…Lieferantenerklärungen). Die Verpflichtung, die nach dem Nämlichkeitsprinzip in Form einer glaubhaften Darlegung der Einhaltung der Ursprungsregeln durch Vorlage geeigneter Unterlagen und sonstiger Beweismittel zu führenden Nachweise zu erbringen (= Beweislast), obliegt aber jedenfalls dem Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft, der von der Anwendung der im Zollrecht…
ins Fremdlager F Wien gebracht.....Die tiefgekühlten Kartons mit Exportware wurden von den Gitterboxen auf Paletten geschlichtet und diese dann händisch verwogen.....Dies war dann Grundlage zur Erstellung der Exportdokumente. Waren die Paletten einer LKW-Ladung fertig verwogen, wurde der Tierarzt und der Zollbeamte verständigt…
…hat, durch die Abgabe der in Rede stehenden Ursprungserklärung, ohne sich über den tatsächlichen Ursprung des betreffenden Exportfleisches iSd einschlägigen Ursprungsregeln überzeugt zu haben und diesbezüglich über entsprechende stichhältige Nachweise zu verfügen, und dadurch eine Unregelmäßigkeit begangen zu haben, zweifellos fristunterbrechende Wirkung gehabt hätte, erst…
…betroffen ist (vgl. VO (EWG) Nr.805/68, Art.13 Abs.9). Kann der Wirtschaftsbeteiligte die Einhaltung der Ursprungsregeln durch die Vorlage geeigneter Beweismittel nicht glaubhaft darlegen, wäre nur im Fall, dass er im maßgeblichen Zeitraum keine Waren zur Verfügung gehabt hat, deren Einsatz schädlich…
…Gebiets sei in allen Präferenzregelungen eine entsprechende Ausnahme vorgesehen. Die Rechtsfolgen aus der Verletzung der territorialen Kontinuität wären bei einer Berührung drittländischen Gebiets zu streng und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ("Bachmann, Territorialitätsprinzip in den präferenziellen Ursprungsregeln in Wolffgang (Hrsg) Management mit Zollpräferenzen, 86"). Auch im og…
…geprüft werden kann, wird eine Rückverfolgung bis zum Lieferanten nicht nur für erforderlich gehalten, sondern ist die Rückverfolgung der exportierten Ware zum Lieferanten Ausfluss der oben behandelten Ursprungsregeln für den nichtpräferentiellen Ursprung. Gemäß Art. 26 Abs. 1 ZK kann im Zollrecht oder in anderen Gemeinschaftsregelungen…
…erbracht, so auch für die Lieferung der Firma M.. Diese von der Firma M.. bestätigte Erklärung, dass die Waren Ursprungserzeugnisse der EU sind und somit den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit Ungarn, Polen, Tschechien und der Slowakei, entsprechend deren Rechnung vom 27.09.2001 Nr…
…Bestimmungen der nichtpräferentiellen Ursprungsregeln finden sich in den Art.22 bis 26 Zollkodex. Diese werden durch besondere Bestimmungen in den Artikeln 35 bis 65 sowie den Anhängen 9 bis 11, 12 und 13 der ZK-DVO ergänzt bzw. näher ausgeführt. Die nichtpräferentiellen Ursprungsregeln kommen für…
…dass die Zuständigkeit beim bescheiderlassenden Zollamt gelegen sei. Außerdem laute die Ursprungsregel für die in Meterware exportierten Gestricke (Tarifnummer 6004) dass die Herstellung aus natürlichen Fasern erfolgen müsse. Der Begriff "natürliche Faser" umfasse jedoch nur Baumwolle (kurz BW) der Positionen 5201 bis 5203 (somit nur…
…zu beachtende Ursprungskriterium. Die im Protokoll 3 des Abkommens für Gewirke und Gestricke enthaltene Ursprungsregel legt somit das Mindestausmaß eines Erzeugungsprozesses fest und bestimmt gleichzeitig durch die hier zu berücksichtigenden Regelungen der Bemerkung 5 eine Höchstgrenze für die Mitverwendung von drittländischen Vormaterialien, welche das Kriterium…
