…dass der Beschwerdeführer beim selben Arbeitgeber mehr als zehn Jahre nichtselbständig erwerbstätig war. Ebenso hat das Höchstgericht im Erkenntnis vom 22.10.1997, 97/13/0062, aus einer in naher Zeit bevorstehenden Pensionierung eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung abgeleitet. In der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates findet…
…dass der Beschwerdeführer beim selben Arbeitgeber mehr als zehn Jahre nichtselbständig erwerbstätig war. Ebenso hat das Höchstgericht im Erkenntnis vom 22.10.1997, 97/13/0062, aus einer in naher Zeit bevorstehenden Pensionierung eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung abgeleitet. In der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates findet…
…wo der Familienwohnsitz des Bf. liegt, denn in steuerlicher Betrachtung wäre ihm eine Verlegung des Familienwohnsitzes in den Nahebereich der Arbeitsstätte aus folgenden Gründen in jedem Falle zumutbar gewesen: Nach oben dargestellter Rechtslage kann eine besonders gelagerte Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen…
…in Österreich durch die Bf ohne Zweifel beruflich veranlasst gewesen ist. Bezüglich der zeitlichen Komponente der „Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung“ beruft sich die Bf im gegenständlichen Fall auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zutreffend auf die Dauer der zeitlichen Befristung (6 Monate) ihres eingegangenen Dienstverhältnisses zur FirmenN..…
…Soweit der Beschwerdeführer bei seinen Aufenthalten in Deutschland die unter (B) umschriebenen Hilfeleistungen für seine Mutter erbracht hat – woran das Bundesfinanzgericht nicht zweifelt – reichen diese nicht aus, um eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort wegen „Pflege- und Betreuungspflichten“ zu begründen. Bei Betrachtung des Sachverhaltes…
…schon unter dem Blickwinkel der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung berechtigt war. Nach der Rechtsprechung ist die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für das jeweilige Streitjahres vorzunehmen (vgl. VwGH vom 26. Juli 2007, 2006/15/0047); im Streitjahr 2010 ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des…
…veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Die berufliche Veranlassung der mit Familienheimfahrten verbundenen Aufwendungen wird aber angenommen, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse…
…die Jahre 2006 bis 2009 eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht erkennen. Da die Kosten der doppelten Haushaltsführung schon mehr als zwei Jahre berücksichtigt wurden, stellen diese Aufwendungen im Streitzeitraum keine Werbungskosten mehr dar. Sie sind unter die nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung einzureihen. Es war…
…Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung…
…Da die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für jedes Jahr gesondert zu beurteilen ist und aus oben angeführten Gründen für das Jahr 2006 die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung jedenfalls nicht gegeben sind, sind dem Bw. diesbezüglich keinerlei Werbungskosten zuzuerkennen. Der beeinspruchte Bescheid wird…
…gegenständlich nicht der Fall. Die Frau des Beschwerdeführers hat 2013 rd. 2.900 € erzielt, was weit unter dem Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 6.000 € liegt. Diese Einkünfte sind daher nicht als relevant anzusehen. Der Beschwerdebegründung der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen, die der…
…Umzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht erkennen. War die Verlegung des Wohnsitzes jedoch zumutbar, so ist die Beibehaltung des vom Beschäftigungsort weit entfernten Familienwohnsitzes privat veranlasst. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen keine Werbungskosten dar. Diese sind unter die nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung einzureihen. Der…
…Wien zeigt, dass die in der Nähe des (Familien)Wohnsitzes erzielten Einkünfte lediglich 14,4% betragen. Einkünfte in einer derartigen Höhe stellen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keinesfalls einen steuerlich beachtlichen Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eines alleinstehenden Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort dar (vgl. in…
…vorgebracht. Der Bw gab im Zuge eines Vorhalteverfahrens gegenüber dem Finanzamt doch selbst - wie bereits oben erwähnt - unzweifelhaft an, eine Familienzusammenführung noch nie in Betracht gezogen zu haben. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz war somit nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen…
…der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen, denen nach dem ersten Anschein eine nicht berufliche Veranlassung zu Grunde liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen (vgl. VwGH vom 20. April 2004, 2003/13/0154). Der steuerliche Vertreter des Bw. hat die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…
…die Aufgabe bzw. Verlegung seines Wohnsitzes in Ungarn - der nicht als Familienwohnsitz des Bf und seiner Partnerin anzusehen war - zuzumuten war. Mangels eines gemeinsamen (Familien-)Wohnsitzes kann die vom Revisionswerber ins Treffen geführte Erwerbstätigkeit seiner Partnerin keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung begründen (vgl. in diesem Sinn…
…Ansicht nach vorliegende Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wie folgt: 1. - seine Gattin betreibt eine kleine Landwirtschaft in Polen; 2. - am Familienwohnsitz lebt ein Kind, das noch in Schulausbildung ist; 3. - die Verlegung des Wohnsitzes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, weil die Gattin der Sozialversicherung unterliegt…
…dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung grundsätzlich für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen sei; allerdings dürfe diese jährliche Betrachtung nicht dazu führen, dass bei bereits länger bestehendem Arbeitsverhältnis in den letzten Jahren vor Pensionsantritt die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar werde. Zudem habe der VwGH bereits entschieden…
…0038). Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann sich auch aus dem Umstand ergeben, dass in naher Zeit die Pensionierung des Steuerpflichtigen bevorsteht (vgl VwGH 28.5.1997, 96/13/0129). Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vgl auch VwGH 3.3.1992, 88/14/0081) liegt der Gedanke…