…auf die objektiven Umstände ankommt, während bei der konkreten Bewertung einer objektiv richtigen Bilanzposition Änderungen in der tatsächlichen Entwicklung nicht automatisch zu einer Bilanzberichtigung führen. Diese Bilanzberichtigung wirkt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zurück auf den Ursprung des Fehlers (vgl. VwGH vom 27. 5…
…widersprach bzw. gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen hat, waren daher nicht erfüllt. Auch ist zu bedenken, dass für den Fall , dass eine Bilanzberichtigung - Nachholen einer Aktivierung von die Privatwohnung betreffenden Baukosten - bis zum Ursprung des behaupteten Fehlers im Jahre 1979 zu erfolgen hätte, deren…
…Sie verwies dazu auf die Rechtsprechung des VwGH (E 1.12.1981, 81/14/0032) wonach bereits die Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres, somit die Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres, zu berichtigen sei und weiters, dass die Bilanzberichtigung bis zum Ursprung des Fehlers (E 14.12.1993…
…entgegen. Nur soweit die durchzuführenden ergänzenden Erhebungen die vom Bw. vorgebrachte Vermögensquelle mit hinreichender Sicherheit als deren Ursprung ausschließen, ist eine derartige Schlussfolgerung zulässig. Ggfs. wird auf die in der Berufung vorgebrachten Bedenken des Bw. bezüglich der Höhe dieser Zurechung sowie deren umsatzsteuerliche Behandlung, unter…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
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…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…werden können. Der belangten Behörde war es bei der Überprüfung der Anmeldung ohne weitere Ermittlungen anzustellen möglich den Fehler zu entdecken. Auf Grund des Vermerkes im Feld 8 der betreffenden Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 und der entsprechenden Kennzeichnung in der Rechnung ist ebenso leicht erkennbar, welche…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…Textilwaren und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern (Allgemeines Präferenzsystem). Libanon ist in der Liste der Länder und Gebiete, denen allgemeine Zollpräferenzen gewährt werden, genannt [Anhang III der bis zum 30. Juni 1999 verlängerten Verordnung (EG) Nr. 3281/94 des Rates vom 19…
…werden können. Der belangten Behörde war es bei der Überprüfung der Anmeldung ohne weitere Ermittlungen anzustellen möglich den Fehler zu entdecken. Auf Grund des Vermerkes im Feld 8 der betreffenden Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 und der entsprechenden Kennzeichnung in der Rechnung ist ebenso leicht erkennbar, welche…
…werden können. Der belangten Behörde war es bei der Überprüfung der Anmeldung ohne weitere Ermittlungen anzustellen möglich den Fehler zu entdecken. Auf Grund des Vermerkes im Feld 8 der betreffenden Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 und der entsprechenden Kennzeichnung in der Rechnung ist ebenso leicht erkennbar, welche…
…hin, dass der verspäteten Gestellung die Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände zugrunde liege. Sie bringt vor, dass die drei Fahrzeuge nur wegen des Fehlers eines neuen Mitarbeiters irrtümlich in Graz entladen worden seien. Dazu komme noch, dass in weiterer Folge ein nicht geplanter Fahrerwechsel erfolgt sei…