf bereits in den Massenmedien bekannte und dokumentierte Details bzw. Aspekte des TW-Vertriebssystems hingewiesen, die von…

UFSS RV/0217-S/04Ist für Provisionen von dritter Seite durch den Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten oder sind die Bezüge im Wege der Veranlagung des Arbeitnehmers zu besteuern?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2006Teil 1/2

…über die von ihm geführten Gästehäuser Tickets an Gäste zu verkaufen, wofür die Reiseveranstalter Provisionen an ihn geleistet hätten. Der G*V* habe diese Veranstaltungen in den hauseigenen Prospekten, im Internet, im Führer"X" und dergleichen offiziell beworben. Zwischen der Bw. und den Veranstaltern habe…

UFSS RV/0217-S/04Ist für Provisionen von dritter Seite durch den Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten oder sind die Bezüge im Wege der Veranlagung des Arbeitnehmers zu besteuern?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2006Teil 2/2

…nur von seinem Arbeitgeber G*V* entlohnt wurde, liegt der Schluss nahe, dass er auch im Bereich der Ticketverkäufe für diesen tätig wurde. o Dass A***B*** Vereinbarungen abschloss, die Provisionsansprüche begründeten, ist durch die Zeugenaussagen der - ansonsten völlig unbeteiligten - Arbeitnehmer des Veranstalter der Z…

UFSW RV/0184-W/081. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Vertriebssystems von Tupperwareprodukten 2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Verlosungspreisen und Werbegeschenken 3. Umsatzsteuersatz für Tupperware-Bücher
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2011Teil 2/3

…GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden. Entscheidend ist die Frage, ob die überwiegende Mehrzahl der GGen mit idR ein oder zwei Heimvorführungen pro Jahr bereits eine entsprechend nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen entfalten…

UFSW RV/0164-W/081. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Vertriebssystems von Tupperwareprodukten 2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Verlosungspreisen und Werbegeschenken 3. Umsatzsteuersatz für Tupperware-Bücher
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2011Teil 2/3

…Heimvorführung veranstalten und daher die Erinnerung an die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer juristisch nicht versierten Hausfrau Monate oder Jahre später wohl nicht mehr präsent sei. Abschließend werde auch auf bereits in den Massenmedien bekannte und dokumentierte Details bzw. Aspekte des TW-Vertriebssystems hingewiesen, die von…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…GSpG ) der Abgabenschuldner. Fehlt ein Berechtigungsverhältnis, sind die Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche Eigentümer der Automaten zur ungeteilten Hand Abgabenschuldner. § 59 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich GSpG dehnt…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…BAO bzw. Stellung von Rückzahlungsanträgen letztinstanzliche Bescheide zu erwirken, gegen die auf Art. 144 B-VG gestützte Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden können. Mit Schreiben vom 21.2.2011 übermittelte die Bw. als Veranstalterin die Glücksspielabrechnungen und ersuchte wegen Berichtigungen um bescheid mäßige Festsetzung gemäß §…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…Auf das Vorbringen der Bw. betreffend die Verfassungswidrigkeit von § 59 Abs. 5 GSpG ("Als Vermittlung [gilt auch] die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksvertrages auf andere Art und Weise") wurde nicht eingegangen, da die Bw. nicht als Vermittlerin, sondern als Veranstalterin der Ausspielungen gemäß § 59 Abs…