…der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zurechnung von sonstigen Einkünften aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Beim Berufungswerber (Bw.) fand für die Jahre 1999 bis 2001 eine Buch- und Betriebsprüfung gem. …
…Treuhandunternehmen usw.) ab. Dieser "Domizilträger" kümmert sich üblicherweise auch um die treuhändige Funktion des Verwaltungsrates, des Geschäftsführers sowie um das treuhändige Halten der Gesellschaftsanteile. Regelmäßig werden zahlreiche solcher "Domizilgesellschaften" unter gleicher Anschrift und unter derselben Telefonnummer von demselben "Domizilträger" betreut (vgl. Loukota, Internationale Steuerfälle, Anm…
…Gewinne aus der Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung sind steuerfrei, soweit weder für die gesamte Beteiligung noch für Teile hievon der niedrigere Teilwert angesetzt worden ist. Eine internationale Schachtelbeteiligung liegt vor, wenn unter § 7 Abs 3 fallende Steuerpflichtige nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar mindestens zu…
… 2 Abs. 3 Z. 4 bis 7 leg.cit. zufließen. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern führt nur dann zu Einnahmen, wenn dies ausdrücklich angeordnet ist. Gemäß § 19 EStG sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß § 22 Z 2 EStG…
…Veräußerung der Geschäfts- beziehungsweise Gesellschaftsanteile in den Jahren 1999 und 2000 würden die im Rahmen der Schlussbesprechung vorgelegten Unterlagen und die mündliche Sachverhaltsdarstellung nicht beweisen, dass im Vorfeld zu Geschäftsanteilsveräußerung an die Firma H GmbH mit Kaufvertrag vom 14. April 2000 das Abtreten von Gesellschaftsanteilen…
…Dezember 2000 seitens der Firma D GmbH verrechneten und gewinnmindernd geltend gemachten Beratungskosten betreffen Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Firma A Marketing Consulting Berufungswerber GmbH. Diese Aufwendungen werden laut BP bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte (Beteiligungsveräußerung) als Werbungskosten berücksichtigt. |…
…vom 14. August 2002 für 2000, vom 15. Mai 2003), welche mit den Abgabenerklärungen des Berufungswerbers soweit die Einkünfte aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Spekulation und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im…
…Das Wiener Verfahren würde ad absurdum geführt werden, wäre es auf reine Publikumsgesellschaften anwendbar. Punkt Achtens des Gesellschaftsvertrages verhindere nicht prinzipiell die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an gesellschaftsfremde Personen. Denn unter den normierten Voraussetzungen (Zustimmung der Generalversammlung, Nichtausübung des Aufgriffsrechtes der bisherigen übrigen Gesellschafter) wäre dies…
…Rumänien das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. In der Berufung wendete die steuerliche Vertreterin ein, dass die in der Bescheidbegründung zitierten Bestimmungen auf Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen nicht anwendbar seien. Das Vermögen der Windpark 3 GmbH habe fast zur Gänze aus beweglichen Windrädern (bewegliches…
…die Fa. W GmbH & Co KEG, Steuerberater KK. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes sei bei dieser Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch die Zwischenschaltung der Fa. C Ltd. der österreichischen Finanzverwaltung die Besteuerung von sonst in Österreich steuerpflichtigen Einkünften vorenthalten worden. Die Beteiligungskonstellation bei der Fa. C…
…steuerbefreite Vermittlungsprovision für die Vermittlung der Veräußerung eines Geschäftsanteiles an einer Kapitalgesellschaft. Ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang und damit die Einheitlichkeit der Leistung werde nicht begründet, da auch ein Dritter (Makler, Agent) die Vertragsverhandlungen hätte führen können. Die Führung von Verkaufsverhandlungen sei nicht dem Vorstand vorbehalten…
…Finanzierung eine Veränderung des Bilanzbildes notwendig gewesen sei. Die Beteiligung an der Fa. MFCL sei als Anlagevermögen zu erfassen gewesen, dessen Erhöhung wiederum eine wesentliche Voraussetzung für geplante Kreditaufnahmen dargestellt habe. An den Umsätzen gemessen bedeute dies, dass der Ausgangsumsatz im Jahre 1996 von €…
…Die Gesellschaftsanteile befinden sich zu 40% im Besitz der Gesellschafter-Geschäftsführerin S.G. und zu 60% bei Mag.B.. Die Gesellschaft hat im berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Arbeitnehmer. Laut Notariatsakt ist Gegenstand des Unternehmens: 1) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen…
…und unabhängig davon bezahlt werde, ob als Pfand ein GmbH-Anteil oder sonstiges Vermögen hingegeben werde. Folglich mangle es an der erforderlichen Kausalität zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen. 3. Eine Qualifikation der Avalprovision als wiederkehrender Bezug nach § 29 Z 1 EStG…
…in der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ein Gefährdungsverhalten. Gesellschaftsanteile stellen im gerichtlichen Exekutionsverfahren gemäß den §§ 331 ff EO pfändbare Vermögensrechte dar. Werden diese Anteile veräußert, wird das Einbringungsverfahren regelmäßig erschwert, weil eine Pfändung dieser Anteile nicht mehr möglich ist, und die aus der Veräußerung erzielten Erlöse…
…Zahlung seien ausschließlich erbrechtliche Gründe maßgeblich gewesen und es seien dadurch sämtliche Ansprüche sowohl aus der Verlassenschaft nach T als auch nach Mag. ELT abgegolten worden. Eine Verschiebung von Gesellschaftsanteilen habe aber gar nicht stattfinden können, weil die nunmehrigen Beteiligungsverhältnisse steuerrechtlich bereits mit dem 20…
…dass die Veräußerung den oben beschriebenen "weiten" Begriff der "Leistung" erfüllen würde. Auch die veräußerungsweise Übertragung eines Wirtschaftsgutes wäre nämlich ohne Zweifel ein "Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen". Dennoch wird bei Veräußerungsvorgängen von der hM in diesem Verhalten…
…dass die Veräußerung den oben beschriebenen "weiten" Begriff der "Leistung" erfüllen würde. Auch die veräußerungsweise Übertragung eines Wirtschaftsgutes wäre nämlich ohne Zweifel ein "Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen". Dennoch wird bei Veräußerungsvorgängen von der hM in diesem Verhalten…
…dass die Veräußerung den oben beschriebenen "weiten" Begriff der "Leistung" erfüllen würde. Auch die veräußerungsweise Übertragung eines Wirtschaftsgutes wäre nämlich ohne Zweifel ein "Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen". Dennoch wird bei Veräußerungsvorgängen von der hM in diesem Verhalten…
…dass die Veräußerung den oben beschriebenen "weiten" Begriff der "Leistung" erfüllen würde. Auch die veräußerungsweise Übertragung eines Wirtschaftsgutes wäre nämlich ohne Zweifel ein "Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen". Dennoch wird bei Veräußerungsvorgängen von der hM in diesem Verhalten…