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UFSW RV/3356-W/07Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…Die Unzumutbarkeit der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000, 96/14/0018), oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen erzielt…

UFSW RV/0192-W/061. Doppelte Haushaltsführung einer Alleinerzieherin 2. Mehrkosten einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründe und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17…

UFSW RV/1931-W/06Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind bei unüblicher Entfernung vom Wohnsitz immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen. Aufwendungen für Familienheimfahrten müssen nachgewiesen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2006

…die Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes auch privat bedingt sein kann und bei befristeten Entsendungen darin besteht, dass der Entsendete nicht verhalten werden kann, bei absehbar vorübergehenden Aufenthalt seinen bisherigen Wohnsitz aufzugeben. Der Grund der Unzumutbarkeit besteht somit darin, dass der Entsendete mit einer Rückkehr…

UFSF RV/0261-F/09Geltendmachung von Kosten für doppelte Haushaltsführung bei (teilweisem) Kostenersatz durch den Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse 20.9.2007, 2006/14/0038; 28.9.2004, 2001/14/0178; 21.6.2007, 2005/15/0079). Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen ( vgl. VwGH…

UFSF RV/0539-F/12Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Leiharbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…Ursachen haben kann (vgl. etwa die VwGH-Erkenntnisse 20.9.2007, 2006/14/0038; 28.9.2004, 2001/14/0178; 21.6.2007, 2005/15/0079). Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Eine…

UFSI RV/0236-I/10Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bei einem Piloten mit auswärtiger Homebase
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2010

…weiteren Judikaturnachweisen). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171; VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem…

UFSW RV/0242-W/07Familienheimfahrten nach Kroatien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…Die Unzumutbarkeit der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000, 96/14/0018), oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen erzielt…

UFSF RV/0146-F/08Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bei Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Grundstückes durch die Gattin in Bosnien-Herzegowina
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…der Sicht des Streitjahres eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes vor und war vom Bestehen eines steuerlich anzuerkennenden Doppelwohnsitzes auszugehen. Davon ist im Weiteren abzuleiten, dass Aufwendungen für Familienheimfahrten dem Grunde nach abzugsfähig sind. Was die Höhe betrifft, ist dem Berufungswerber zwar der Nachweis der…

UFSW RV/2506-W/08Beurteilung von Mehraufwendungen aus der Aufrechterhaltung eines Doppelwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…gelegentliche Ableistung von Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit oder in die Nacht fallende Arbeitszeiten reichen aber dennoch nicht aus, um auch eine Unzumutbarkeit der Aufgabe des Wohnsitzes in B zu begründen (in diesem Sinne auch VwGH 25.2.2003, 99/14/0340). Die Entscheidung der Bw.…

UFSS RV/0474-S/02Doppelte Haushaltsführung - Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005Teil 1/2

…der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen…

UFSF RV/0524-F/08Keine Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung bei Tragung der Unterbringungskosten am Beschäftigungsort durch den Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen ( vgl. VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Betriebsort, dh also etwa Miete, Afa, Betriebskosten sowie der Kosten für Familienheimfahrten im Falle eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes…

UFSG RV/0451-G/09Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102). Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch eine auf…

UFSF RV/0237-F/08Werbungskostenabzug: "kleines" oder "großes" Pendlerpauschale; Kosten für Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2008

…sich daraus die Notwendigkeit eines Doppelwohnsitzes ergab (berufsbedingter Doppelwohnsitz), lagen gegenständlich nicht vor. Wie nachstehend aufgezeigt wird, lagen im Hinblick auf die vom Bw. aufgezeigten privaten Umstände, keine hinreichende Gründe vor, die für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung bzw…

UFSS RV/0515-S/07Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/3

…Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl in diesem Sinne die hg. Erkenntnisse vom 29. Jänner 1998, 96/15/0171 und vom 17. Februar 1999, 95/14/0059). Die Unzumutbarkeit ist…

UFSW RV/1548-W/07Keine doppelte Haushaltsführung bei Vorliegen einer kostenfreien Dienstwohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.06.2008Teil 1/2

…Eine berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann…

UFSL RV/0874-L/06Kosten der doppelten Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen auch in der privaten Lebensführung haben. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der…

UFSL RV/1145-L/09Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2010

…Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann auch eine auf Dauer angelegte, doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sein. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…

UFSK RV/0249-K/08Familienheimfahrten zum Besuch der Eltern - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…in der privaten Lebensführung als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines Ehegatten begründet sein können. Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes…

UFSS RV/0726-S/10Keine Familienheimfahrten, wenn der Sohn bereits volljährig ist und studiert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann auch eine auf Dauer angelegte, doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sein. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…

UFSS RV/0493-S/10Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann auch eine auf Dauer angelegte, doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sein. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…