…22f verwiesen. Eine Anschaffung bzw. Veräußerung erfolge zu jenem Zeitpunkt, in dem das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das sei der Kaufvertrag, abgeschlossen werde. Das Rechtsgeschäft über den Kauf der Anteile zwischen Herrn DI. P. und Herrn Mag. G. einerseits und der "DEG EZ GmbH" sei aber bereits…
…bei einer Veräußerung zu erzielen wäre und damit dem gemeinen Wert entspricht. Im vorliegenden Berufungsfall hat die Bw. keineswegs den für die Abtretung von 10 % Geschäftsanteil der Fa. A.GmbH bezahlten Abtretungspreis von 5.000.000 ATS ausdrücklich als dem tatsächlichen Wert der abgetretenen Anteile…
…30 Tz 67, welcher eine Gleichstellung von GmbH-Anteilen und Miteigentumsanteilen postuliert). Doralt führt in § 30 Tz 67 seines EStG Kommentares aus, der Zweck der Besteuerung von Spekulationsgeschäften liege darin, die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und seine Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfassen. Ausgangspunkt des…
…30 Tz 67, welcher eine Gleichstellung von GmbH-Anteilen und Miteigentumsanteilen postuliert). Doralt führt in § 30 Tz 67 seines EStG Kommentares aus, der Zweck der Besteuerung von Spekulationsgeschäften liege darin, die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und seine Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist zu erfassen. Ausgangspunkt des…
…Werbungskosten dar. Sowohl die I-GmbH (Käuferin) als auch deren steuerlicher Vertreter Mag. Norbert S. könnten den Sachverhalt bestätigen. Der Hinweis auf den Fremdvergleich gehe ins Leere; es habe eine Veräußerung stattgefunden, die zu einem Ertrag geführt habe. Jede Veräußerung eines GmbH-Anteiles, deren Erlös…
…VStR) mit Wirkung ab 1.1.1994 abgelöst wurden. Das Wiener Verfahren 1996 ist - obwohl rechtlich nicht verbindlich - eine geeignete Grundlage für die Schätzung im Zusammenhang mit der Bewertung von GmbH-Anteilen. Sowohl das Wiener Verfahren 1989 als auch das Wiener Verfahren 1996 sind keine…
…1999 wird den Einwendungen in der gegenständlichen Berufung bereits Rechnung getragen, wonach bereits am Bewertungsstichtag eine Verschlechterung der Ertragslage prognostizierbar war. Der in der Berufungsvorentscheidung angesetzte gemeine Wert der GmbH-Anteile ist ohnehin niedriger als jener, der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegt wurde. Im…
…1999 wird den Einwendungen in der gegenständlichen Berufung bereits Rechnung getragen, wonach bereits am Bewertungsstichtag eine Verschlechterung der Ertragslage prognostizierbar war. Der in der Berufungsvorentscheidung angesetzte gemeine Wert der GmbH-Anteile ist ohnehin niedriger als jener, der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegt wurde. Im…
…1999 wird den Einwendungen in der gegenständlichen Berufung bereits Rechnung getragen, wonach bereits am Bewertungsstichtag eine Verschlechterung der Ertragslage prognostizierbar war. Der in der Berufungsvorentscheidung angesetzte gemeine Wert der GmbH-Anteile ist ohnehin niedriger als jener, der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegt wurde. Im…
…1999 wird den Einwendungen in der gegenständlichen Berufung bereits Rechnung getragen, wonach bereits am Bewertungsstichtag eine Verschlechterung der Ertragslage prognostizierbar war. Der in der Berufungsvorentscheidung angesetzte gemeine Wert der GmbH-Anteile ist ohnehin niedriger als jener, der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegt wurde. Im…
…ist in unserer Berufungsschrift bzw. Stellungnahme geschehen. Daher ist der Hinweis, dass das Unternehmen ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist im Hinblick der klaren und eindeutigen Sichtweise einer GmbH als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und somit werbendes Unternehmen, das dem Sachverhalt zugrunde liegt, unrichtig und geht an den…
…für Veräußerungen, die vor dem 1.1.2008 stattgefunden haben." Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2009 erhob der Abgabepflichtige Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 22. Jänner 2009 und beantragte sinngemäß die erklärungsgemäße Veranlagung mit folgender Begründung: Der Bw habe 2006 Anteile an einer Körperschaft…
…die erzielt werden, bei 1. der Veräußerung des ganzen Betriebes eines Teilbetriebes eines Anteiles eines Gesellschafters, der als Unternehmer(Mitunternehmer) eines Betriebes anzusehen ist. 2. der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes). Veräußerungsgewinn im Sinne der soeben zitierten Bestimmung ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach…
…iVm §§ 93 Abs 2 Z 1 und 97 EStG ist iZm endbesteuerten Erträgen aus inländischen GmbH-Anteilen ein Abzug von Aufwendungen und Ausgaben ausgeschlossen. Ein Zusammenhang des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtung für die GmbH (die GmbH betrieb eine Gokart-Bahn) mit dem vom Bw betriebenen Möbelverleih…
…konnte die KG dann wieder einen Gewinn (lt. Bescheid in Höhe von S 900.880.-) erzielen. Dieser Gewinn war allerdings zum Bewertungsstichtag in dieser Höhe noch nicht absehbar und kann daher (als nachträgliches Ereignis) bei der Schätzung des Wertes der GmbH-Anteile nicht berücksichtigt werden…
…aus IFB im Jahr 1995 gerichtet und beantragt das Finanzamt der Berufung in diesem Punkt stattzugeben. Vorliegen eines Firmenwertes Mit Stichtag 31. Mai 1994 schieden die Komplemtär GmbH sowie der zweite Kommanditist aus der A.KG unter Abtretung ihrer Anteile an den letzten verleibenden Gesellschafter…
…Abs. 1 EStG in der hier zur Anwendung gelangenden Fassung BGBl. 818/1993 gehören zu den sonstigen Einkünften die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als 10% beteiligt war. Nach Abs. 3…
…auch eine Akontozahlung iHv. 330.000,00 S erhalten hat (vgl. Beilage zur Einkommensteuererklärung 1995), wurde dieser ersucht, den Grund für diese Akontozahlung bekannt zu geben. Weiters wurde ihm vorgehalten, dass der Verdacht naheliege, dass die Akontozahlung in Zusammenhang mit der Abtretung des GmbH-Anteiles…
…für die Veräußerung der Anteile an einer Körperschaft nicht als Sonderausgaben nach § 18 Abs.1 Z 6 EStG 1988 absetzbar sind, sondern Werbungskosten darstellen. 1. Honorarnote vom 17.5.2000: Übernahme der steuerlichen Vertretung, Vollmachtsvorlage Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung der K. GmbH in…
…10% in einem durchgehenden Zeitraum von fünf Jahren vor der Veräußerung der Anteile nicht überschritten worden sei, ermöglicht. Ausgehend davon sei daher im ersten Schritt zur Übernahme der Gesellschaft das Beteiligungsausmaß des Berufungswerbers durch Abtretung eines Teiles seines Geschäftsanteiles an der Firma A_GmbH mit…