…mit der bestätigt wird, dass dieser Bagger in Japan hergestellt wurde und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr entspricht. Für die zollrechtliche Diskussion und Würdigung steht im Mittelpunkt § 24 Abs.3 ZollR-DG: Kann der Ausführer oder Lieferant der betroffenen Waren den Zollbehörden bei einer Nachschau…
…das Finanzstrafverfahren wäre demzufolge einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Dem Finanzstrafverfahren liegt der Sachverhalt zugrunde, dass dem Zollamt Wien im Zuge einer über Ersuchen der Schweizer Zollverwaltung durchgeführten Betriebsprüfung (Verifizierung im Sinne der Ursprungsregeln) bei der Firma GmbH. (im Folgenden auch kurz: GmbH) bekannt wurde…
…sie darin gleichzeitig (abermals) auf, in Form einer plausiblen und nachvollziehbaren Darstellung einer lückenlosen "Nämlichkeitskette" den "nichtpräferentiellen" Ursprung gemäß den bestehenden Ursprungsregeln nachzuweisen. Die B brachte dazu in ihren Eingaben vom 14.8.2008 und 18.9.2008 vor, die in Rede stehenden Waren seien…
…Bestell- und Eingangsunterlagen auch gültige Lieferantenerklärungen der AA und BB. (beide Italien) vor. In diesen wird erklärt, die verfahrensgegenständlichen Schuhe seien Ursprungserzeugnisse Italiens und diese entsprechen den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit der Schweiz. Die belangte Behörde forderte die Bf. auf, Auskunftsblätter INF 4 vorzulegen…
…Fall unterscheiden. Im Fall der Einfuhren von "Textilwaren aus Bangladesch" war ein wesentlicher Aspekt dafür, dass Verfehlungen eingeräumt wurden, dass die Behörden Bangladeschs Anträge auf Abweichung von den Ursprungsregeln gestellt hatten, was die Vermutung nahe legte, dass diese wussten oder hätten wissen müssen, dass der…
…Bestimmungen der nichtpräferentiellen Ursprungsregeln finden sich in den Art.22 bis 26 Zollkodex. Diese werden durch besondere Bestimmungen in den Artikeln 35 bis 65 sowie den Anhängen 9 bis 11, 12 und 13 der ZK-DVO ergänzt bzw. näher ausgeführt. Die nichtpräferentiellen Ursprungsregeln kommen für…
…mit den Ausfuhren, also die Verjährung allenfalls unterbrechende Handlungen vorgenommen haben, für die die in Rede stehende Erstattung gewährt worden war. Die Kommission hat sich zur Anfrage hinsichtlich der Auslegung der Ursprungsregeln nach den Ausführungen der Bf. nicht geäußert. Mit Eingabe vom 18. November 2004…
…geprüft werden kann, wird eine Rückverfolgung bis zum Lieferanten nicht nur für erforderlich gehalten, sondern ist die Rückverfolgung der exportierten Ware zum Lieferanten Ausfluss der oben behandelten Ursprungsregeln für den nichtpräferentiellen Ursprung. Gemäß Art. 26 Abs. 1 ZK kann im Zollrecht oder in anderen Gemeinschaftsregelungen…
…mit den Ausfuhren, also die Verjährung allenfalls unterbrechende Handlungen vorgenommen haben, für die die in Rede stehende Erstattung gewährt worden war. Die Kommission hat sich zur Anfrage hinsichtlich der Auslegung der Ursprungsregeln nach den Ausführungen der Bf. nicht geäußert. Mit Eingabe vom 18. November 2004…
…geprüft werden kann, wird eine Rückverfolgung bis zum Lieferanten nicht nur für erforderlich gehalten, sondern ist die Rückverfolgung der exportierten Ware zum Lieferanten Ausfluss der oben behandelten Ursprungsregeln für den nichtpräferentiellen Ursprung. Gemäß Art. 26 Abs. 1 ZK kann im Zollrecht oder in anderen Gemeinschaftsregelungen…