…dass der Beschwerdeführer beim selben Arbeitgeber mehr als zehn Jahre nichtselbständig erwerbstätig war. Ebenso hat das Höchstgericht im Erkenntnis vom 22.10.1997, 97/13/0062, aus einer in naher Zeit bevorstehenden Pensionierung eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung abgeleitet. In der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates findet…
…dass der Beschwerdeführer beim selben Arbeitgeber mehr als zehn Jahre nichtselbständig erwerbstätig war. Ebenso hat das Höchstgericht im Erkenntnis vom 22.10.1997, 97/13/0062, aus einer in naher Zeit bevorstehenden Pensionierung eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung abgeleitet. In der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates findet…
…schon unter dem Blickwinkel der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung berechtigt war. Nach der Rechtsprechung ist die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für das jeweilige Streitjahres vorzunehmen (vgl. VwGH vom 26. Juli 2007, 2006/15/0047); im Streitjahr 2010 ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des…
…veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Die berufliche Veranlassung der mit Familienheimfahrten verbundenen Aufwendungen wird aber angenommen, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse…
…die Jahre 2006 bis 2009 eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht erkennen. Da die Kosten der doppelten Haushaltsführung schon mehr als zwei Jahre berücksichtigt wurden, stellen diese Aufwendungen im Streitzeitraum keine Werbungskosten mehr dar. Sie sind unter die nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung einzureihen. Es war…
…Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung…
…Da die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für jedes Jahr gesondert zu beurteilen ist und aus oben angeführten Gründen für das Jahr 2006 die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung jedenfalls nicht gegeben sind, sind dem Bw. diesbezüglich keinerlei Werbungskosten zuzuerkennen. Der beeinspruchte Bescheid wird…
…vorgebracht. Der Bw gab im Zuge eines Vorhalteverfahrens gegenüber dem Finanzamt doch selbst - wie bereits oben erwähnt - unzweifelhaft an, eine Familienzusammenführung noch nie in Betracht gezogen zu haben. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz war somit nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen…
…der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen, denen nach dem ersten Anschein eine nicht berufliche Veranlassung zu Grunde liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (vgl. VwGH vom 20. April 2004, 2003/13/0154). Der steuerliche Vertreter des Bw. hat die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…
…das Jahr 2009 hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach X hauptsächlich ins Treffen, dass die Tochter im Streitjahr 2009 das 2. Semester der sechsten bzw. das 1. Semester der siebenten Klasse des dortigen Gymnasiums mit dem Spezialfach Italienisch besuche und praktisch vor der Matura stehe.…
…EStG 1988 können nur dort anerkannt werden, wo auch Aufwendungen angefallen sind. Das Vorliegen von Aufwendungen konnte der Berufungswerber genauso wenig darlegen wie die Unzumutbarkeit des Verlegens des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort des Berufungswerbers und war deshalb die Berufung abzuweisen. Linz, am 4. Dezember 2012
…nicht ankommt. Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu prüfen. Das "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2005) ist am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…2005/14/0039). Der VwGH hat unlängst judiziert, dass die in Bezug auf das Recht auf Familiennachzug restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen jedenfalls bis zum "Fremdenrechtspaket 2005" (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl. I 2005/100) eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eines bosnischen Staatsbürgers nach Österreich begründen (Erkenntnis vom 24…
…die Wohnungsnahme am Arbeitsort oder in dessen Einzugsgebiet nicht zumutbar wäre (VwGH vom 27.1.2000, 96/15/0205). Im gegenständlichen Fall könnte sich die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung daher nur aus den am Familienwohnsitz erzielten betrieblichen Einkünften ergeben (s. Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG 1988…
…der Lebensinteressen von W nach L und sodann von L nach A verlegt wurde. Bei einer solchen Vorgangsweise würde die Beweiswürdigung in unzulässiger Weise umgekehrt. 1.2. doppelte Haushaltsführung Sch - A Zu prüfen ist das Vorbringen, in Sch bestehe eine weitere doppelte Haushaltsführung wegen Unzumutbarkeit…
…der Kinder nicht mehr in Erwägung gezogen werden müssten, so begründen dennoch die restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen auch für die Ehegattin eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung, sodass eine Berücksichtigung der Aufwendungen für Familienheimfahrten möglich ist. Hinsichtlich der Höhe dieser Aufwendungen ist zu bemerken, dass an Hand der…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (§ 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg. cit EStG 1988). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die - vorübergehende oder ständige - Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben, wenn der Erwerbstätige verheiratet ist…
…den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten…
…dass auch ein unbefristeter Dienstvertrag jederzeit bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufkündbar sei, wird entgegnet, dass die Möglichkeit einer jederzeitigen Kündigung durch den Dienstgeber "eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht begründet, zumal der Fortbestand privatrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig mit einer Unsicherheit behaftet und insbesondere vom wirtschaftlichen Erfolg…
…aber gewichtige, in der privaten Lebensführung verankerte Gründe vorgelegen, die für das Streitjahr eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung des Bw begründet haben. Da die einfache Fahrstrecke von W nach H (Ungarn) nach den Angaben des Bw 236 km bzw laut ÖAMTC-Routenplaner 215 km, aber auf…